Der Rektor der Universität, Professor Bernd Engler, hat am 10. Juni öffentlich bekannt gegeben, dass er zum Oktober 2022 aus dem Amt scheiden wird. Es wird in den kommenden Monaten noch viele Gelegenheiten geben, das Wirken von Herrn Engler zu würdigen, der die Universität seit 2006 ganz außerordentlich geprägt hat. Im Folgenden aber soll es um die Schritte gehen, die nun notwendig werden, um eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu wählen.
Die Wahl eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin ist ein partizipativer Prozess. Die Universität folgt dabei Regeln, die im Landeshochschulgesetz festgelegt sind. Danach ist der Vorsitzende des Tübinger Universitätsrats gewissermaßen „Herr des Verfahrens“. Er setzt eine Findungskommission ein und leitet diese auch. Die Findungskommission setzt sich aus Mitgliedern des Senats und des Universitätsrats zusammen. In Tübingen haben wir uns darauf verständigt, dass die Kommission insgesamt 13 Personen umfassen soll. Senat und Universitätsrat entsenden jeweils sechs Personen, das baden-württembergische Wissenschaftsministerium eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Repräsentantin oder der Repräsentant des Ministeriums ist beratend tätig und hat kein Stimmrecht. Mitglieder der Findungskommission dürfen nicht zugleich auch Angehörige des Rektorats sein.
Wie viele andere staatliche Ämter muss auch die Stelle des Rektors öffentlich ausgeschrieben werden. Die Findungskommission wird sich Ende Juli zum ersten Mal treffen und dabei über die Planungen des zeitlichen Ablaufs sowie den Text der Stellenausschreibung beraten. Geplant ist, diese Stellenausschreibung nach der Sommerpause, also noch im September zu veröffentlichen. Die eingehenden Bewerbungen wird die Findungskommission voraussichtlich bis Ende des Jahres sichten und anschließend Vorstellungsgespräche führen. Spätestens Mitte Februar sollte die Kommission einen Wahlvorschlag formulieren. Diesen Vorschlag stimmt der Vorsitzende des Universitätsrats mit dem baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab. Sollte der Findungsprozess planmäßig verlaufen, könnte im März 2022 die Entscheidung fallen und in einer gemeinsamen Sitzung des Senats und des Universitätsrats ein neuer Rektor oder eine neue Rektorin gewählt werden.
Der Rektor oder die Rektorin einer internationalen Forschungsuniversität ist mit einer Vielzahl von Aufgaben befasst. Dementsprechend sollte die sich an die Wahl anschließende Phase dazu genutzt werden, um den künftigen Amtsinhaber oder die künftige Amtsinhaberin umfassend in ihre neue Tätigkeit einzuarbeiten. Am 1. Oktober könnte der neue Rektor oder die neue Rektorin dann das Amt antreten.
Bernhard Sibold, Vorsitzender des Universitätsrats