Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2010: Studium und Lehre

Keine Gebühr, sondern Solidarbeitrag

Auch beurlaubte Studierende müssen Semesterbeitrag zahlen

Im Ausland studieren, in Tübingen Beiträge ans Studentenwerk zahlen? Was zunächst paradox klingt, ist seit dem vergangenen Wintersemester für die Studierenden der Universität Tübingen Realität. Seitdem müssen sie auch dann den Semesterbeitrag entrichten, wenn sie beurlaubt sind. Derzeit werden so 63,50 Euro pro Semester fällig. 41 Euro gehen direkt ans Studentenwerk, der Rest dient der Sockelfinanzierung des Naldo-Semestertickets. Ob die Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters, eines Praktikums, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen eingereicht wird, macht für die Erhebung des Semesterbeitrags keinen Unterschied.

Dass Studierende für Leistungen zahlen sollen, die sie wegen Abwesenheit im Urlaubssemester gar nicht oder nur in Teilen in Anspruch nehmen können, hat die Fachschaftsrätevollversammlung bereits im Sommer 2009 in ihrem Blog beklagt. In einem Antrag an den Landtag hatten zu diesem Zeitpunkt auch einige SPD-Abgeordnete um Aufklärung gebeten. In der daraus resultierenden Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Studentenwerksbeitrag um einen Solidarbeitrag handelt, "der von allen immatrikulierten Studierenden in gleicher Weise zu entrichten ist, wobei – gerade im Unterschied zur Gebühr – unerheblich ist, ob Leistungen des Studentenwerks tatsächlich in Anspruch genommen werden."

Juristisch ein klarer Fall, sagt auch Rainer Großarth vom Studentenwerk mit Verweis auf die Stellungnahme. Was für den Laien ungerecht erscheinen mag, ist für ihn in der Praxis wohl begründet. Oft werden trotz einer Beurlaubung Leistungen in Anspruch genommen, erklärt Großarth, etwa wenn sich Auslandsaufenthalte nicht mit den Tübinger Semesterzeiten decken. Schließlich zählt hier schon ein Besuch in der durch die Beiträge mitfinanzierten Mensa, und auch das Naldo-Ticket nützt vielen, die im Urlaubssemester in und um Tübingen unterwegs sind. Es habe auch schon Studierende gegeben, die einen Rückerstattungsantrag gestellt, diesen aber zugleich von ihrer Adresse im Tübinger Wohnheim abgeschickt hätten, so der Mitarbeiter des Studentenwerks.

Klar ist: Schwarze Schafe gibt es überall. Ebenso leuchtet ein, dass die pauschale Regelung die Verwaltungskosten gering hält, was letztlich für beide Seiten, Studierende wie Studentenwerk, von Vorteil ist. Ob die finanzielle Mehrbelastung der beurlaubten Studierenden im Verhältnis zu den tatsächlich beanspruchten Leistungen angemessenen ist, steht allerdings nicht mehr zur Diskussion. Die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerks haben sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich für die Erhebung des Solidarbeitrages auch von beurlaubten Studierenden ausgesprochen und damit die Vorgehensweise des Studentenwerks für richtig befunden. Das Thema sei definitiv abgehandelt, sagt Rainer Großarth.

Tina Schäfer