Uni-Tübingen

Modulprüfung

Welches Prüfungsformat ist das Richtige? Wie kann überprüft werden, dass Studierenden die formulierten Qualifikationsziele erwerben?

Die Umstellung der Studiengänge auf das gestufte Bachelor-/Master-System fordert insbesondere ein Umdenken, die Lehre und die Konzeption der Studiengänge ausgehend von den Qualifikationszielen zu gestalten und die Module auf dem Erwerb der Qualifikationsziele auszurichten. Der Gestaltung von studienbegleitenden Modulprüfungen kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die studienbegleitenden Modulprüfungen sollen den Erwerb der Qualifikationsziele unterstützen bzw. überprüfen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Prüfungsformate sich eng an den angestrebten Qualifikationszielen orientieren.

Die Senatskommission Studium und Lehre hat das »Modulbezogene Prüfungskonzept der Universität Tübingen« in ihrer Sitzung am 16. März 2015 verabschiedet, welches in den einzelnen Studiengängen umzusetzen ist. Im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens begutachtet die Senatskommission Studium und Lehre, ob die Durchführung der Prüfungen in den entsprechenden Studiengängen entsprechend der Regelungen des modulbezogenen Prüfungskonzeptes erfolgt.

Bei all Ihren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Abt. III 1 beratend zur Seite.


Leitlinien Modulbezogenes Prüfungskonzept

Studienbegleitendes Prüfungssystem: Studiengebegleitende Modulprüfungen anstelle einer einzigen Abschlussprüfung am Ende des Studiums.

Orientierung an den Qualifikationszielen: Die modulbezogene Prüfung gewährleistet die Überprüfung der ausgewiesenen Qualifikationsziele.

Studienleistungen: Eine Studienleistung liegt vor, wenn die Leistung mit „erbracht/nicht-erbracht" durch den Dozierenden bewertet wird.

Prüfungsleistung: Eine Prüfungsleistung liegt vor, wenn die Leistung mit „bestanden/nicht-bestanden" durch den Dozierenden bewertet wird.

Regelfall: Module werden grundsätzlich mit einer Prüfungsleistung als Modulprüfung absolviert.

Ausnahmefall: Ein begründeter Ausnahmefall ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen in dem jeweiligen Modul erfüllt sind. Module können dann i.d.R. mit nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen absolviert werden.  

Prüfungsbelastung: Pro Semester sind max. 6 Prüfungsleistungen vorzusehen. Pro Semester können eine beliebige Anzahl an Studienleistungen vorgesehen werden, sofern diese angemessen im Workload berücksichtigt sind.

Vielfältige Prüfungsformen: Im Rahmen eines Studiums werden vielfältige Prüfungsformen zur Überprüfung der ausgewiesenen Qualifikationsziele eingesetzt.