Antidiskriminierung
Allgemeine Grundsätze zum Abbau von Diskriminierung und strukturellen Barrieren an der Universität Tübingen
Diskriminierungsverbot
Keine Person darf aus rassistischen oder antisemitischen Gründen oder aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale wie Geschlecht, Genderidentität, sexueller Identität/Orientierung, ethnischer Herkunft, Nationalität, sozioökonomischem Status, Alter, mentaler oder körperlicher Behinderung, Erkrankung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden.
Respektvoller Umgang
Diese Richtlinie verpflichtet alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen sowie Gäste auf dem Campus zu einem Umgang miteinander, der von Respekt, Wertschätzung, Gleichbehandlung und wechselseitiger Verantwortung geprägt ist.
Aufarbeitung und Abbau von Diskriminierung
Unser Ziel ist die Etablierung einer „Kultur und Praxis der Antidiskriminierung und Vielfalt“. Dazu gehört es, sowohl individuelle als auch strukturelle Diskriminierung zu erkennen und abzubauen. Betroffene sollen ermutigt und darin unterstützt werden, sich im Fall von Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Stalking, Mobbing oder Machtmissbrauch zur Wehr zu setzen, sich beraten zu lassen und zu beschweren sowie die Angebote zur Klärung und Abhilfe zu nutzen.