Mit Knut Wolfgang Nörr hat die Juristische Fakultät einen ihrer Großen verloren. In den juristischen Fakultäten Deutschlands gibt es keine “Orchideen”-Lehrstühle. Jeder Professor muss sich einem strengen Lehrplan unterwerfen, der sich nach den Anforderungen des ersten Staatsexamens richtet. Ganz im Vordergrund steht das geltende Recht, und erst an zweiter Stelle kommen die Neigungs- und Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Der am 15. Januar 2018, seinem 83. Geburtstag, in Tübingen verstorbene Knut Wolfgang Nörr, beherrschte die Balance zwischen Pflicht und Neigung in vollendeter Weise. Drei Jahrzehnte lang hat er Generationen von Studienanfängern in das Zivilrecht, eines der Kernfächer des geltenden Rechts, eingeführt und auch selbst ein zivilrechtliches Handbuch mitverfasst.
Aber seine große Liebe galt der Rechtsgeschichte, zuerst und dann immer wieder der historischen Kanonistik (Geschichte des katholischen Kirchenrechts) und dem römischen Recht. Am Ende des langen Weges stehen 2012 ein inzwischen schon zum Standardwerk gewordenes “Romanisch-kanonisches Prozeßrecht” und 2015 “Ein geschichtlicher Abriß des kontinentaleuropäischen Zivilprozesses”, der mit Hilfe von Thomas Finkenauer fertig gestellt werden konnte. Aber schon die Anfänge in den 1960er Jahren zeigen den großen und universal begabten Rechtshistoriker. Wer heute die Habilitationsschrift über das private Wissen des Richters im Mittelalter (1967) wieder liest, kann die Kürze und Präzision nur bewundern, mit der Nörr aus den vertrackten Quellen des weltlichen und geistlichen Rechts ein klares und überzeugendes Bild der Sache gewinnt. Der junge Gelehrte wurde durch diese und weitere Arbeiten bald zu einem der angesehensten Vertreter seines Faches.
Mit 31 Jahren erhielt Knut Wolfgang Nörr einen Lehrstuhl in Bonn, fünf Jahre später wechselte er nach Tübingen. Danach kamen unter anderem Rufe auf den Direktorenposten des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und auf den Lehrstuhl seines Lehrers Stephan Kuttner in Berkeley/Kalifornien. Hier hätte Knut Nörr die weltweit vielleicht bedeutendste Forschungsstätte der historischen Kanonistik leiten können. Er lehnte diese Angebote jedoch ab, weil er die Arbeitsruhe in Tübingen, die kurzen Wege und den unkomplizierten Austausch mit Kollegen schätzen gelernt hatte. Aber er baute nun selbst Tübingen zu einem Mittelpunkt internationaler Forschung aus, gründete das “Deutschostasiatische Wissenschaftsforum” und brachte durch Tagungen und Gasteinladungen immer wieder bedeutende ausländische Wissenschaftler nach Tübingen. Ehrendoktorate aus Siena und Yokohama (Toin-Universität), die ordentliche Mitgliedschaft in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und zahlreiche weitere Ehrungen honorierten diese Verdienste um die Wissenschaft und den internationalen Austausch.
Die enorme Spannweite von Nörrs rechtshistorischer Begabung zeigt sich in seinen von 1988 bis 2007 erschienenen Büchern zur Geschichte des deutschen Wirtschaftsrechts. Das Wechselspiel von Ordnung und Freiheit, das diese Rechtsmaterie durchzieht, scheint Nörr besonders angezogen zu haben, es beherrscht im Grunde sein ganzes Werk und sein Leben. Die drei Bücher erschließen das Privatrecht der Weimarer Republik, die Entwicklung des Kartellrechts und endlich des gesamten Wirtschaftsrechts in der Bundesrepublik Deutschland – Vorstöße in rechtshistorisches Neuland, die bis dahin niemand gewagt und einstweilen auch niemand übertroffen hat.
Noch eine zweite Neigung prägte ihn, die zur Musik. Mit einem absoluten Gehör begabt lernte er schon im Kindesalter Klavier und Cello spielen. In Tübingen gründete er zusammen mit befreundeten Familien ein Streichquartett, das beinahe professionellen Anforderungen genügte und sich an die schwierigsten Werke der Gattung wie Beethovens späte Streichquartette heranwagen konnte. Noch in den letzten Lebensmonaten im Pauline-Krone-Heim setzte er sich regelmäßig an das Klavier (das Cello war ihm nun physisch zu schwer geworden), um kleine Stücke von Bach, Mozart und Schumann zu spielen. Wer Knut Nörr kannte, wird ihn nicht vergessen: seine Uneitelkeit, seine Abneigung gegen nichtiges Gerede, seinen an Karl Valentin geschulten untertreibenden und überraschenden Witz.
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