Promovierende, die an einer Einrichtung der Universität als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen sind. Promovierende, die als Gäste an der Universität Tübingen sind, sind zu Teilnahme berechtigt. Promovierende, die nicht an der Universität Tübingen angenommen sind, aber im Rahmen eines Projekts promovieren, an dem die Universität Tübingen beteiligt ist (z.B. Cluster, SFB, Graduiertenkolleg o.ä.) sind in bestimmten Fällen auch zur Teilnahme berechtigt. In diesen Fällen bitten wir vor Anmeldung um Kontaktaufnahme.
Promotionsabsolventinnen und -absolventen der Universität, deren Promotion bis zu 6 Monate zurückliegt, können ebenfalls an den Veranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen hiervon sind möglich.
Promovierte Forschende in der Qualifikationsphase (Postdocs, Nachwuchgruppenleiter:innen und Juniorprofessor:innen) sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie Mitglieder oder Gäste der Universität Tübingen sind. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Forschende mit Anstellung am UKT und an einer Einrichtung des Tübingen Research Campus. Ausnahmen hiervon sind möglich.