Im Falle einer Rufablehnung erhält der*die nächstplatzierte Kandidat*in einen Ruf. Steht kein*e weitere*r Kandidat*in zur Verfügung, wird die Professur erneut ausgeschrieben.
Überreichung der Ernennungsurkunde und Beginn der Professor*innentätigkeit
Unterstützung durch die Personalabteilung
Der endgültige Arbeitsvertrag wird von der Personalabteilung (Abteilung VI) erstellt. Das Sachgebiet 1 ist speziell für die Personalangelegenheit von Beamt*innen zuständig und berät Professor*innen, Vertretungsprofessor*innen sowie Gastprofessor*innen bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag.
Ablauf und Zeitplan
Weitere Informationen finden Sie unter: Bewerbungs- und Einstellungsverfahren - Ablauf und Zeitplan bis zum Berufungsangebot
Diensteid
Nach Ihrer Ernennung zum*zur Beamt*in müssen Sie einen Diensteid leisten. Damit bekennen Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Diensteid begangene Straftaten können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.