Uni-Tübingen

Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit

Die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit sind im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) vom 23.02.2016 formuliert:

Weitergehende Informationen und Links zum Thema finden Sie auf der Website unseres Familienbüros

Den Gleichstellungs- und Diversityplan der Universität Tübingen 2014 - 2018 finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für Frauen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist Frau Prorektorin Professorin Dr. Karin Amos.

Sie können sich zu jedem dieser Themen an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden. Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin unterliegen der Schweigepflicht!