Uni-Tübingen

16.04.2026

Neues Rechtsgutachten: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache

Wir begrüßen das Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“

 

Die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten (bukof) hat ein Gutachten zu Geschlechtergerechten Sprache und Sprachverboten an Hochschulen beauftragt und auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Als zentrale Erkenntnisse des Gutachtens nennt die bukof:

  • Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache.
  • Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie.
  • Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen. 

Das Team Equity begrüßt diese rechtliche Klarstellung und ermutigt zur Nutzung einer gendersensibler Ansprache aller Universitätsangehörigen.