Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2010: Studium und Lehre

Vermietung nur noch semesterweise

Neue Bedingungen des Studentenwerks in der Kritik

Neue Mietbedingungen gelten seit Anfang des Jahres in den Wohnheimen des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim: Statt mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist ist das Beenden des Mietverhältnisses nun nur noch zum Semesterende möglich. Das Studentenwerk reagiert damit auf hohe Mietausfälle im "Sommerloch". Viele Studierende räumten ihr Zimmer schon unmittelbar nach der Vorlesungszeit im Juli, erklärt Rainer Großarth vom Studentenwerk. Um die finanziellen Verluste durch den Leerstand vor allem im August auszugleichen, wurde nun der Semestermietvertrag eingeführt. "Alle Studentenwerke machen das so", meint Großarth. Eine Mieterhöhung sei keine gute Alternative gewesen, schließlich sollten die Wohnheimplätze auch für sozial Schwächere attraktiv bleiben.

Bei den Studierenden sind die Änderungen dennoch in die Kritik geraten. "Gerade mit der Einführung des Bachelor- und Mastersystems wird immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt. Dies konterkariert das Studentenwerk mit den neuen Regelungen", heißt es im Blog der Fachschaftsrätevollversammlung. Die Studierendenvertretung weist auch auf die Mehrbelastung hin, falls infolge des Semestermietvertrages in Übergangsphasen zugleich ein Zimmer im Tübinger Wohnheim und anderswo finanziert werden müsste.

Zwischenzeitlich gab es ein Gespräch in der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks, bei dem die Studierenden, darunter der bisherige studentische Vertreter im Verwaltungsrat Daniel Keip und einige Mitglieder des Dorfrates Studentendorf Waldhäuser Ost, Vorschläge einbringen konnten, wie einzelne Passagen des Semestermietvertrages nochmals neu formuliert werden können. "Das Studentenwerk ist flexibel," sagt Rainer Großarth. Man sei durchaus bereit, im Einzelfall Ausnahmen zu machen und Kulanz walten zu lassen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerks haben sich jedenfalls mehrheitlich für die Einführung des Semestermietvertrages ausgesprochen und damit die Vorgehensweise des Studentenwerks grundsätzlich für richtig befunden.

Tina Schäfer, Maximilian von Platen