Uni-Tübingen

Gleichstellung

Zuständigkeiten

  • Familienförderung: Diese umfasst die Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft. Hier sind explizit alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des SFB 1070 gemeint, die familiäre Verpflichtungen haben. Neben der Kinderbetreuung gehören auch Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen dazu. Hier bietet die Gleichstellung Möglichkeiten der Unterstützung an, um familiäre Situationen und wissenschaftliches Arbeiten besser zu vereinbaren. Hierzu können Coachings organisiert bzw. vermittelt werden.
  • Anlaufstelle zur Unterstützung bei familienbedingten Schwierigkeiten bzw. Konfliktsituationen. Wir können bei evtl. problematischen Situationen im Verlauf von Promotion bzw. Arbeiten im SFB 1070 vermitteln.
  • Informationsvermittlung möglicher Fördermaßnahmen und Unterstützungen bei der Suche nach Betreuungsplätzen für Kinder oder Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegefällen. Auch Informationen zu weiterführenden Seminaren/ Veranstaltungen oder Gesetzesänderungen werden zusammengestellt.
  • Frauenförderung: Hier steht die Organisation von Mentorings, die Vermittlung von Förderprogrammen und der Netzwerkaufbau für die Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen im Vordergrund.

Schwerpunkte

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft

  • Unterstützung bei mobiler Kinderbetreuung (insbesondere zu Randzeiten außerhalb der Öffnungszeiten von Betreuungsstellen)
  • Coachings
  • Anlaufstelle für Konfliktsituationen zwischen Familienbetreuung und wissenschaftlicher Arbeit
  • Unterstützung bei familienbedingten Auszeiten

Karriereförderung von Wissenschafterinnen

  • Mentoring
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Übernahme von Teilnahmegebühren bei externen Fortbildungsmaßnahmen
  • Netzwerkförderung