Uni-Tübingen

Organisation Ihres Erasmus+ Semesteraufenthalts

VOR Ihrem Aufenthalt:

Anerkennung der erbrachten Leistungen

Vereinbaren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt einen Beratungstermin mit der Erasmus+ Fachkoordination. Sprechen Sie mit der Erasmus+ Fachkoordination über Ihre Kurswahl, das Learning Agreement und den Prozess zur Anerkennung der Leistungen. Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt über den Ablauf.

Da die meisten Erasmus+ Aufenthalte im europäischen Bologna-Hochschulraum stattfinden, sollten die Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, grundsetzlich anrechenbar sein. 

Beurlaubung / Rückmeldung an der Heimatuniversität

Melden Sie sich zu den vorgegebenen Fristen an der Universität Tübingen regulär zurück. Eine Beurlaubung für einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule ist nicht möglich.

Auf den Webseiten des Studierendensekretariats finden Sie

ECTS-Leistungspunkte und Stipendium

Die EU-Kommission empfiehlt 30 ECTS pro Smester im Ausland zu belegen. Besprechen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt gemeinsam mit der Erasmus+ Fachkoordination welche Bedingungen an Ihrem Fachbereich und der Gastuniversität gelten.

Sollten Sie weniger ECTS Punkte als geplant erreichen, z.B. durch nicht bestandene Prüfungsleistungen, gelten Sie weiterhin als förderfähig für das Erasmus+ Stipendium. 

Die Gastuniversität erstellt für Sie eine Übersicht der erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Dieses Dokument ist verpflichtend zum Erhalt des Stipendiums einzureichen und dient zur Anerkennung der Leistungen.

Fachfremde Bewerbung

Falls für die gewünschte Partnerhochschule keine Erasmus+ Vereinbarung mit Ihrem Fachbereich besteht, können Sie sich über einen anderen Fachbereich "fachfremd" bewerben. 

Diese Möglichkeit besteht sofern:

  • die Plätze dort ungenutzt blieben
  • der/die Fachkoordinator*in bereit ist, fachfremde Bewerber*innen an die Partnerhochschule zu vermitteln
  • die Partnerhochschule fachfremde Bewerber akzeptiert.

Bitte vereinbaren Sie trotzdem zusätzlich ein Beratungsgespräch mit der Erasmus+ Fachkoordination Ihres Studienfaches. Die Kurswahl muss von der Erasmus+ Fachkoordination Ihres Fachbereichs unterzeichnet werden.

 

Vorbereitende Sprachkurse

  • Kostenloser Online-Sprachtest (OLS): Die EU-Kommission stellt auf der Online Language Support Plattform kostenlose Sprachkurse zur Verfügung, die jederzeit von Ihnen genutzt werden können. Das Kursangebot gibt es in den folgenden Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch. Registrierten Erasmus+ Studierende wird automatisch nach Anmeldung in unserem Bewerber-Portal ein Sprachtest zugewiesen, der verpflichtend durchzuführen ist. Muttersprachler*innen sind von der Teilnahme befreit.
  • Sprachkurse an der Gastuniversität: Die meisten europäischen Universitäten bieten 4- bis 6-wöchige vorbereitende Sprachkurse an, die in der Regel vor Beginn des jeweiligen Semesters stattfinden (für diesen Zeitraum kann ebenfalls das Erasmus+ Mobilitätsstipendium gewährt werden, nicht jedoch für anfallende Kursgebühren). Zudem finden oftmals auch semesterbegleitende Sprachkurse statt (in diesem Fall entfällt die zusätzliche Förderung, da der Studienzeitraum unverändert bleibt).
  • Das Fremdsprachenzentrum der Universität Tübingen bietet ebenfalls Sprachkurse auf verschiedenen Niveaustufen an.

Versicherungsschutz

Sie haben selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Im Falle einer innereuropäischen Mobilität bietet Ihre nationale Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer Auslandsmobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein. Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die Ihnen während des Auslandsaufenthalts von Ihnen verursacht oder Ihnen zustossen können. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich über Regelungen an der aufnehmenden Institution. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.

Für Erasmus+ Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet:

Versicherungsstelle des DAAD:
E-Mail: versicherungsstellespam prevention@daad.de
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/

WÄHREND Ihres Aufenthaltes:

Abbruch Ihres Aufenthaltes

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen müssen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich den Fachkoordinator*innen an Gast- und Heimat-Universität sowie dem Erasmus+ Büro des International Office mitzuteilen.

Das bis dahin erhaltene Erasmus+ Mobilitätsstipendium muss komplett oder anteilig zurück gezahlt werden.

Verlängerung Ihres Aufenthaltes

Aufenthaltsverlängerungen von einem auf zwei Semester, die erst während des Aufenthalts beantragt werden, werden nicht finanziert. Eine Verlängerung kann nur nach Rücksprache mit den Erasmus-Fachkoordinator*innen der Heimat- und der Gastuniversität genehmigt werden. Nach der Erlaubnis informieren Sie bitte bis spätestens 15. Dezember das Erasmus+ Büro der Universität Tübingen.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Zweisemestrige Aufenthalte von Sommer- auf Wintersemester zählen als zwei separate Mobilitäten und erfordern zwei Bewerbungen. 

NACH Ihrem Aufenthalt:

Anerkennung der erbrachten Leistungen

Die Gastuniversität erstellt für Sie eine Übersicht der erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Dieses Dokument ist verpflichtend zum Erhalt des Stipendiums einzureichen. Sollte das Transcript of Records an das Erasmus+ Büro gesendet werden, leiten wir es an Sie weiter. 

Sollten Sie weniger ECTS Punkte als geplant erreichen, z.B. durch nicht bestandene Prüfungsleistungen, gelten Sie weiterhin als förderfähig für das Erasmus+ Stipendium. 

Der endgültige Bescheid des Fachbereichs oder des Prüfungsamts über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ebenfalls verpflichtend bei uns einzureichen.

Für nicht anrechenbare Leistungen kann ggf. ein Diploma Supplement ausgestellt werden – bitte wenden  Sie sich hierzu an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.

WICHTIG: Die Ausstellung eines Anrechnungsbescheids bzw. die Übernahme Ihrer Leistungen in die Tübinger Leistungsübersicht kann mehrere Wochen dauern. Geben Sie Ihr ausländisches Transcript daher mit ausreichend Vorlauf bei der anrechnenden Stelle ab.

Notenumrechnung (Credits & Grades)

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich über die jeweiligen Punkte- und Notenschlüssel zur Umrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden sollen.

Erasmus+ Studierendenmobilität

outgoingspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de
 +49 7071 29-76450
 +49 7071 29-77496
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