Gleichstellungsmaßnahmen am GRK 1808
Um die Gleichstellung in den Wissenschaften zu fördern, stellt die DFG zweckgebundene Mittel zur Verfügung. Es geht hierbei besonders um Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie sowie um die Unterstützung und Förderung von wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n.
Schwerpunkte der Gleichstellungsmaßnahmen im GRK 1808
Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie:
- Zugang zum Kinderzimmer im Brechtbau
- mobile Kinderbetreuung für Kinder wissenschaftlicher Mitarbeiter(innen), insb. in Notfällen sowie zu GRK-Terminen, außerhalb der regulären Kita-Betreuungszeiten
- Kinderbetreuung für Teilnehmer(innen) an vom GRK 1808 ausgerichteten Konferenzen und Workshops
- Entlastung von wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n mit Familienverantwortung durch zusätzliche wissenschaftliche Hilfskräfte
Karrierefördermaßnahmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen:
- Teilnahmegebührenerstattung und Reisekostenübernahme für die Teilnahme an Karrierefördermaßnahmen z.B. der LaKoG oder des DHV (Weiterbildungsseminare, Coaching, Karriereplanung, Mentoring Programme), falls diese so nicht von der Universität Tübingen angeboten werden
- Organisation von Weiterbildungsangeboten am GRK 1808 sowie in Kooperation mit dem SFB 833
(Weitere) Gleichstellungsmaßnahmen können direkt über die Gleichstellungsbeauftragte des GRK 1808 beantragt werden. Ein Überblick über die Fördermaßnahmen seitens der Philosophischen Fakultät im Bereich Gleichstellung findet sich hier.