Bitte beachten! Die Universität Tübingen kann nur Praktikant*innen einstellen, wenn es im Rahmen eines Pflichtpraktikums ist, z.B.:
• Praktischer Teil der Fachhochschulreife
• Pflichtpraktikum im Studium
• BOGY – Berufsorientierung am Gymnasium
• BORS – Berufsorientierung an Realschulen