Es gibt keinen anderen Bereich, in dem der Einsatz von Tieren so gewissenhaft geprüft wird wie in der tierexperimentellen Forschung. Tierversuche unterliegen in Deutschland strengsten gesetzlichen Regelungen. Sie dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt, die Versuche zur Beantwortung einer Forschungsfrage unerlässlich sind und der erwartete wissenschaftliche Erkenntnisgewinn das potenzielle Leiden der Tiere rechtfertigt. Außerdem müssen Tierversuche an Wirbeltieren und sinnesphysiologisch höher stehenden Kopffüßern von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden. Die Behörde wird von einer unabhängigen Kommission beraten, welche wiederum paritätisch aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen zusammengesetzt ist.
Alle Tierversuche an Wirbeltieren finden unter umfassender interner Kontrolle durch Tierschutzbeauftragte und den Tierschutzausschuss des Betriebes, sowie unter externer Kontrolle durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie die Genehmigungsbehörde statt. Die Tierhaltungen und die Versuchsleiterinnen und -leitern werden regelmäßig von Amtstierärztinnen und -ärzten überprüft. Weisungsfreie Tierschutzbeauftragte der Universität sind spätestens ab der Antragstellung beteiligt und begleiten die Versuche kritisch. Seitens der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler findet bereits im Antragsverfahren eine ethische Abwägung statt, die vom Deutschen Tierschutzgesetz vorausgesetzt wird. Ergänzend kann insbesondere bei der Bewertung sensibler oder sehr komplexer Versuchsvorhaben der Tierschutzausschuss der Universität beratend tätig sein.
Aktuelle Meldungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Veranstaltungshinweise zum Thema Forschung mit Tieren.