Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2026: Leute
Herausragender Verwaltungsrechtler
Zum Tode von Professor Dr. Dr. h.c. Günter Herbert Püttner ein Nachruf von Barbara Remmert
Am 27. April ist kurz nach Vollendung seines 90. Lebensjahres Professor Dr. Dr. h.c. Günter Püttner in seiner Geburtsstadt Berlin gestorben. Günter Püttner, geboren am 25. März 1936, studierte an der Freien Universität Berlin und wurde dort mit einer handelsrechtlichen Arbeit bei Ernst Eduard Hirsch promoviert, bevor er wissenschaftlicher Assistent bei Klaus Stern in Berlin und später in Köln wurde. Dort habilitierte er sich im Jahre 1969. Nachdem er zunächst ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main (Juni 1969 bis Oktober 1973) und anschließend an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Oktober 1973 bis März 1980) war, wurde er zum 1. April 1980 an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen zum Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht ernannt. Bis zu seiner Emeritierung im September 2002 blieb er der Fakultät, der er auch anschließend sehr verbunden war, treu.
Die Fakultät verliert mit Günter Püttner einen herausragenden Verwaltungsrechtler, der ab Ende der 1970er-Jahre des letzten Jahrhunderts das öffentliche Wirtschaftsrecht maßgeblich geprägt hat. Beginnend mit seiner 1969 erschienenen Habilitationsschrift zum Thema „Die öffentlichen Unternehmen“ (2. Aufl. 1985) hat er alle zentralen Rechtsfragen der öffentlichen Verwaltung in Privatrechtsform grundlegend beeinflusst. Unter anderem die wissenschaftlichen Diskussionen um den Vorrang des Gesellschaftsrechts oder um um die Einwirkungspflicht des Staates auf seine Unternehmen wären ohne seine Beiträge sicher anders verlaufen. Die (kommunale) Daseinsvorsorge, die Liberalisierung der Energiewirtschaft, die rechtliche Stellung der Sparkassen oder die Organisation des Personennahverkehrs waren dabei ebenso Gegenstand seiner Forschung wie zum Beispiel die Zukunft öffentlicher Unternehmen im europäischen Binnenmarkt oder Rechtsfragen der Beihilfenaufsicht. Durch seine hervorragende Vernetzung mit der Praxis und durch seinen stets auch verwaltungswissenschaftlich und rechtssoziologisch geprägten Blick auf die Dinge war und ist sein Werk auch außerhalb der Rechtswissenschaft in besonderem Maße anschlussfähig. Außerhalb seiner Forschung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht sind insbesondere seine Beiträge zum allgemeinen Kommunalrecht, zur Kommunalreform und zum Hochschul- und Bildungsrecht zu erwähnen. Püttner unterhielt zahlreiche internationale Forschungskontakte unter anderem nach Kroatien, Polen, Tschechien, Frankreich und Spanien, aber auch nach Taiwan und Korea. Für seine akademischen Verdienste und sein großes Engagement für wissenschaftliche Kontakte verlieh ihm im November 2000 die Universität Kragujevac/Serbien die Ehrendoktorwürde.
Das von Püttner herausgegebene Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht war ebenso wie die von ihm verfasste Verwaltungslehre sowie die Lehrbücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Wirtschaftsverwaltungsrecht, zum Kommunalrecht Baden-Württemberg und zur Staatsorganisation (zusammen mit Gerald Kretschmer) eine fundierte Grundlage der Ausbildung vieler Studentinnen und Studenten.
Günter Herbert Püttner war von 1984 bis 1985 Dekan der Juristischen Fakultät und ab 1985 deren Baubeauftragter. Für die Abwendung des Baus eines von der Fakultät nicht gewünschten Juridicums sind wir ihm noch heute dankbar. Diejenigen, die Püttner näher kannten, erinnern ihn als humorvollen, hilfsbereiten und heiter-gelassenen, ausgleichenden Kollegen.
Die Fakultät gedenkt eines großen Wissenschaftlers. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt der Familie des Verstorbenen.