Uni-Tübingen

Bewerbung höheres Fachsemester

Bewerbungen für das höhere Fachsemester (in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen) sind nur noch online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung inkl. der weiteren Nachweise (siehe "Erforderliche Nachweise" weiter unten) innerhalb der entsprechenden Fristen bei uns online über Alma eingehen muss! Innerhalb der Nachreichefrist können Sie bestimmte Unterlagen (Studienleistungen) als PDF per E-Mail an studierendensekretariatspam prevention@zv.uni-tuebingen.de einsenden. Beachten Sie bitte die maximale Dateigröße von 3.000 kB!

Erforderliche Nachweise

Die erforderlichen Unterlagen richten sich danach, in welcher Bewerberfallgruppe Sie sich befinden. Ergänzende Informationen finden Sie an den entsprechenden Stellen während der Online-Bewerbung im Alma Portal.

Hier finden Sie die Liste der Unterlagen, die für höhere Fachsemester als Pflichtnachweise angefordert werden können. Welche für Sie relevant sind, erfahren Sie im Alma Portal.

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Zulassungsbescheid
  • Studienleistungen (Transcript of Records / Leistungsübersicht / Scheine)
  • Anerkennungsbescheid Landesprüfungsamt (nur nötig für Medizin / Zahnmedizin für den Nachweis von Leistungen, die in einem anderen Studiengang oder nicht in Deutschland erbracht wurden)
  • Physikumszeugnis / entsprechender Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (nur bei Bewerbungen für Medizin und Zahnmedizin ab einer bestimmten Fachsemesterzahl)

Zur Orientierung können Sie sich auch auf den Unterseiten zu dieser Website beispielhafte Bewerbungen ansehen:

Hinweis: Die Bescheinigung über die studienfachliche Beratung (nur nötig bei der Umschreibung, wenn Sie bereits bei uns immatrikuliert sind) benötigen Sie erst zur Einschreibung. Das Dokument finden Sie hier.

Bewerbung Medizin 1. klinisches Fachsemester

Für Ihre Bewerbung auf das 1. Fachsemester des klinischen Studienabschnitts im Studiengang Medizin Staatsexamen (1. Klinisches Semester) müssen Sie das Zeugnis über den erfolgreich bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachweisen.

Sofern Sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) durch Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden haben, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist es zwingend erforderlich, eine Äquivalenzbescheinigung zu den Prüfungsbestandteilen des erstens Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und deren Einzelnoten sowie der Gesamtnote nachzuweisen.

Die Äquivalenzbescheingung muss von Ihrer bisherigen Hochschule beziehungsweise von deren zuständigen Prüfungsamt ausgefertigt worden sein.

Die Äquivalenzbescheingung muss folgende Prüfungsbestandteile und die jeweils vergebene Note und die Gesamtnote jeweils nach dem deutschen Notensystem ausweisen

  • Physik für Mediziner
  • Chemie für Mediziner
  • Biologie für Mediziner
  • Physiologie
  • Biochemie / Molekularbiologie
  • Anatomie
  • Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie

Ist bei der Benotung eine andere Notenskala verwendet worden (abweichend Note 1 bis 6 des deutschen Notensystems), so ist der dazugehörige, durch Ihre Heimatuniversität bescheinigte, Notenschlüssel auszuweisen. Darin ist die Mindestgrenze des Bestehens anzugeben.

Eine Umrechnung und Übertragung der Gesamtnote ohne den Nachweis der Äquivalenzbescheinigung ist nicht möglich. Die Gesamtnote ist ausschlaggebend für die Reihenfolge der Auswahl zur Vergabe der Studienplätze. Bewerberinnen und Bewerber ohne den Nachweis der Äquivalenzbescheinigung werden in der Rangliste nach der letzten Bewerberin oder dem letzten Bewerber geführt, für die die Gesamtnote nachgewiesen wurde.

Liegt Ihnen das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung oder die Nachweise äquivalenter Leistungen und der entsprechende Äquivalenznachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, geben Sie den Zulassungsantrag trotzdem online ab.

Bewerbung für einen Masterstudiengang

Falls Sie sich für einen Masterstudiengang im höheren Fachsemester bewerben möchten, folgen Sie bitte diesem Link.

Praktisches Jahr im Studiengang Medizin

Wenn Sie Ihr Praktisches Jahr an der Universität Tübingen ableisten wollen und bisher an der Universität Tübingen nicht für Medizin Kliniker Staatsexamen eingeschrieben sind, müssen Sie sich für das Praktische Jahr zweifach bewerben.

Bewerbungsschluss für das PJ mit Beginn November ist am 7. April des entsprechenden Jahres.

Bewerbungsschluss für das PJ mit Beginn Mai ist am 7. Oktober des Vorjahres.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist endet für Bewerbungen zum

  • Sommersemester am 15. Januar (24.00 Uhr)
  • Wintersemester am 15. Juli (24.00 Uhr)

des jeweiligen Jahres.

Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen! Das heißt, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen und oder nachgereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Es gibt folgende Fristen zur Nachreichung bestimmter Unterlagen:

  • Leistungen (Transcript of Records / Scheine / Anerkennungsbescheid Medizin und Zahnmedizin) können bei einer Bewerbung ins Sommersemester bis 01.03. (bzw. bei einer Bewerbung in das 1. klinische Fachsemester Medizin bis 31.03. und bei einer Bewerbung in das 5. oder 7. Fachsemester Zahnmedizin bis 31.03.) nachgereicht werden.
  • Leistungen (Transcript of Records / Scheine / Anerkennungsbescheid Medizin und Zahnmedizin) können bei einer Bewerbung ins Wintersemester bis 01.09. (bzw. bei einer Bewerbung in das 1. klinische Fachsemester Medizin bis 30.09. und bei einer Bewerbung in das 5. oder 7. Fachsemester Zahnmedizin bis 07.10.) nachgereicht werden.

Schicken Sie uns die Unterlagen bitte gescannt als E-Mail-Anhang an  studierendensekretariatspam prevention@zv.uni-tuebingen.de unter Angabe Ihrer Bewerbernummer, Ihres beantragten Studienfachs und des beantragten Fachsemesters. Beachten Sie bitte die maximale Dateigröße von 1.000 kB!

WICHTIGER HINWEIS

Um eine Bewerbung für das richtige Fachsemester sicherzustellen, setzen Sie sich bitte vor der Bewerbung mit der Studienfachberatung in Verbindung. Abweichend gilt für die Bewerberinnen und Bewerber der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin sowie Pharmazie (Staatsexamen) und Psychologie Folgendes: Bitte nehmen Sie erst nach dem Erhalt des Studienplatzes Kontakt mit der Studienfachberatung auf.

Jetzt bewerben/immatrikulieren

Hier kommen Sie zur Startseite der Online-Bewerbung für grundständige Studiengänge für das höhere Fachsemester.

Bewerbungs- und Immatrikulationsportal alma