Development, Structure and Legal Affairs

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wer wird gewählt?
Bei dieser Wahl sind eine Vertrauensperson und sechs Stellvertreter:innen für die Amtszeit vom 1. Dezember 2026 bis 30. November 2030 zu wählen. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ihre Stellvertreter:innen werden in getrennten Wahlgängen gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb/der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, § 151 Abs. 3 SGB IX).

Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle in dem Betrieb/der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit sechs Monaten angehören (§ 177 Abs. 3 SGB IX). Wahlvorschläge können bis spätestens 26. Oktober 2026 beim Wahlvorstand eingereicht werden.

Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 23. November 2026 statt. Der Wahlvorstand hat schriftliche Stimmabgabe beschlossen. Die Briefwahlunterlagen werden allen wahlberechtigten Personen im November automatisch zugeschickt und müssen spätestens bis zur öffentlichen Auszählung am 23. November 2026, um 11:00 Uhr, beim Wahlvorstand eingegangen sein.