Voraussetzung zum Studium an der Universität Tübingen ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In den meisten Fällen ist das die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. Für andere HZB-Typen gelten bestimmte Einschränkungen: Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können z.B. nur bestimmte Fächer studiert werden. Eine Fachhochschulreife berechtigt in Baden-Württemberg erst einmal nur zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, aber nicht an einer Universität. Allerdings sind auch noch einige andere Zugänge zum Studium möglich: Ausländische Schulabschlüsse, Deltaprüfung oder berufliche Qualifikation.
Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang wird ein fachlich geeigneter Bachelor-Abschluss vorausgesetzt, der bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht sein muss. Über die Eignung des Bachelorabschlusses entscheidet im Einzelfall die Auswahlkommission des jeweiligen Fachs. Weitere Informationen finden Sie hier.
Internationale Studierende müssen außerdem Deutschkenntnisse nachweisen. Für englischsprachige Studiengänge ist für alle Bewerberinnen und Bewerber der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse erforderlich; weitere Informationen finden Sie beim jeweiligen Studiengang.
Weitere Nachweise wie fachspezifische Tests (z.B. TMS für das Medizinstudium), Praktika, Freiwilligendienste oder Auszeichnungen sind in einzelnen Auswahlverfahren relevant und können die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Diese Kriterien sind für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang in einer Auswahlsatzung festgelegt. Einen Überblick bietet diese Seite; Details zu den einzelnen Studiengängen finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge.