Bewerbung Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education
Bewerbung für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen
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Allgemeine Informationen
Um ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) studieren zu können, ist eine Bewerbung (Zulassungsantrag) über unser Online-Bewerbungsportal notwendig. Sie können bis zu drei Zulassungsanträge stellen (außer für ein Zweitstudium), alle drei Bewerbungen werden gleichrangig behandelt. Für das Lehramtsstudium benötigen Sie zwei Hauptfächer. Sofern eines dieser Fächer zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich bewerben. Geben Sie dabei bitte auch das zulassungsfreie Fach an, um Missverständnisse zu vermeiden. Ob Ihre Wunschfächer zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind und welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie im Verzeichnis der Studiengänge.
Erstes Fachsemester
Die Bewerbung für ein 2. (bei Studienbeginn auch im Sommersemester) oder 3 Fachsemester erfolgt über ein Onlineportal. Bitte drucken Sie den Antrag auf Zulassung am Ende der Onlinebewerbung aus, unterschreiben diesen und schicken ihn mit allen dort aufgeführten Unterlagen innerhalb der Frist postalisch an das Studentensekretariat. Erst nach Eingang der vollständigen Bewerbung gilt diese als abgegeben.
Erforderliche Nachweise - Lehrerorientierungstest
Bevor Sie Ihr Lehramtsstudium aufnehmen, müssen Sie an einem besonderen, mit dem Kultusministerium abgestimmten Lehrerorientierungstest teilnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz LHG). Es handelt sich um den Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT). Die Teilnahme müssen Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen.
- Weitere Informationen zum Lehrerorientierungstest für Studieninteressierte (Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
- Link zum Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT)
- Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium (Webseite der Tübinger School of Education TüSE)
Vorwegauswahl
Kann eine Zulassung nicht angenommen werden, können Bewerber/-innen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 14 Hochschulvergabeverordnung) im nachfolgenden Vergabeverfahren vorweg ausgewählt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Besonderheiten bei deutschen Bewerber/-innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Bewerbung für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Spezielle Bewerbungen
- Bewerbung für ein Zweitstudium
- Bewerbung über einen Härtefallantrag – Wartezeitverbesserung
- Bewerbung im öffentlichen Interesse – „Spitzensportlerquote“
- Studieren ohne Abitur: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Studieren ohne Abitur: Fachhochschulreife/ fachgebundene Hochschulreife
- Bewerbung über das Losverfahren
Höheres Fachsemester
Die Studienplatzvergabe für ein höheres Fachsemester findet über das Vergabeverfahren in unserem Bewerbungs- und Immatrikulationsportal ALMA statt. Über die Bewerbung für ein höheres Fachsemester informieren wir Sie auf einer speziellen Internetseite, die Sie über folgenden Link erreichen: Bewerbung Höheres Fachsemester.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach dem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Die Bescheide werden nur online zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie regelmäßig Eintragungen in Ihrem Bewerbungsportal. Die Bescheide ergehen in der Regel für das erste Fachsemester für das Wintersemester ab Anfang August und für das Sommersemester ab Anfang Februar. Im Zulassungsfall schreiben Sie sich bitte innerhalb der auf dem Bescheid genannten Frist ein bzw. um. Bitte beachten Sie die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid. Bei einer Ablehnung aufgrund fehlender Studienplätze nehmen Sie automatisch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teil. Sollten Sie an dem Studienplatz kein Interesse mehr haben, möchten wir Sie bitten, Ihre Bewerbung zurückzuziehen, damit andere Bewerber gegebenenfalls nachrücken können.
Bewerbungsfristen
Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt wird, wenn der unterschriebene Zulassungsantrag und die zusammen mit ihm einzureichenden Unterlagen bei einer
- Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens zum 15.07. (24.00 Uhr) und bei einer
- Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.01. (24.00 Uhr)
bei der Studierendenabteilung der Universität Tübingen eingegangen sind. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und die entsprechende Bewerbung wird vom Verfahren ausgeschlossen.