Uni-Tübingen

Aktuelles

Stellungnahme der bukof zum Entgeldtransparenzgesetz

Die bukof (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten) hat eine neue  „Stellungnahme zur Evaluation und Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG)“ veröffentlicht.

Die zweite umfassende Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes hat die hinlänglich bekannten Kritikpunkte bestätigt, die die bukof ebenso wie viele weitere Kritiker*innen an dem Gesetz hatten und die in Summe zu dessen Unwirksamkeit insgesamt geführt haben. Eine Novellierung des Gesetzes ist daher wichtig und unverzichtbar. Diese Novellierung sollte dazu genutzt werden den Wirkungskreis auf Hochschulen und den öffentlichen Dienst auszuweiten.

In der Stellungnahme wird für die Novellierung des Entgeldtransparenzgesetztes die Sanktionierung bei Verstößen gegen das Entgeltgleichheitsgebot, eine Möglichkeit des Vergleichs von Entgelten über Entgeltgruppen hinweg, sowie die Sicherung der Rechte von Gleichstellungsbeauftragten als Expertinnen für den Gender-Pay-Gap bei der Umsetzung des Rechts gefordert.

Ingrid Hotz-Davies neue Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen

Der Senat der Universität hat Professorin Ingrid Hotz-Davies am 16. November zur neuen Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Das Gremium votierte einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen für die Anglistin, die Professorin Ruth Scoralick im Amt nachfolgt.

Näheres ist nachzulesen in Attempto online

Hinweis: Neue Beratungsstelle für angefeindete Wissenschaftler*innen

Die Online-Plattform „Scicomm-Support“ unterstützt und berät Wissenschaftler*innen und Wissenschaftskommunikator*innen, die Hassrede, Drohungen oder Einschüchterungen erfahren. ScicommSupport ist ein gemeinsames Angebot des Bundesverbands Hochschulkommunikation und von Wissenschaft im Dialog. Die kostenlose Telefonberatung ist täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar. Darüber
hinaus bietet die Plattform Informationen zum Umgang mit Angriffen in Form von Leitfäden, Checklisten und Best-Practice-Empfehlungen. Eine Rechtsberatung, Hilfe bei der Vermittlung von psychologischer Unterstützung und Workshops zum Umgang mit digitaler Gewalt werden in Kürze angeboten.
Mehr Informationen finden Sie bei Wissenschaftskommunikation.de.

Newsletter der BuKoF zu SDG erschienen

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) stellt in allen gesellschaftlichen Bereichen ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. Hochschulen als Arbeits- und Ausbildungsstätten sind diesbezüglich leider keine Schutzräume.
Um das Thema im Bewusstsein zu halten und über Neuigkeiten zu informieren, gibt die Kommission der BuKoF (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten) etwa halbjährlich diesen Newsletter heraus.

Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

Viele kennen Situationen wie diese: Ein wichtiges Meeting der Arbeitsgruppe steht an und ausgerechnet heute schließt die Kita wegen Krankheit von Erzieher*innen früher. Sie müssen Ihr Stillkind mit auf eine Forschungsreise nehmen oder sind alleinerziehend und müssen Ihre Kinder vor einer Tagung bei Verwandten vorbeibringen. Oder aber die Begehung Ihres Forschungsverbundes wurde auf einen Zeitraum außerhalb der Betreuungszeiten Ihrer Kita gelegt.


Solche Situationen stellen Eltern nicht nur vor organisatorische Schwierigkeiten, sondern bringen oft auch eine finanzielle Belastung mit sich. Die Universität Tübingen bietet als familienfreundliche Hochschule Beschäftigten und Stipendiat*innen zukünftig eine Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten, die ihnen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen bzw. dienstlichen Tätigkeit entstehen. Zu diesem Zweck hat das Rektorat der Universität eine "Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten" verabschiedet und das Familienbüro mit deren Umsetzung beauftragt.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Familienbüros:

https://uni-tuebingen.de/de/251591

Stellungnahme zum Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung / Gleichstellung

Auch an der Universität Tübingen und dem Universitätsklinikum schlägt die Diskussion über die geplanten Kürzungen der Öffnungszeiten in den städtischen Kinderhäusern hohe Wellen. Die Gleichstellungs-  und Chancengleichheitsbeauftragten auf zentraler Ebene, auf der Ebene der Fakultäten sowie im Universitätsklinikum haben zahlreiche besorgte Anfragen von betroffenen Eltern erreicht.

Sie haben daher eine Stellungnahme verfasst, die auf die gravierenden Folgen hinweist, die der Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit sich bringt:

2023-02-02_Stellungnahme_Fachkraftmangel-Kinderbetreuung_Gleichstellung-Uni-Tübingen+Medizinische-Fakultät.pdf

 

Solidarität mit den iranischen Frauen

Der Kampf der iranischen Frauen um ihre Freiheit ist beeindruckend, droht aber hier in Deutschland schon wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu geraten. Die iranischen Frauen verdienen unsere sichtbare Solidarität. Wir, die Büros der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Tübingen wollen unsere Solidarität mit Haarspangen, die den Slogan der iranischen Frauen „Frauen زن    Leben زندگی  , Freiheit آزادی“ tragen, zum Ausdruck bringen. Beim Demonstrationszug am 25. November 2022 in Tübingen, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wurden die Haarspangen zum ersten Mal verteilt und auch in der Presse darüber berichtet.

Wir werden die Haarspangen weiterhin verteilen bzw. auslegen und hoffen, dass sich viele Menschen dazu entscheiden mitzumachen und ihre Solidarität zeigen!

Covid-19-Krise: Übergangsregelung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um zwei zeitlich begrenzte Übergangsregelungen ergänzt:

Die Höchstbefristungsgrenze für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase, das zu einem Zeitpunkt zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Qualifizierung) befristetes Arbeitsverhältnis hatte, verlängert sich aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs um 12 Monate.

Die Höchstbefristungsgrenze für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase, das zwischen dem 01.Oktober 2020 und 31.März 2021 neu in ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Qualifizierung) befristetes Arbeitsverhältnis eintritt/eingetreten ist, verlängert sich um 6 Monate.

Achtung: Ein Anspruch auf Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrags oder eine automatische Verlängerung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.  Hierfür ist ein Antrag des/der zuständigen Vorgesetzten notwendig. Weitere Informationen zu den Regelungen und dem Verfahren der Vertragsverlängerung finden Sie in den Rundschreiben Nr.11 und Nr. 16.

Für Verlängerungen der Arbeitsverträge von Beamt*innen auf Zeit gilt;

Mit der Änderung des LHG § 45 Abs 6 am 24.06.2020 wude die Möglichkeit geschaffen, die Zeitbeamt*innenverhältnisse der Juniorprofessor*innen und der akademischen Rät*innen, die vom 01. März 2020 bis zum 30. September 2020 in einem Beamtenverhältnis standen auf Antrag um bis zu sechs Monate zu verlängern. Nähere Informationen vergl. Rundschreiben des Kanzlers Nr. 13 vom 10.07.2020