Uni-Tübingen

Diversität und Gender in der Lehre

Diversitäts- und gendersensible Lehre ist ein mehrfacher Indikator für gute Lehre. Indem sie Unterscheidungsmerkmale reflektiert und berücksichtigt, trägt sie dazu bei, dass alle Studierenden ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln können. 

Sie nimmt die eigene Fachwissenschaft und deren Historie sowie damit im Zusammenhang stehende Ungleichheiten kritisch in den Blick. Durch diversitäts- und gendergerechte Lehre können absichtliche und unabsichtliche Diskriminierungen reduziert und so ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit geleistet werden.

Vermittlung von Gender- und Diversitätskompetenz im Studium

Gender- und Diversitätskompetenz bezeichnet: 

  • das Wissen um die soziale Konstruktion von Geschlecht und anderer sozialer Merkmale;
  • das Wissen um die Bedeutung dieser Konstruktionen für die Herstellung sozialer Ungleichheit;
  • das Wissen um die Wirkung von Zuschreibungen anhand dieser Merkmale;
  • die Fähigkeit zur Selbstreflexion aufgrund dieses Wissens sowie die Fähigkeit zum Handeln mit dem Ziel der Herstellung von Chancengleichheit.

Gender- und Diversitätskompetenz ist maßgebend für das wissenschaftstheoretische Grundverständnis und somit ein wesentliches Qualifikationsziel, das Studierende im Rahmen ihres Studiums erlangen sollten. Die Qualifikationsziele jedes Faches sollten also – gerade an einer Forschungsuniversität – dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie den Erwerb einer Gender- und Diversitätskompetenz beinhalten, die nicht zuletzt auch der diesbezüglich differenzierten und theoretisch fundierten Entwicklung von Forschungsfragestellungen dienen kann. Auch für die nicht-wissenschaftliche berufliche Praxis der Absolvent*innen ist Gender- und Diversitätskompetenz eine notwendige Schlüsselqualifikation.

Die Grundlagen für gender- und diversitätskompetentes Verhalten sollten möglichst früh im Studium gelegt werden, da das Gelingen jeder Lehrveranstaltung auch von der Sensibilität der beteiligten Studierenden beeinflusst wird.

Dabei können die Fächer unterschiedliche Schwerpunkte setzen, in welchen Rahmen Studierende diese Kompetenz hauptsächlich erwerben. Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:

  1. im Rahmen der Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen oder
  2. als Studieninhalt im Rahmen von spezifischen Modulen oder als Querschnittsthema integriert in vorhandene Module.
     

Integration von Gender- und Diversitätsforschung in die Studieninhalte

In vielen Wissenschaftsdisziplinen kommen Gender- und Diversitätsaspekte zum Tragen und werden zunehmend in der Forschung berücksichtigt. In den Studiengängen sollten entsprechende gender- und diversitätsspezifische Inhalte im Curriculum verankert werden. Hilfreich dazu können die Beispiele der DFG zur Relevanz von Gender und Vielfältigkeit in der Forschung sein:  https://www.dfg.de/de/grundlagen-rahmenbedingungen/entwicklungen-im-wissenschaftssystem/vielfaeltigkeitsdimensionen

Zur Integration der Frauen- und Geschlechterforschung in die Lehrinhalte der Fächer sei verwiesen auf:
„Geschlechtergerechte Akkreditierung und Qualitätssicherung – eine Handreichung. Analysen. Handlungsempfehlungen & Gender Curricula“, StudienNetzwerk Frauenforschung NRW Nr. 14, 2012. Die Handreichung ist im Team Equity vorhanden, dort können Kopien der relevanten Teile angefordert werden.

Im Zusammenhang mit Diversität ist auch die Frage relevant, ob eine Reflexion kolonialer Kontinuitäten in Forschung und Lehre stattfindet. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen kritischen Blick auf rassistische und koloniale Denktraditionen handeln, um die Frage der Repräsentanz von Perspektiven des globalen Südens im Fach oder auch nach der Herkunft von Lern- und Ausstellungsmaterialien. 
 

Gender- und diversitätsbewusste Didaktik

Wenn Lernprozesse nicht bewusst gestaltet werden, laufen sie Gefahr, gesellschaftliche Ungleichheiten zu reproduzieren. In diesem Sinne ist gender- und diversitätsbewusste Didaktik eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Chancengleichheit der Studierenden. Diskriminierungen – ob bewusst oder unbewusst, ob durch Lehrende, durch Studierende oder durch Strukturen und Materialien – müssen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Es kommt also darauf an, dass die Lehrenden die Vielfältigkeit ihrer Studierenden wahrnehmen und die unterschiedlichen Wirkungen von Lerninhalten und Kommunikationsweisen auf sie beachten. Nur so können sie für chancengerechte Lernbedingungen der Studierenden sorgen.

Die Lehr- und Lernforschung zeigt dabei, dass Lehrende das Selbstvertrauen der Studierenden und ihre Zuversicht, das Studium erfolgreich abzuschließen, stärken können, wenn sie einen interaktiven, gleichberechtigten Lehrstil pflegen. Lehrende sollten sich deshalb explizit zum Ziel setzen, in ihren Lehrveranstaltungen eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Studierende respektiert und unterstützt fühlen, so dass sie sich und ihre Potentiale einbringen können.

Gender- und diversitätssensible Didaktik bedeutet für Lehrende somit, der Vielfältigkeit der Studierenden Rechnung zu tragen, ohne in stereotype Zuordnungen zu verfallen. Dies bedeutet, dass Lehrende eigene Bias reflektieren und sich gegenüber diskriminierendem Verhalten von Studierenden untereinander klar positionieren. Dafür ist ein Grundwissen über bewusste und unbewusste Bias und über Anforderungen an ein diskriminierungssensibles Verhalten nötig. Die Hochschuldidaktik hat verschiedene Angebote zur Unterstützung einer diversitätssensiblen Lehre in ihrem Programm. Das Team Equity hilft gerne bei der Organisation von Fortbildungen zu Anti-Bias.
 

Maßnahmen für Studierende mit besonderen Belastungen

Für nicht wenige Studierende ergeben sich aus ihrer jeweiligen Lebenslage Belastungen, die sich auf ihre Teilhabechancen negativ auswirken und studiumsverzögernd wirken können oder ohne Ausgleichsmaßnahmen möglicherweise sogar zum Abbruch des Studiums führen.

Belastungen können beispielsweise Familienaufgaben wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen sein oder auch gesundheitliche Einschränkungen wie eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung. Auch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium, der Einstieg in eine neue Unterrichtssprache oder fehlende Vorkenntnisse z.B. aufgrund des Wechsels aus einem anderen Bildungssystem stellen oft eine Belastung dar, die den Erfolg des Studiums beeinträchtigen kann.  

Für Studierende mit Familienaufgaben oder gesundheitlichen Einschränkungen gibt es gesetzliche Vorgaben wie ihrer besonderen Situation von Seiten der Universität Rechnung getragen werden muss. Die Handreichung „Chancengleichheit für Studierende mit Familienaufgaben“ sowie die Broschüre „Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – Leitfaden für Lehrende“ geben jeweils konkrete Hinweise für die Umsetzung. Nachteilsausgleiche als Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit sind anzuerkennen und umzusetzen.
Weitere Lebenssituationen (wie z.B. die ökonomische Situation, Rassismuserfahrungen, Herausforderungen im Zusammenhang mit der sexuellen Identität, etc.) können sich belastend und benachteiligend für Studierende auswirken. Wichtig ist, Offenheit für die Anliegen der Studierenden zu signalisieren und soweit möglich Situationen zu antizipieren und zu vermeiden, in denen sie in eine Außenseiter*innen-Position geraten. Hilfreich ist es, routinemäßig zu Beginn jeder Lehrveranstaltungsreihe die Frage zu klären, was die einzelnen Studierenden benötigen, um gut lernen zu können. Insgesamt ergibt sich aus der Heterogenität der Studierendenschaft der allgemeine Bedarf einer zeitlichen und methodischen Flexibilisierung des Studiums.
 

Gewinnung von Studierenden, Studienbewerbung und Studieneingangsphase

In der Phase der Studienbewerbung geht es für die Fächer darum, sich so zu präsentieren, dass sich alle für das jeweilige Fach befähigten Studieninteressierten gleichermaßen angesprochen fühlen. Die Bedingungen für eine Bewerbung müssen so gestaltet sein, dass Chancengleichheit in Bezug auf eine erfolgreiche Bewerbung besteht.

Die folgenden Prüfkriterien geben Hinweise darauf, wo Handlungsbedarf besteht:

  • Die Darstellung der Studiengänge auf der Homepage oder in Flyern/Broschüren o.ä. ist gender- und diversitätsbewusst gestaltet. Darstellungen von Personen sind vielfältig, die Sprache verständlich, gendergerecht und nicht ausschließend.
  • Veranstaltungen zur Gewinnung von Studierenden sind so gestaltet, dass sich alle Interessierten gleichermaßen angesprochen und zur Aufnahme eines Studiums motiviert fühlen können.   Das bedeutet auch, dass das Sprachniveau bei Veranstaltungen sich am durchschnittlichen Sprachstand von Abiturient*innen orientiert und nicht zu sehr elaboriert ist.
  • Bei der Gewinnung von Studierenden sollte auch in Erwägung gezogen werden, ob für Gruppen, die bei der Entscheidung für ein Studium oder ein Studienfach eine höhere Schwellenerfahrung haben könnten, zusätzliche Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen angeboten werden können. Dies betrifft z.B. in bestimmten Studiengängen Menschen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts, internationale Studierende, First Generation Academics, Studierende mit Migrationshintergrund, u. a.   
  • Die Auswahlkriterien für zulassungsbeschränkte Fächer, die Anrechnung von Vorkenntnissen sowie die Eignungsfeststellungsprüfungen wurden daraufhin überprüft, ob sie die Chancengleichheit gewährleisten. Gegebenenfalls sind Nachteilsausgleiche vorgesehen.
  • Bei Master-Studiengängen entspricht der Frauenanteil an den Bewerbungen und den Bewilligungen dem Frauenanteil an den Abschlüssen in den jeweils grundständigen BA-Studiengängen. Die Studieneingangsphase ist so gestaltet, dass unterschiedliche Vorerfahrungen auch unter Diversitätsaspekten in den Blick genommen und kompensiert werden. Bei Bedarf werden z.B. Sprachkurse oder Tutorien speziell für internationale Studierende oder andere Gruppen mit besonderen Bedürfnissen angeboten bzw. vermittelt.
  • In Veranstaltungen und Informationsmaterialen zum Studienanfang wird Offenheit für unterschiedliche Lebenslagen von Studierenden signalisiert und auf spezielle Beratungsangebote hingewiesen. Insbesondere Care-Aufgaben, unterschiedliche Sprach- und Ortskenntnisse sowie Erwerbsarbeit werden bei der Planung berücksichtigt.
     

Studienerfolg und Studienorganisation

Bei Studierenden mit besonderen Belastungen hängt der Studienerfolg vielfach davon ab, ob sich ihr Studium so organisieren lässt, dass es sich mit diesen Belastungen vereinbaren lässt. Bei der Studiengangsgestaltung kann eine solche Vereinbarkeit mit strukturellen Maßnahmen unterstützt werden.

Prüfkriterien:

  • Die „Handreichung Chancengleichheit für Studierende mit Familienaufgaben“ und die Broschüre „Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – Leitfaden für Lehrende“ sind allen Lehrenden bekannt
  • Pflichtveranstaltungen finden zu betreuungsgesicherten Zeiten statt.
  • Seminar- und Kursplätze werden vorrangig an Studierende mit besonderen Belastungen (Kinder, Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung, Behinderung) vergeben, damit sie die für sie günstigen Zeiten wählen können.
  • Bei der Anwesenheitspflicht sollte man Studierenden mit besonderen Belastungen dadurch entgegenkommen, dass ihnen bei Bedarf eine Ersatzleistung oder eine virtuelle Teilnahme ermöglicht wird.
  • Es wird Studierenden mit besonderen Belastungen nach Möglichkeit angeboten, bestimmte Studienleistungen (Exkursionen, Auslandsaufenthalte, Praktika, Labor) durch Alternativen zu ersetzen.
  • Die Bedingungen für ein Auslandsstudium an den Partneruniversitäten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und bei der Mitnahme von Kindern sind geklärt und werden in der Beratungspraxis an diese Studierenden weitergegeben.
  • Wenn möglich werden virtuelle internationale Erfahrungen ermöglicht (z.B. virtuelle Partnerschaften und virtuelle internationale Projekte)
  • Behinderten oder schwangeren Studierendenden bzw. Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder geringeren Deutschkenntnissen wird mehr Zeit für Prüfungen oder für die Abgabe von Prüfungsleistungen  ermöglicht.
  • Studierende mit besonderen Belastungen können Nachschreibeklausuren als 1. reguläre Klausur schreiben.
  • Barrierefreiheit in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumen ist ein Ziel, das beharrlich und kontinuierlich angestrebt wird.
  • Das Fach ist in individueller Teilzeit studierbar.
  • Alle Studierenden werden über allgemeine und fachspezifische Stipendien informiert.
  • Fakultätsauswahlausschüsse für Studienförderung (z.B. Deutschlandstipendium) achten auf gender- und diversitätsgerechte Förderentscheidungen.
     

Kommunikation und Beratung

Es reicht nicht aus, Maßnahmen für Studierende mit besonderen Belastungen zu etablieren. Sie müssen auch so kommuniziert werden, dass sie Studierenden und Lehrenden bekannt sind. Eine besondere Rolle spielen dabei entsprechend qualifiziere Beratungsangebote; diese sind auch generell wichtig für Studierende, die von potentiellen Diskriminierungserfahrungen betroffen sind.

Prüfkriterien:

  • Es gibt Informationskanäle über die Studierende mit besonderen Belastungen von den Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Studiensituation erfahren.
  • Studienfachberater*innen verfügen über eine Schulung in Gender- und Diversitätskompetenz und kennen die spezialisierten Anlauf- und Beratungsstellen der Universität.
  • Beratungen werden transparent, regelmäßig und anhand von festgelegten Beratungsstandards angeboten.
  • Die Handreichung des Team Equity – Care zu Studienbedingungen von Studierenden mit Familienaufgaben ist den Studienfachberatenden bekannt und wird in der Beratungspraxis verwendet.
  • Es gibt ein spezielles Beratungsangebot für Studierende mit besonderen Belastungen und eine Melde- und Beratungsmöglichkeit bei Diskriminierungserfahrung, Mobbing u.ä.
  • Die Studienfachberatung bzw. die spezielle Beratungsstelle erfasst anonymisiert Beratungsfälle von Studierenden mit besonderen Belastungen und informiert die Studienkommission über die aufgetretenen Probleme sowie ggfs. die hierfür gefundenen Lösungen. 
     

Studieninhalte und Hochschuldidaktik

Die Ergebnisse der Gender- und Diversitätsforschung sowie der Erwerb von Gender- und Diversitätskompetenz sollten Teil der Studieninhalte jeden Faches sein. Inhalt und Form der Vermittlung sind dabei fachspezifische Entscheidungen und werden je nach Studiengang unterschiedlich ausfallen.

Prüfkriterien:

  • Der Erwerb von Gender- und Diversitätskompetenz ist in die Qualifikationsziele der Studiengänge integriert.
  • Inhalte der Geschlechter- und Diversitätsforschung sind in die Module der Studiengänge integriert.
  • Lehrende des Faches nehmen an hochschuldidaktischen Weiterbildungen zu Gender- und diversitätsbewusster Didaktik teil.
  • Lehrevaluationen thematisieren den Stand der Gender- und Diversitätsbewusstheit in der Lehre.
  • Es wird empfohlen, eine gendergerechte Schreibweise in Prüfungen zuzulassen. Die Schreibweise im generischen Maskulinum darf dennoch nicht zu Notenabzug führen. Studierende sind über die jeweilige Handhabung informiert.
     

Studierendenstatistik

Jedes Fach sollte sich die Frage nach der Zusammensetzung der Studierendenschaft stellen und nach den Anforderungen, die sich aus dieser Zusammensetzung ergeben. Dies ist bisher insbesondere für die Gleichstellungsdaten sinnvoll. An der Universität Tübingen gilt hier das Kaskadenmodell, das die Frauen- und Männeranteile der jeweils vorgängigen Stufe für die Berechnung des anzustrebenden Frauen- und Männeranteils zugrundlegt. In diesem Fall also etwa die Frauen- und Männeranteile an Bewerbungen / Zulassungen / Einschreibungen / Studierenden / Studienabschlüssen. Das Gleichstellungsbüro ist hier gerne behilflich. 

Ein Frauenanteil unter den Lehrenden, der im Sinne des Kaskadenmodells ein ausgewogenes Verhältnis darstellt, wäre ebenfalls ein Kriterium, das im Hinblick auf die Funktion als Role-Models und zur Verbesserung der Chancengleichheit angestrebt werden sollte.

Die Abfrage weiterer Diversitätskriterien wird von vielen Betroffenen abgelehnt und als Reproduktion von Diskriminierung erlebt. Mehr Akzeptanz finden Befragungen, die Erschwernisse und Diskriminierungserfahrungen abfragen und auf diese Weise die Notwendigkeit von Veränderungen aufzeigen können. 
 

Handreichung „Gendersensible Lehre“ der LaKoG

Die Handreichung „Gendersensible Lehre“ der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften dient als Orientierungshilfe für die gendergerechte Planung und Gestaltung von Lehrveranstaltungen:

Gendersensible Lehre – eine Handreichung der AG „Gender in die Lehre“ der LaKoG

Links

Leitbild Lehre der Universität Tübingen: 
https://uni-tuebingen.de/universitaet/profil/werte-und-visionen/leitbild-lehre/

Handreichung der Universität Tübingen: „Chancengleichheit für Studierende mit Familienaufgaben“:
https://uni-tuebingen.de/de/50949

Broschüre der Universität Tübingen „Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – Leitfaden für Lehrende“:
https://uni-tuebingen.de/de/178479

Gendergerechte Sprache an der Universität Tübingen:
https://uni-tuebingen.de/de/150975