Der Antrag wird vom Prüfungsamt genehmigt, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Arbeit erfüllt sind. Mit der Genehmigung erhalten Sie ein weiteres Formular zur Zulassung zur Bachelor-Arbeit von Ihre/m zuständigen Sachbearbeiter/in, mit dem Sie dann die Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt anmelden.
Der Antrag wird vom Prüfungsamt genehmigt, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen für die Master-Arbeit erfüllt sind. Mit der Genehmigung erhalten Sie ein weiteres Formular zur Zulassung zur Master-Arbeit von Ihre/m zuständigen Sachbearbeiter/in, mit dem Sie dann die Master-Arbeit beim Prüfungsamt anmelden.
Wird die Master-Arbeit in den Bildungswissenschaften oder im M.Ed. Erweiterungsfach Erziehungswissenschaft angefertigt, muss das Zulassungsformular des Instituts für Erziehungswissenschaft verwendet werden. Nähere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie hier .
Von Montag, den 02.12.2024 bis Montag, den 20.01.2025 läuft in alma die Anmeldefrist für die Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2024/25.
Der Anmeldezeitraum gilt für alle Seminare und Vorlesungen und gilt für die Prüfungs- bzw. Leistungsanmeldung und nicht für die Veranstaltungsbelegung. Für Block-Seminare, die vor dem 02.12.2024 stattfinden oder schon stattgefunden haben, erfolgt in diesem Semester keine Prüfungsanmeldung. Die erbrachten Leistungen werden von den Dozierenden direkt an das Prüfungsamt gemeldet. Alle anderen Veranstaltungen melden Sie bitte in der oben genannten Frist in alma an!