Uni-Tübingen

Vorzeitige Änderung

In Ihrer Fakultät besteht der Wunsch, vorzeitige Anpassungen an einem bestehenden Bachelor- bzw. Masterstudiengang – beispielsweise an den Modulinhalten, Lehr- und Lernformen, Prüfungsmodalitäten – vorzunehmen? Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Anpassungsbedarfes und informieren Sie über den erforderlichen Gremienweg.

In der Regel sollen die eingerichteten Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der anstehenden internen (Re-) Akkreditierung weiterentwickelt werden und dann für die Dauer der Akkreditierung Bestand behalten. Gelegentlich besteht aber auch vorzeitiger Änderungsbedarf.

Bei einer vorzeitigen Änderung eines bestehenden Studiengangs sind zahlreiche verantwortliche Schnittstellen miteinzubinden. Die einzelnen Prozessschritte, verantwortlichen Ansprechpartner sowie der erforderliche Gremienweg sind daher in einem verbindlichen Prozess dargestellt, welcher Bestandteil des hochschulinternen Systems der Qualitätssicherung ist.

Nicht alle Arten von Änderungen sind in den dezentralen und zentralen Gremien zu beschließen. Während Änderungen mit Satzungscharakter immer in den zentralen und dezentralen Gremien zu verabschieden sind, reicht es bei Änderungen ohne Satzungscharakter aus, die dezentralen Gremien zu beteiligen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen den erforderlichen Gremienweg Ihres Änderungsbedarfes und stehen Ihnen beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das Team der Abteilung III 1, da je nach Änderungsbedarf eine Verfahrensdauer von min. 15 Monaten üblich ist.