Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2011: Leute

Ein Privat- und Verfahrensrechtsgelehrter höchsten Ranges

Zum Tode von Professor Dr. Egbert Peters ein Nachruf von Barbara Remmert

Ende März verstarb der emeritierte Tübinger Rechtsprofessor Egbert Peters im Alter von 83 Jahren. Mit ihm verliert die Tübinger Juristische Fakultät einen Privat- und Verfahrensrechtsgelehrten höchsten Ranges und einen überaus geschätzten Kollegen, der der Fakultät wertvolle Dienste geleistet hat und für Generationen von Tübinger Jurastudenten ein hochgeachteter akademischer Lehrer war.


Der im Jahre 1928 in Wiesbaden geborene Sohn eines Chirurgen hat sich offenbar schon während seiner Schulzeit dazu entschieden, Jurist zu werden. Jedenfalls nahm er unmittelbar nach seinem Abitur am Humanistischen Gymnasium in Wiesbaden im Jahre 1947 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz auf. Nach dem Referendarexamen im Jahre 1951 erfolgte bereits ein Jahr später die von Rudolf Bruns betreute Dissertation zum Thema „Die Ausübung des Stimmrechts bei nutznießungsbelasteten Aktien“. Nach dem Assessorexamen im Jahre 1955 war er zunächst Dezernent bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und dann Referent im hessischen Justizministerium, wo er mit der Bereinigung des hessischen Landesrechts betraut war. Offenkundig zog es ihn aber an die Universität, und so wurde er im Jahre 1959 Wissenschaftlicher Assistent bei seinem akademischen Lehrer Rudolf Bruns. 1962 habilitierte er sich in Marburg mit einer Schrift zum Thema „Der sogenannte Freibeweis im Zivilprozeß“. Seit 1966 war er Ordinarius für Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Kiel, bevor er im Jahre 1979 einen Ruf an die Universität Tübingen erhielt.


Ein Schwerpunkt des wissenschaftlichen Werks von Egbert Peters, das weit mehr als 100 Publikationen umfasst, liegt im Zivilprozessrecht und hier insbesondere im Beweis- und im Beschwerderecht. Besonders hervorzuheben sind seine maßstabsetzende Habilitationsschrift, mit der er erheblichen Einfluss auf die damals von seiner Auffassung abweichende herrschende Meinung gewonnen hat, seine zwei zusätzlichen Monographien, große Archiv-Aufsätze sowie seine Kommentierung zu den §§ 128 – 165 ZPO im Münchener Kommentar. Dabei hat er nie die Bezüge zum materiellen Recht aus den Augen verloren und häufig die Verbindungen zum Verfassungsrecht hergestellt. Seine Arbeiten zeichnen sich durch eine glasklare Gedankenführung, hohe Informationsdichte, Vermeidung alles Überflüssigen und zielsicheren Problemzugriff aus. Dabei zog er besonderen Gewinn aus seiner engen Verbindung zur Praxis. Gut zehn Jahre war er Richter am Landgericht Kiel im Nebenamt. Dementsprechend sind viele seiner Beiträge von seiner Erfahrung als Richter einer Beschwerdekammer geprägt.


Egbert Peters war darüber hinaus ein engagierter akademischer Lehrer. Sein „Wiederholungs- und Vertiefungskurs im Zivilprozeßrecht“ demonstriert eindrucksvoll, wie man auf höchstem wissenschaftlichen Niveau Studierende verständlich an die Falllösung heranführen kann, und das gemeinsam mit seinem akademischen Lehrer Bruns verfasste Lehrbuch „Zwangsvollstreckungsrecht“ darf zu Recht als Klassiker bezeichnet werden. Als Wahlsenator in Kiel und als Dekan der hiesigen Fakultät in den Jahren 1983/84 hat Egbert Peters schließlich ein gehöriges Päckchen akademischer Selbstverwaltung getragen. Besonders erwähnt sei, dass er sich seit den 80er-Jahren um den Austausch nach Polen, insbesondere nach Posen und nach Warschau sehr verdient gemacht, was ihm ein tiefes inneres Anliegen war.


Die Juristische Fakultät trauert um einen wertvollen Kollegen und großen Gelehrten, dem sie stets ein ehrendes Andenken bewahren wird.