Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2013: Forschung

Mit exzellenter Forschung zur Innovation: Forschungsergebnisse verwerten

Wie die Universität gezielt ihre Wissenschaftler unterstützt

Forschungsergebnisse sind aus einem anwendungsinspirierten Blickwinkel nur ein Teil eines ganzen Wertschöpfungszyklus. Mit den vorgelagerten Schritten, wie der Beantragung von Drittmitteln, der Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der eigentlichen Forschung und der Publikation in einer Fachzeitschrift sind die meisten Wissenschaftler gut vertraut. Die Schritte nach dem Forschungsprozess hingegen sind vielen weit weniger geläufig und stellen weitere Meilensteine eines ganzen Innovationsprozesses dar. Wie lässt sich das Forschungsergebnis weiterverwerten? Welche Verwertungspartner aus der Industrie lassen sich in welcher Form bereits während des Forschungsprozesses einbeziehen? Welche Fördermittel gibt es? Von wem erhalten die Tübinger Forscherinnen und Forscher dabei welche Unterstützung? Das Beratungsangebot der Universität Tübingen konnte durch das Zukunftskonzept in der dritten Linie der Exzellenzinitiative sowie die Einwerbung von Drittmitteln beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erweitert und ausgebaut werden:


Grundsätzlich lassen sich vier Verwertungswege unterscheiden:

  1. über gewerbliche Schutzrechte, zumeist Patente,
  2. Industriekooperationen,
  3. Unternehmensgründungen und
  4. Publikationen oder beratende Tätigkeiten der Forscherinnen und Forscher.


Für die drei erstgenannten Formen des Wissens- und Technologietransfers gibt es an der Universität Tübingen spezielle Angebote, die über eine Erstberatung weit hinausgehen. Zum einem gibt es intensive Beratung und Begleitung bei der Beantragung von Drittmitteln, die der Vorbereitung einer Unternehmensgründung unter dem Dach der Universität dienen. Beispiele hierfür sind: EXIST, Junge Innovatoren, Go-Bio – im Internet unter: www.uni-tuebingen.de/de/24671. Zum anderen werden in enger Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern eigene Schutzrechtsanmeldungen getätigt, Erfindungsmeldungen bewertet und Schutzrechtsstrategien für Innovationen entwickelt. Vertragsverhandlungen mit der Industrie, die zu Forschungs- und Lizenzverträgen führen, gehören ebenfalls zu den Leistungen des Technologietransfers der Universität Tübingen.

Im Rahmen eines neu geschaffenen Technologiescoutings werden gezielt Anwendungspotentiale der wissenschaftlichen Ergebnisse in den Forschungsschwerpunkten der Universität Tübingen gesucht und die Forscher gegebenenfalls bei den weiteren Schritten unterstützt. Ob es zu Industriekooperationen kommt oder der Weg einer eigenen Unternehmensgründung gewählt wird, ist dabei letztendlich unerheblich. Denn eine Auseinandersetzung der Forscher mit den Möglichkeiten der Weiterverwertung von Forschungsergebnissen und dem Innovationsprozess hat einen ganz entscheidenden Eigenwert: sie führt zu weiteren anwendungsinspirierten Forschungsfragen und eröffnet einen neuen Wertschöpfungszyklus.

Lukas Radwan

Ansprechpartner für weitergehende Informationen oder bei Beratungsbedarf:


Thema „Technologiescouting und Industriekooperationen“:
Dr. Jochen Hirsch, E-Mail jochen.hirsch[at]verwaltung.uni-tuebingen.de; Telefon +49 7071 29-72592


Thema „Gewerbliche Schutzrechte und Innovationsmanagement“:
Dr. Rolf Hecker; E-Mail r.hecker[at]uni-tuebingen.de; Telefon +49 7071 29 72639;

http://www.technologietransfer.uni-tuebingen.de


Thema „Unternehmensgründung“:
Dr. Lukas Radwan, E-Mail lukas.radwan[at]uni-tuebingen.de; Telefon +49 7071 29 75012;

http://www.uni-tuebingen.de/gruenden