Uni-Tübingen

Pressemitteilungen

09.06.2021

Stellungnahme: Forschung an Krähen war zu jeder Zeit behördlich genehmigt

Anlässlich der Mitteilung von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und der „Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.“ erklärt die Universität Tübingen:

Die Behauptung, an der Universität Tübingen würden Tierversuche ohne Genehmigung durchgeführt, ist nicht richtig. Die neurobiologische Forschung von Professor Andreas Nieder an Krähen war zu jedem Zeitpunkt nach den strengen Maßstäben des Tierschutzgesetzes behördlich genehmigt. Die Tierversuchsgenehmigung umfasste auch von Beginn an den Einsatz von (beispielsweise wegen Krankheit) aus der Natur entnommenen Krähen zur Zucht oder als Versuchstiere. Die Übernahme der vom Vogelschutzzentrum Mössingen und anderen Einrichtungen abgegebenen Tiere war genehmigt. Es handelte sich um Tiere, die nicht mehr hätten ausgewildert werden können.

Am Lehrstuhl für Tierphysiologie der Universität wird seit mehr als zehn Jahren mit Krähenvögeln im Bereich der Hirnforschung gearbeitet. Als Neurobiologe erforscht Professor Nieder die Arbeitsweise der Nervenzellen im Gehirn mit dem Ziel herauszufinden, wie kognitive Leistungen entstehen. Seine Arbeit zum Bewusstsein bei Krähenvögeln wurde 2020 von der American Association for the Advancement of Science als einer der „Forschungsdurchbrüche des Jahres“ ausgezeichnet. Methodisch sind dafür invasive Eingriffe unabdingbar. In der Regel werden dabei Zuchttiere eingesetzt. 

Stellungnahme „Universität Tübingen steht zu Forschung an Krähenvögeln“ vom 3. Mai 2021
 

Pressekontakt:

Eberhard Karls Universität Tübingen
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