Ziel der Zusammenarbeit ist die nachhaltige und intelligente Entwicklung regionaler Kooperationsräume zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ihrer Akteure.
Aktivitäten müssen zur Wettbewerbsfähigkeit und zum räumlichen Zusammenhalt der teilnehmenden Regionen beitragen, für diese hinreichend relevant sein und Beispiellösungen u.a. im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit erarbeiten.
Teilnahmevoraussetzungen sind in der Regel mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern, davon zwei aus EU-Mitgliedsländern.
Antragsberechtigt sind neben Forschungseinrichtungen und Hochschulen Behörden, Verbände, KMU, sonstige private Organisationen, Nichtregierungsorganisationen.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Handlungsempfehlungen, räumliche Entwicklungsstrategien, Aufbau von Kompetenz-, Wissens- und Technologietransfer.
Antragstellungen sind im Bereich der folgenden Kooperationsräume, an denen Baden-Württemberg beteiligt ist, möglich:
Information von der Projektidee zum Antrag
Interreg – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg