Die Graduiertenakademie begleitet und unterstützt die Gründung, Arbeit und Organisation der Doktorandenkonvente, welche auf Fakultätsebene organisiert sind.
In der Vergangenheit waren Doktorandinnen und Doktoranden nicht als eigene Statusgruppe anerkannt und wurden nur teilweise in den Universitätsgremien repräsentiert, entweder als Teil des akademischen Mittelbaus oder als Teil der Studierendenschaft. Der Konvent soll diese Lücke schließen und die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden unabhängig von der Form ihrer Anbindung an die Universität (Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, immatrikulierte Promovierende, über Stipendien finanzierte Promovierende) vertreten.
Die Aufgaben des Konvents sind im Landeshochschulgesetz definiert. Der Konvent ist in Änderungen der Promotionsordnung eingebunden. Er entsendet ein beratendes Mitglied in den Fakultätsrat und unterstützt das Dekanat in allen die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen. Darüber hinaus kann der Konvent seine Arbeit beliebig selbst gestalten und z.B. auch zu hochschulpolitischen Themen Stellung nehmen.