Uni-Tübingen

Aufhebung von Studiengängen

In Ihrer Fakultät besteht der Wunsch, einen bestehenden Bachelor- bzw. Masterstudiengang zu schließen? Wir beraten Sie gerne bei der Aufhebung Ihres Studiengangs und informieren Sie über den erforderlichen Gremienweg.

Bei der Aufhebung eines Studiengangs sind zahlreiche verantwortliche Schnittstellen miteinzubinden. Die einzelnen Prozessschritte, verantwortlichen Ansprechpartner sowie der erforderliche Gremienweg sind daher in einem verbindlichen Prozess dargestellt, welcher Bestandteil des hochschulinternen Systems der Qualitätssicherung ist.

Bei Fragen rund um das Thema Aufhebung eines Bachelor- bzw. Masterstudiengangs stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das Team der Abteilung III 1, da eine Aufhebung eines Studiengangs eine Verfahrensdauer von min. 15 Monaten umfassen kann.