Uni-Tübingen

Was tun bei sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung?

Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen

Um erfolgreiche Leistungen in Studium, Lehre und Forschung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu ermöglichen, ist partnerschaftliches Verhalten aller Beteiligten unabdingbar.

Es ist die Voraussetzung für ein positives Arbeitsklima und damit für den Erfolg. Der Senat der Universität Tübingen hat daher 2003 die Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“ verabschiedet.

Die Richtlinie benennt Probleme aus den Bereichen „sexuelle Belästigung“, „Mobbing“, „Diskriminierung“ und zeigt mögliche Lösungsansätze auf. 

Dem Personalrat ist bewusst, wie schwierig es für Betroffene oft ist, über Probleme und Übergriffe zu sprechen. Wir bieten den Beschäftigten aber unsere Hilfe und ein vertrauliches Gespräch an.

Richtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“
 

Beratung zum Thema sexuelle Belästigung

Ratsuchende können sich gerne auch an die Kolleginnen des Team Equity - Gender wenden. Bei Bedarf können bei der Wahl Ihrer Ansprechpartnerin von der Zuordnung zu den Fakultäten abweichen.
 

Weitere Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung

Ansprechpersonen gemäß LHG §4a Abs. 1

Die Universität Tübingen hat gemäß § 4a Abs. 1 LHG eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für 
Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung benannt. Diese sind seit Dezember 2024:

Aufgabe der Ansprechpersonen ist es, weibliche und männliche Mitglieder und Angehörige der Universität Tübingen in Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung über interne und externe Möglichkeiten der Beratung und Information aufzuklären. Zudem informiert die Ansprechperson über mögliche formelle Schritte und vermittelt auf Wunsch einen Kontakt zur zuständigen Organisationseinheit. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.
 

Sexuelle Belästigung und Gewalt

Die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) haben zudem 2020 eine Vertrauensanwältin gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Betroffene Personen an der Universität Tübingen können sich direkt an sie wenden.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Vertrauensanwältin liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.

Kontaktdaten der Vertrauensanwältin:
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Str. 5
70180 Stuttgart
Telefon: 0711 / 673 53 70
vertrauensanwaeltin-mwkspam prevention@rechtsanwaelte-js.de

Zum Angebot der Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt, steht nun ein kurzer Film zur Verfügung unter: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/anwaltliche-beratung/vertrauensanwaeltin-fuer-sexuelle-belaestigung

Stand: 01/25

 

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