Uni-Tübingen

Gender-Consulting für Forschungsverbünde

Das Gender-Consulting richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Planungsphase für einen Verbundforschungsantrag befinden oder an verantwortlicher Stelle in einem bereits bestehenden Forschungsverbund tätig sind.

Das Gleichstellungsbüro bietet eine qualifizierte, gleichstellungsbezogene Antrags­bera­tung an. Eine solche Beratung ist in zweifacher Hinsicht wichtig:

  1. Im Sinne des Gender Mainstreaming sollte der Gesamtantrag mit Blick auf mögliche und notwendige Ansatzpunkte für gleichstellungsrelevante Aussagen und Maßnahmen durchgegangen werden.
  2. Zusätzlich zu den zentralen universitären Maßnahmen sollte ein antragsspezifisches Gleichstellungskonzept vorgelegt werden, das ausgehend von der statistischen Beteiligung von Frauen konkrete Gleichstellungsziele und Maßnahmen definiert.

Das Gleichstellungsbüro bietet hierzu seine Expertise an, stellt notwendige statistische Daten zu Frauenanteilen zur Verfügung und berät bei der Entwicklung und Umsetzung von projektspezifischen Gleichstellungsmaßnahmen.

Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft können für die sogenannten Koordinierten Programme (Schwerpunktprogramme, Forschergruppen, Klinische Forschergruppen, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche) bis zu 15.000 Euro (bzw. 30.000 Euro bei SFBs) pro Jahr für Chancengleichheitsmaßnahmen zusätzlich beantragt werden. Das Gleichstellungsbüro stellt hierzu ein Infoblatt zur Verfügung:

Entwicklung von Gleichstellungskonzepten im Rahmen von DFG-Verbundforschungsanträgen

 

Gleichstellungsmaßnahmen in  DFG-Verbundforschungsprojekten

Zur Darstellung, welche Maßnahmen aus den Gleichstellungsmitteln der DFG finanziert werden dürfen, hat das Gleichstellungsbüro ein Infoblatt erstellt:

Gleichstellungsmaßnahmen in DFG-Forschungsverbünden - Verwendung der Gleichstellungsmittel

 

Ansprechpartnerinnen für das Gender Consulting im Gleichstellungsbüro sind: