Uni-Tübingen

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Bewerbung für unsere grundständigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt nur noch über das Online-Bewerbungsportal. Für einen Antrag auf Zulassung zu einem Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung muss man sich nicht bewerben, sondern kann sich direkt über das Alma-Portal einschreiben.

Es dürfen insgesamt 6 Anträge auf Zulassung (beinhaltet auch Anträge ohne Zulassungsbeschränkung) gestellt werden, davon bis zu 3 Anträge mit Zulassungsbeschränkung (außer Zweitstudium). Die Anträge können entweder für das erste Fachsemester und / oder das höhere Fachsemester gestellt werden. Im höheren Fachsemester können Sie sich auch auf denselben Studiengang in verschiedene Fachsemester bewerben (bei anrechenbaren Leistungen).

Beispiel für das 1. Fachsemester:

  • ein Antrag für den Bachelor of Education (Fächerkombi Englisch und Französisch + Bildungswissenschaften): zählt als ein Antrag mit Zulassungsbeschränkung (da Englisch eine Zulassungsbeschränkung hat)
  • ein Antrag für den Bachelor Chemie: zählt als ein Antrag ohne Zulassungsbeschränkung
  • ein Antrag für Staatsexamen Rechtswissenschaft: zählt als ein Antrag mit Zulassungsbeschränkung

Für die studieninteressierte Person mit o.g. Anträgen auf Zulassung wäre zusätzlich noch ein Antrag mit Zulassungsbeschränkung in Kombination mit bis zu zwei weiteren Anträgen auf Zulassung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung möglich. Ebenso besteht im Beispielfall andernfalls die Möglichkeit bis zu drei weitere Anträge für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung zu stellen.

Im Onlinebewerbungsportal geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester müssen folgende Unterlagen im Portal hochgeladen werden:

Wenn Sie die Bewerbung online über alma fertiggestellt und abgegeben sowie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, müssen Sie nichts weiter einreichen. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, senden Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer, Ihres beantragten Studiengangs und Fachsemesters per E-Mail an folgende Adresse: studierendensekretariat@verwaltung.uni-tuebingen.de. Der Antrag muss vollständig bis zum Ende der Bewerbungsphase online über alma eingegangen sein. Sobald Sie Ihre Online Bewerbung inklusive aller hochgeladenen Unterlagen über alma abgeben, gilt die Bewerbung als eingegangen.

Ggf. gestellte Sonderanträge müssen innerhalb der entsprechenden Frist zusätzlich zur Online-Bewerbung postalisch beim Studierendensekretariat eingehen.

Sonderanträge: Erst nach dem Eingang des unterschriebenen Zusatzantrags und der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusätzlich zum Online-Antrag über Alma gilt die Bewerbung als eingegangen.

Die Bewerbungsanschrift für Sonderanträge ist auf den jeweiligen Anträgen auf Zulassung vermerkt.

Wichtiger Hinweis: Damit Sie sich später im Portal über den Stand des Verfahrens informieren können, müssen Sie sich Ihre Zugangsdaten zum Onlineportal merken.

Begrifflichkeiten: Bewerbung/Zulassung sowie Einschreibung/Immatrikulation

Bewerbung und Zulassung

Für zulassungsbeschränkte* grundständige Studiengänge (z.B. Bachelor, Staatsexamen, Bachelor of Education) bewerben Sie sich zunächst. Dies erfolgt über einen sogenannten "Antrag auf Zulassung". Wenn Sie im zulassungsfähigen Bereich eines Studiengangs sind, erhalten Sie eine Zulassung und können sich mit dem Zulassungsbescheid innerhalb der darauf genannten Frist bei uns einschreiben/immatrikulieren. Wenn Sie bereits bei uns eingeschrieben sind, können Sie sich mit dem Zulassungsbescheid "umschreiben". Ob Sie im zulassungsfähigen Bereich sind, richtet sich nach Ihren Noten und ggf. weiteren notenverbessernden Leistungen sowie nach Ihren Mitbewerber*innen. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden im Haupt- und ggf. später folgenden Nachrückverfahren besetzt. 

Bei grundständigen Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung an Plätzen stellen Sie ebenfalls einen "Antrag auf Zulassung", sofern Sie nicht bereits bei uns immatrikuliert sind. Wenn Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung und ggf. die nötigen Sprachkenntnisse für den gewünschten Studiengang nachweisen, werden Sie innerhalb von maximal drei Tagen automatisch zugelassen, sodass Sie sich innerhalb kürzester Zeit immatrikulieren können. Ihre Bewerbung ist unabhängig von Ihren Mitbewerber*innen, da die Platzanzahl dieses Studienangebots nicht beschränkt ist. 

Vor dem Bewerbungsprozess finden Sie alle wichtigen Informationen auf unserer Website, hier beginnend.

Internationale Bewerber*innen informieren sich über ggf. abweichende Verfahren bitte hier.

* zulassungsbeschränkt bedeutet, dass nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Ob Ihr gewünschter Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat, sehen Sie im Verzeichnis der Studiengänge.

Einschreibung/Immatrikulation

"Einschreibung" und "Immatrikulation" bedeutet dasselbe: dass Sie studentisches Mitglied der Universität werden. 

In zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie einen Zulassungsbescheid hierfür erhalten haben. 

In grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung an Plätzen können Sie sich als Bewerber*in mit Deutscher Staatsangehörigkeit ohne Zulassungsbescheid einschreiben. 

Alle Informationen rund um die Immatrikulation finden Sie hier

Vergabekriterien für das 1. Fachsemester

Die Vergabe der Studienplätze zum 1. Fachsemester erfolgt wie nachstehend:

Nach Abzug der Vorabquoten (Härtefälle, Ausländerquote, Quote Zweitstudium) werden die verfügbaren Studienplätze zu:

  • 90 % nach dem Ergebnis der Auswahlverfahren

und

  • 10 % nach Wartezeit vergeben.

Dienst- und Pflegezeiten

Vorzulegen ist eine aktuelle Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit:

  • Wenn der Dienst bereits zum Bewerbungszeitpunkt abgeleistet ist, benötigen wir eine Bescheinigung über die Beendigung des Dienstes (und nicht nur den Beginn).
  • Wenn der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht voll abgeleistet ist, darf die Bescheinigung nicht älter als Dezember (bei Bewerbung zum Sommersemester) bzw. Juni (bei Bewerbung zum Wintersemester) sein.
  • Eine vor Dienstbeginn ausgestellte Bescheinigung oder ein Arbeitsvertrag sind nicht ausreichend.

Pflegezeiten werden bei der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren anerkannt. 

Vorzulegen sind folgende Dokumente: 

  • schriftlicher Nachweis mit Unterschrift aus dem hervorgeht, dass BewerberIn nachweislich die vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt hat und keine andere Person zur Verfügung stand
  • erweiterte Meldebescheinigung, aus der der Wohnort des Kindes und der Eltern bzw. der zu betreuenden Person hervorgeht
  • ärztliche oder amtliche Bescheinigung, welche über den Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss gibt.

Auswahlverfahren

Die Auswahlverfahren sind für jedes Fach in einer entsprechenden Auswahlsatzung geregelt.

Die Auswahlkriterien sind auf unserer Internetseite als Infos erhältlich.

Einige Fakultäten haben zusätzliche Erläuterungen zum Auswahlverfahren auf ihren eigenen Internetseiten eingestellt. Hier finden Sie eine Auflistung der Fakultäten.

Bevorzugte Zulassung / Vorwegauswahl

Kann eine Zulassung nicht angenommen werden, können Bewerber/-innen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 30 Hochschulzulassungsverordnung) in einem späteren Verfahren vorweg ausgewählt werden. Die Gründe für eine Vorwegzulassung sind:

  • Ableistung eines Dienstes
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bis zur Dauer von 3 Jahren
  • Betreuung oder Pflege einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren 

Ein Dienst wird nur berücksichtigt, wenn innerhalb der Bewerbungsfrist nachgewiesen wird, dass er vor Semesterbeginn vollständig abgeleistet sein wird bzw. bis zum Semesterbeginn mindestens 6 Monate abgeleistet sein werden.

Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird.

Vorzulegen sind:

  • aktuelle Bescheinigung über die Dauer der Dienstzeit:
    • Wenn der Dienst bereits zum Bewerbungszeitpunkt abgeleistet ist, benötigen wir eine Bescheinigung über die Beendigung des Dienstes (und nicht nur den Beginn).
    • Wenn der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht voll abgeleistet ist, darf die Bescheinigung nicht älter als Dezember (bei Bewerbung zum Sommersemester) bzw. Juni (bei Bewerbung zum Wintersemester) sein.
    • Eine vor Dienstbeginn ausgestellte Bescheinigung oder ein Arbeitsvertrag sind nicht ausreichend
  • Ärztliche Atteste und Nachweise (z.B. Geburtsurkunden), die die Plege oder Betreuung des Kindes oder des Angehörigen bescheinigen
  • Frühere Zulassung, die vor oder nach Beginn des Dienstes erteilt wurde

Besonderheiten bei deutschen Bewerber/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen

Wahl von Haupt- und Nebenfächern (Studiengänge / Teilstudiengänge)

Bewerberinnen und Bewerbern für Studiengänge mit dem Abschlussziel Lehramt und Bachelor empfehlen wir, sich rechtzeitig nach den zulässigen Fächerkombinationen zu erkundigen. Eine Übersicht der möglichen Kombinationen finden Sie auch in unserem Studiengangverzeichnis. Sie können sich hierzu auch an die Tübingen School of Education (TüSE) wenden.

Nachrückverfahren

Bei einer Ablehnung aufgrund fehlender Studienplätze nehmen Sie automatisch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teil. Ausnahme: bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im ersten Fachsemester (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie).

Sollten Sie an dem Studienplatz kein Interesse mehr haben, bitten wir Sie dringend im Interesse anderer Bewerberinnen und Bewerber, Ihre Bewerbung online im Portal zurückzuziehen, damit andere nachrücken können.

Ablauf des Zulassungsverfahrens erstes Fachsemester

Die Zulassungsbescheide, sowie die Ablehnungsbescheide werden für das Wintersemester in der Regel ab Anfang August und für das Sommersemester in der Regel ab Anfang Februar online zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand der Bescheide erfolgt nicht.

Wir bitten um Verständnis, dass Auskünfte zum Stand des Verfahrens vorab nicht möglich sind.