01.01.2026
Warum gibt es dieses Lernangebot?
Mit dem „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ (kurz: Chancengleichheitsgesetz oder ChancenG) will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. Das Gesetz soll dazu beitragen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löste das vormalige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.
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