Voraussetzung für das Absolvieren von Prüfungen ist u.a. die Immatrikulation an der Universität Tübingen in dem jeweiligen Studiengang. Solange das Studium noch nicht abgeschlossen ist bzw. alle Prüfungen abgelegt wurden, sollten Studierende in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben bleiben, damit im Falle einer Wiederholungsprüfung diese auch noch absolviert werden kann. Wenn alle Noten vorliegen bzw. bekannt ist, dass die letzte Prüfung bestanden ist, kann das Zeugnis beantragt werden und die Exmatrikulation erfolgen, oder ggf. die Umschreibung in einen anderen Studiengang, sofern ein weiterer Studiengang angestrebt wird. Falls gewünscht ist es auch möglich, bis zur letzten Notenverbuchung oder bis zum Ablauf des betreffenden Semesters immatrikuliert zu bleiben.
Studierende, die sich nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung exmatrikulieren möchten und nicht sicher sind, ob sie die Prüfung bestanden haben, sollten ihre Prüfenden bitten, das Bestehen der Prüfung zu bescheinigen; die Benotung und die Beantragung des Zeugnisses kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Hinweise zur Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen:
Eine Rückerstattung der Gebühren und eines Großteils der studentischen Beiträge ist dann möglich, wenn die Exmatrikulation bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn erfolgt und die Rückerstattung entsprechend beantragt wird.
Antrag auf Rückerstattung von Gebühren (unter „Sonstiges“): https://uni-tuebingen.de/de/104484#c2046789
Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen (rechts unten unter “Downloads”): https://uni-tuebingen.de/de/32737