Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2013: Studium und Lehre

Abstimmung über Satzungsentwürfe zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

Am 9. und 10. Juli sind die Studierenden der Universität Tübingen aufgerufen, über die beiden Satzungsentwürfe zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft abzustimmen. Nach den Bestimmungen der gewählten Organisationssatzung sollen zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 die erforderlichen Wahlen zu den Organen der Verfassten Studierendenschaft durchgeführt werden.


Die Verfasste Studierendenschaft ist künftig die gewählte Interessenvertretung der Studierenden. Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine eigenständige Gliedkörperschaft der Universität Tübingen.


Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen; das Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft (VerfStudG) trat am 14. Juli 2012 in Kraft. Zur Wahl stehen an der Universität Tübingen jetzt zwei Satzungsentwürfe:


1. Studierendenparlament jetzt! direkt.transparent.demokratisch (Entwurf von Jusos, RCDS, LHG und Piraten)
2. Entwurf der Fachschaften und der Grünen Hochschulgruppe für einen Studierendenrat


Alle Informationen zur Abstimmung: www.uni-tuebingen.de/de/34808


Die beiden Satzungsentwürfe: www.uni-tuebingen.de/de/36450


Neben der Abstimmung über die beiden vorgeschlagenen Modelle zur Verfassten Studierendenschaft wird am 9. und 10. Juli auch entschieden, wer die Studierenden im Senat, in den Fakultätsräten und im AStA vertritt.


Bei der Wahl des AStA gibt es eine Besonderheit: Der Allgemeine Studierenden Ausschuss wird zum letzten Mal gewählt. Er bleibt voraussichtlich nur drei Monate, von Oktober bis Dezember 2013, bis zur Konstituierung der Organe der Verfassten Studierendenschaft, im Amt.


Maximilian von Platen