Uni-Tübingen

Doktorandenkonvente

Die Graduiertenakademie begleitet und unterstützt die Gründung, Arbeit und Organisation der Doktorandenkonvente, welche auf Fakultätsebene organisiert sind.

Warum ist der Konvent wichtig?

In der Vergangenheit waren Doktorandinnen und Doktoranden nicht als eigene Statusgruppe anerkannt und wurden nur teilweise in den Universitätsgremien repräsentiert, entweder als Teil des akademischen Mittelbaus oder als Teil der Studierendenschaft. Der Konvent soll diese Lücke schließen und die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden unabhängig von der Form ihrer Anbindung an die Universität (Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, immatrikulierte Promovierende, über Stipendien finanzierte Promovierende) vertreten.

Was ist der Konvent?

  • Das Landeshochschulgesetz LHG sieht die Einrichtung von Konventen als Interessenvertretung aller zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden vor.
  • An der Universität Tübingen werden die Konvente auf Ebene der Fakultäten eingerichtet.

Was sind die Aufgaben und Ziele des Konvents?

Die Aufgaben des Konvents sind im Landeshochschulgesetz definiert. Der Konvent ist in Änderungen der Promotionsordnung eingebunden. Er entsendet ein beratendes Mitglied in den Fakultätsrat und unterstützt das Dekanat in allen die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen. Darüber hinaus kann der Konvent seine Arbeit beliebig selbst gestalten und z.B. auch zu hochschulpolitischen Themen Stellung nehmen.