Beratung und Beschwerde in Fällen von Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Machtmissbrauch an der Universität Tübingen
Haben Sie aktuell Diskriminierungserfahrungen gemacht, fühlen Sie sich benachteiligt oder belästigt und benötigen Sie Hilfe?
Wir möchten Ihnen professionell zur Seite stehen, um Sie bei allen Fällen von Benachteiligungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexualisierter Belästigung und bei jeglicher Form von Gewalt und Stalking fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Eine Beschwerde löst ein Klärungsverfahren aus, das verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Wir empfehlen daher, sich bei der zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle über den möglichen Ablauf des Beschwerdeverfahrens zu informieren:
Diskriminierung, Belästigung oder Machtmissbrauch, die Ihre volle Teilhabe an der Universität Tübingen behindern, können vielfältig und komplex sein. Gerade wenn die Ursachen nicht unmittelbar erkennbar sind und mögliche Handlungsoptionen oder Konsequenzen unklar erscheinen, ist eine Beratung besonders wichtig. Wir bieten Ihnen hierfür eine vertrauliche und unterstützende Beratung durch die zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle an.
Wenn Sie eine offizielle Beschwerde vorbringen möchten, kann es z. B. zu arbeits-, disziplinarrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren kommen, die gegebenenfalls auch dann weitergeführt werden, wenn Sie die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr weiterverfolgen möchten.
1. Vertrauliche Beratung an der Universität
Unsere zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung beraten auf der Grundlage von § 4a LHG und unterliegen in dieser Funktion nicht der Aufsicht von anderen Personen und der Universität, sie sind weisungsungebunden. Alle hier unter diesen Punkt genannten Ansprechpersonen beraten vertraulich unter Einhaltung der Schweigepflicht nach § 12 Absatz 4 Satz 1,3 LHG. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber den Organen der Hochschule.
Möchten Sie eine Beschwerde einreichen und rechtliche Schritte einleiten? Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche die richtige Stelle für Ihren Fall ist, oder Sie Ihren Fall zunächst vertraulich besprechen möchten, dürfen Sie für eine Vorklärung unsere unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstelle kontaktieren.
Beschwerdestelle bei Fällen von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch
Offizielle Beschwerde einreichen
Möchten Sie einen Fall von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch melden, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Fallerläuterung oder Anfrage an die Mailadresse diskriminierungsbeschwerdespam prevention@uni-tuebingen.de.
Wir leiten alle notwendigen rechtlichen Verfahrensschritte ein und prüfen den Fall auf seine Gesetzesmäßigkeit nach dem AGG, dem Disziplinar- oder Ordnungsverfahren nach § 62a LHG. Eine Vertraulichkeit zur Behandlung Ihres Falles und Ihrer personenbezogenen Daten für die Fallbearbeitung kann nicht gewährleistet werden, deswegen empfehlen wir die vorige vertrauliche Antidiskriminierungsberatung für eine Ersteinschätzung.
Diese Beschwerdestelle ist zuständig für alle Mitglieder der Universität Tübingen.
Zuständigkeiten in der Fallbearbeitung
Zuständig für die Fallbearbeitung nach AGG ist das Dezernat VI, Ansprechperson: Alexandra Mägerle, +49 7071 29-76797, alexandra.maegerle@uni-tuebingen.de.
Zuständig für die Fallbearbeitung nach dem Disziplinarrecht, u.a. bei Dienstpflichtverletzungen von Beamten ist das Dezernat I, Ansprechperson: Jürgen Rottenecker, +49 7071 29-76453, juergen.rottenecker@uni-tuebingen.de.
Die für die Universität Tübingen zuständige interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingerichtet. Die Abgabe von anonymen Meldungen ist gemäß Mitteilung des MWK möglich. Die Meldungen werden im Rahmen des HinSchG vertraulich behandelt. Meldefähige Verstöße nach dem HinSchG umfassen u.a. alle Arten von strafbewehrten Verstößen. Mehr Informationen
Postalisch (auch anonym) an: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Hinweisgebermeldestelle Königstrasse 46 70173 Stuttgart Hinweisgebermeldestelle@mwk.bwl.de
Weitere Anlauf- und Beratungsstellen
Sind Sie auf der Suche nach anderen Frage- und Hilfestellungen zum Thema Konflikte und Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, im Studium, während Ihrer Promotion oder innerhalb der Forschung zum Thema “Gute wissenschaftliche Praxis”, finden Sie hier unsere weiteren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Vertrauenspersonen und Personalvertretungen. Zentrale Anlauf- und Beratungsstellen