Uni-Tübingen

Was muss ich tun, um mich zu immatrikulieren?

Vor der Immatrikulation:

Wir empfehlen den Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten Sie sich privat versichern oder schon eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, müssen Sie sich ebenfalls bei einer der deutschen gesetzlichen Versicherungen melden, um eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherung zu erhalten. Die Versicherung wird der Universität Tübingen elektronisch den Versicherungsstatus für Ihre Immatrikulation übermitteln. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/krankenversicherung/

 

Zur Immatrikulation:

Bitte loggen Sie sich in Ihren Account auf dem ALMA-Portal ein.

(https://alma.uni-tuebingen.de)

Klicken Sie auf "Nicht Student/-in Uni Tübingen? Immatrikulation hier beantragen!", damit starten Sie die Online-Immatrikulation. Nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation drucken Sie das PDF des Antrags bitte aus, unterschreiben und schicken ihn zusammen mit folgenden Dokumenten als PDF an study.master@uni-tuebingen.de :

  • den ausgedruckten unterschriebenen Immatrikulations-Antrag (nur erste Seite)
  • Ihren Zulassungsbescheid in deutscher Sprache
  • eine Passkopie sowie
  • ein Passfoto

Bitte beachten Sie, dass Sie erst vollständig immatrikuliert sind, wenn Sie alle Gebühren bezahlt haben!

Nach Ihrer Ankunft in Tübingen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem Teammitglied, das für Zulassungen in Masterprogramme zuständig ist, Team "Zulassung internationaler Studierender", und legen dort in deutscher, englischer Sprache oder mit beglaubigten deutschen/ englischen Übersetzungen folgende Dokumente vor:

  1. - Bachelorzeugnis oder ein äquivalentes Diplom (als beglaubigte Kopie; alternativ Original plus normale Kopie).
  2. - Ihr "Transcript of Records" (als beglaubigte Kopie; alternativ Original plus normale Kopie).
  3. - Ihre Sprachnachweise (als beglaubigte Kopie; alternativ Original plus normale Kopie).
  4. - Ggf. für China/Vietnam/Indien: Eine Bescheinigung der akademischen Prüfstelle (APS-Bescheinigung).

Für die Vorlage dieser Dokumente haben Sie Zeit bis zum Ende des ersten Semesters. Andernfalls ist keine Rückmeldung möglich.

Informationen rund um den Studienstart an der Universität Tübingen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/en/182071