Uni-Tübingen

Kooperationen und Studiengangsentwicklung

Welche Möglichkeiten für Kooperationen gibt es? Welche Faktoren sind bei der Gestaltung einer geeigneten Kooperationsstrategie mit ein zu beziehen?

Kooperationen von Universitäten und Partnerinstitutionen hinsichtlich gemeinsamer Studiengänge sind in der Hochschullandschaft inzwischen weit verbreitet und nehmen zunehmend eine bedeutende Rolle ein. Kooperationen werden sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene mit Partnerinstitutionen geschlossen. Zu den Partnern*innen der UT gehören neben Universitäten und Hochschulen, staatliche Einrichtungen, Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Kliniken. Gemeinsam und ggf. über Landesgrenzen hinweg entwickelt die UT mit den beteiligten Partnerinstitutionen Konzepte und Ideen und setzt diese ggf. im Rahmen von verankerten Kooperationen in Studienangeboten um.

Der Prozessleitfaden »Kooperationen und Studiengangsentwicklung« ergänzt den bestehenden »Prozessleitfaden zur Studiengangsentwicklung an der Eberhard Karls Universität Tübingen«. Er beschreibt idealtypisch den Rahmen für Kooperationen in Studiengängen.

Bei all Ihren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Abt. III 1 beratend zur Seite.


Die Einrichtung eines neuen Studiengangs wird i.d.R. bei der Ausgestaltung und der Entwicklung eines Joint-Degree-Studienganges sowie eines Multiple-Degree-Studiengangs erforderlich. Joint-Degree-Studiengänge stellen ein gemeinsames Studienangebot von Partnerinstitutionen dar und führen zu einem gemeinsamen Abschluss (gemeinsamer akademischer Grad/eine Urkunde). Multiple-Degree-Studiengänge stellen ein inhaltlich verzahntes Studienangebot von Partnerinstitutionen dar und führen zu mehreren Abschlüssen der beteiligten Partnerinstitutionen (i.d.R. je einen akademischen Grad pro Partnerinstitution/mehrere Urkunden).

Davon zu trennen sind Studienangebote in Form von einem Doppelstudiengang oder Teilstudiengang. Doppelstudiengänge umfassen das zeitliche parallele Studieren von zwei Studiengängen an unterschiedlichen Partnerinstitutionen mit jeweils eigenem Abschluss der beteiligten Hochschulen. Teilstudiengänge erfolgen im Rahmen eines Kombinationsstudienangebotes, ggf. an mehreren Hochschulen.

Darüber hinaus sind kooperative Studienangebote denkbar, bei welchen der Lernort für das Studium an eine externe Partnerinstitution ausgelagert wird. Solche Studienangebote führen zu einem Abschluss der UT und werden von dem Lehrpersonal der UT gestaltet; der Lernort sowie die Lehre finden jedoch an einer externen Partnerinstitution statt.

Die Integration einer Multiple-Degree-Option ermöglicht als Wahloption die inhaltliche Verzahnung des Studienangebots mit Partnerinstitutionen und führt bei Belegung dieser Wahloption zu mehreren Abschlüssen der beteiligten Partnerinstitutionen (i.d.R. je einen akademischen Grad pro Partnerinstitution/mehrere Urkunden). Die Integration eines Austausch-, Praxis-, oder Forschungssemesters (obligatorisch oder fakultativ) ermöglicht Auslands-, Praxis- oder Forschungserfahrung bei den Partnerinstitutionen. Die Integration eines Austausch-, Praxis-, oder Forschungssemesters führt nicht zu mehreren Abschlüssen, sondern ergänzt bzw. vertieft das Studium der UT und führt zu einem Abschluss an der UT.

Analog verhält es sich bei den modulbezogenen Kooperationen. Gemeinsame Module stellen kooperative Lehr-Lerneinheiten von mehreren Partnerinstitutionen dar, welche gemeinsam entwickelt und angeboten werden und in das Studienangebot der UT integriert sind. Mittels Modulaustausch kann der Import bzw. Export von Modulen zwischen beteiligten Partnerinstitutionen in einzelnen Studiengänge geregelt werden.

Darüber hinaus werden oftmals Kooperationen bezüglich Lehr- und Lernformen/Lehraustausch geschlossen. Das ermöglicht einerseits Lehr- und Lernformen gemeinsam mit Partnerinstitutionen zu gestalten und diese innerhalb von bestehenden Modulen eines Studienangebotes der UT anzubieten.

Fakultäten und Fachbereiche können sich bei der Ausarbeitung ihrer Kooperationsstrategien gerne frühzeitig an die Abteilung III.1 wenden. In einem umfassenden Beratungsprozess erarbeitet die Abteilung III.1 gemeinsam mit den Fakultäten und Fachbereichen die jeweiligen notwendigen Prozessschritte sowie das weitere zeitliche Vorgehen.