Die vergleichsweise lange Dauer des Einstellungsprozesses ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das baden-württembergische Landeshochschulgesetz ein möglichst faires und partizipatives Verfahren vorschreibt. Von der Zusammensetzung der Berufungskommission über die Auswahl der Bewerber*innen bis hin zur Erstellung des Berufungsvorschlags sollen alle Verfahrensschritte Chancengleichheit gewährleisten und sicherstellen, dass die besten Kandidat*innen auf der Grundlage ihrer Eignung und Qualifikation ausgewählt werden. Dieses Prozedere ist im „Leitfaden für Berufungsverfahren“ detailliert beschrieben. Jeder einzelne Schritt wird dokumentiert und die entsprechenden Dokumente werden archiviert.
Ziel dieses qualitätsgesicherten und transparenten Berufungsverfahrens ist es, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts auszuschließen und Berufungen von Frauen solange aktiv zu fördern, bis diese in Professuren nicht mehr unterrepräsentiert sind.
Gemäß dem Landeshochschulgesetz ist der*die Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigtes Mitglied der Berufungskommission. Neben dem*der Gleichstellungsbeauftragten sind auch alle anderen Mitglieder der Kommission dazu aufgefordert, auf Geschlechterdiskriminierung hinzuweisen.