Falls Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich dafür zunächst fristgerecht bewerben. Bewerbungsschluss ist i.d.R. für das Wintersemester am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar. Einen Antrag auf Umschreibung können Sie erst stellen, nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben (bitte beachten Sie dabei unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Frist).
Eine Umschreibung in zulassungsfreie Studiengänge ist ohne Bewerbung möglich, und zwar innerhalb der regulären Einschreibefristen, d.h. für das Wintersemester bis zum 30. September bzw. für das Sommersemester bis zum 31. März.
Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung erst nach bereits erfolgter Rückmeldung für das kommende Semester durchgeführt werden kann.