Student Affairs

Fristen und Prüfungsanmeldung an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Frequently Asked Questions (FAQ). Die häufigsten Fragen zu akademischen Abschlussprüfungen.

FAQ zur Prüfungsanmeldung und Fristen

Wie funktioniert die An- und Abmeldung von Veranstaltungen?

Das Prüfungsamt kann Sie NICHT von Veranstaltungen an- oder abmelden.

  • Verantwortlichkeit: Wenden Sie sich für die Belegung direkt an das Fach oder die Dozierenden. Das Prüfungsamt kann keine An- oder Abmeldungen von Veranstaltungen vornehmen.
  • Wichtiger Unterschied: Die Belegung einer Veranstaltung (Teilnahmewunsch) und die Prüfungsanmeldung (Leistungsnachweis) sind zwei separate Vorgänge.
  • Technischer Support: Bei Problemen mit der Belegung kontaktieren Sie bitte den alma-supportspam prevention@uni-tuebingen.de.
  • Anleitungen: Detaillierte Hilfe zur Veranstaltungsbelegung finden Sie auf den Seiten des Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV). Hier Anleitung zur Veranstaltungsbelegung in alma.

Wie funktioniert die An- und Abmeldung von Prüfungen?

Die Prüfungsanmeldung über das alma-Portal ist für die meisten Studiengänge zwingend erforderlich.

  • Online-Pflicht: In den Bachelor- und Master-Studiengängen ist die Anmeldung über alma zwingend erforderlich.
  • Details: Spezifische Infos zu den einzelnen Fächern finden Sie in den folgenden FAQs.
  • Hilfe: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV). Siehe Anleitung zur Prüfungsanmeldung und -abmeldung in alma.

Wie lauten die Fristen und Termine für die Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2025/26?

Prüfungsanmeldung in alma: Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF)

  • Regulärer Start der Prüfungsanmeldung: Ab 01.06.2026 (10:00 Uhr) in alma. 
    Sofern noch keine Prüfungstermine bekannt sind, ist kein Prüfungstermin oder der letzte Vorlesungstag angegeben. Möchten Sie an der Prüfung teilnehmen, melden Sie sich bitte unbedingt an und beachten die Ankündigungen der Prüferinnen und Prüfer zum tatsächlichen Termin.
  • Ausnahmen: Nachprüfungen (Wintersemester 2025/26) und Blockveranstaltungen (vor dem regulären Start) können oft schon früher angemeldet werden, wenn die Prüfung freigeschaltet ist.
  • An-/Abmeldefristen: Bis 23:59 Uhr am Tag vor der Prüfung (MNF-Sonderregelung). In Einzelfällen (z. B. im Fach Biochemie) kann die Anmeldefrist bereits vier oder fünf Tage vor dem Prüfungstermin enden; bitte klären Sie dies ggf. rechtzeitig mit den jeweiligen Prüfenden ab.
  • Wichtig: Auch anmelden, wenn noch kein exaktes Datum in alma steht! Termine im Zweifel direkt bei den Prüfenden erfragen.
     

Was gilt für die Anmeldung von Nachholterminen im Wintersemester 2025/26 in alma?

Nachholtermine im Wintersemester 2025/26 in alma an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF):

  • Nachprüfungen (Wintersemester 2025/26): Vorausgesetzt die entsprechende Prüfung ist in alma bereits freigeschaltet, können Anmeldungen für Nachprüfungen vorgenommen werden.
  • Wichtig: Auch anmelden, wenn noch kein exaktes Datum in alma steht! Termine im Zweifel direkt bei den Prüfenden erfragen.
     

Was muss bei der Anmeldung im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beachtet werden?

Prüfungsanmeldung Pflicht- und Wahlpflichtbereich (spezifische Regelung für die MNF):

  • Pflichtbereich: Anmeldung in alma zwingend erforderlich. 
    Hinweis: Beachten Sie, dass in den Lehrveranstaltungen oder bei mündlichen Prüfungen oft eine zusätzliche Anmeldung, z.B. bei den Dozierenden oder über ILIAS) nötig ist.
     
  • Wahlpflichtbereich: In der Regel ist für diese Module keine Anmeldung in alma vorgesehen.
    Prüfung: Kontrollieren Sie nach dem offiziellen Anmeldestart (01.06.2026), ob ein „Anmelden-Button“ in alma erscheint.
    Alternative: Ist keine Anmeldung in alma möglich, erfolgt diese wie gewohnt direkt über die Prüfenden. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig.
     
  • Nachtermine (April): Prüfungen aus dem Vorsemester (WiSe 25/26) sind im April weiterhin in alma anmeldbar.

Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung über den „Studienplaner mit Modulplan“?

Anleitung zur Prüfungsanmeldung über den „Studienplaner mit Modulplan“:

  • Wo?: Die Prüfungen in Ihrem Studiengang können Sie in alma nach dem Login unter "Studienplaner mit Modulplan" einsehen und dort auch die Prüfungsanmeldung vornehmen.
  • Achtung: Stellen Sie sicher, dass Prüfungen im Planer nicht „weggeschaltet“ sind.
  • Wichtiger Workflow: Offene Anmeldungen aus dem Vorsemester müssen zuerst abgemeldet werden, bevor eine Neuanmeldung im aktuellen Semester möglich ist.
  • Bachelor/Master: Die Anmeldung von Abschlussarbeiten erfolgt separat durch das Prüfungsamt.

Welche Regelungen gelten für Sonderfälle (alte und auslaufende Prüfungsordnungen)?

Sonderfälle: Prüfungsverwaltung in Altsystemen (alte und auslaufende Prüfungsordnungen)

  • Wer ist betroffen?: Studierende, deren Noten noch im alten System verwaltet werden.
  • Regelung: Keine Prüfungsanmeldung über alma. Der Ablauf bleibt wie gewohnt (direkt über die Prüfenden).
  • Tipp: Im Zweifelsfall in der Tabelle „Prüfungsanmeldung“ (unten) nachsehen oder direkt beim Prüfungsamt nachfragen.

FAQ zur Leistungsverbuchung in alma

Wer muss sich in alma zu Prüfungen anmelden? (Tabelle B.Sc./M.Sc./M.A.)

Tabelle Prüfungsanmeldung (B.Sc./M.Sc./M.A.)

Fachbereich/

Studienfach

 

Prüfungen
anmelden
in alma

(B.Ed./M.Ed. HF

M.Ed. EF)*

Prüfungen
anmelden
in alma
(B.Sc./M.Sc.
/M.A.)
Prüfungs-
anmeldung
wie bisher
(nicht über alma)**
Biologieja

ja***

Studienbeginn

ab WiSe 24/25
(PO 2024)

nein***

Ältere

Studiengänge

Chemiejanur Bachelor#
Studienbeginn
ab SoSe 2025 
(PO 2025)
nein
Ältere
Studiengänge
inkl. alle Master
Geographiejaja 
Geowissen-
schaften
---ja 
Informatikjaja 
Mathematikjaja 
Nano-Science---ja 
Naturwiss.
Archäologie
---ja 
Pharmazie/
Biochemie
---ja 
Physik (inkl.
Naturwissenschaft
und Technik)
jaja 
Psychologie---ja 


--- = in Tübingen nicht angeboten
* HF = Hauptfächer; EF = Erweiterungsfächer in den Master of Education-Studiengängen
** Mit der Einführung von alma im Jahr 2020 ändert sich nichts in der Prüfungsverwaltung für diejenigen Studierenden, deren Noten (Leistungen) weiterhin im alten System verwaltet werden (auslaufende Studien- und Prüfungsordnungen vor dem Jahr 2015). Aus diesem Grund gibt es hier auch keine Prüfungsanmeldung in alma und die Prüfungen werden daher wie gewohnt ablegt. Bitte erkundigen Sie sich bei der/dem Prüfer/in.
*** Studienfächer Biologie: Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/2025 in die neuen Studien- und Prüfungsordnungen 2024 immatrikuliert sind, müssen sich in alma zu Prüfungen anmelden. Das betrifft nicht die älteren Jahrgänge.
# Bachelorstudiengang Chemie: alma-Klausuranmeldung (Klausurtermine); im Gegensatz dazu müssen mündliche Prüfungen (Einzeltermine) nicht in alma angemeldet werden.

Wer muss sich in alma zu Prüfungen anmelden? (Tabelle B.Ed./M.Ed. Lehramt)

Tabelle Prüfungsanmeldung B.Ed./M.Ed.

Studienbereich
im Lehramt

 

Prüfungen
anmelden
in alma

(B.Ed./M.Ed.
Hauptfächer)

Prüfungen
anmelden
in alma

(M.Ed.
EF)*

Prüfungen
anmelden
in alma?
(B.Ed.
hLAbS)*

Prüfungen
anmelden
in alma?
(M.Ed.
hLAbS)**

Astronomie --- ja --- ---
Biologie ja ja --- ---
Chemie ja ja ja nein
Geographie ja --- --- ---
Informatik ja ja ja nein
Mathematik ja ja ja nein
NWT ja ja --- ---
Physik ja ja ja nein

--- = in Tübingen nicht angeboten
* EF = Erweiterungsfach in den Master of Education-Studiengängen; hLAbS = Höheres Lehramt an beruflichen Schulen
** Die Masterstudiengänge des höheren Lehramts an beruflichen Schulen (hLAbS) sind in alma nicht abgebildet. Die betroffenen Studierenden müssen sich daher eine Bescheinigung über ihre Leistung ausstellen lassen und bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt einreichen.

Was muss ich tun, damit meine Leistungen in alma verbucht werden? (Anleitung Prüfungsanmeldung in alma; Ansprechpartner)

Anleitungen erste Schritte in alma und Prüfungsanmeldung finden Sie auf den Webseiten des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV). Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem "Studienplaner mit Modulplan" die Prüfungen nicht weggeschaltet sind.
Bei technischen Fragen und Problemen zum alma-Portal wenden Sie sich bitte an alma-supportspam prevention@uni-tuebingen.de. Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten (z.B. Notenverbuchung in alma) kontaktieren Sie bitte den zuständigen Ansprechpartner in der Prüfungsverwaltung.

FAQ Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit (B.Sc./M.Sc./M.A.)

Wie melde ich meine Bachelorarbeit an? (B.Sc.)

Auf den Webseiten der einzelnen Fachbereiche gibt es in der Regel unter dem Menüpunkt 'Studium' Informationen rund um das Studium der verschiedenen Studiengänge (evtl. Formulare, Fristen). Falls Sie dort keine Informationen finden, dann wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, wann und wie die Anmeldung der Bachelorarbeit (B.Sc.) im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden muss, bevor Sie mit der Abschlussarbeit beginnen können. Üblicherweise benötigt zumindest das Prüfungsamt ein gebundenes Exemplar, bei den Prüferinnen und Prüfern (Betreuer/-in) müssen Sie sich erkundigen.

Wichtige Hinweise zur PDF-Datei
  • sie muss identisch zur gedruckten Version sein.
  • sie darf nur aus einer Datei bestehen
  • sie muss direkt verschickt werden (kein Link zu einer Cloud, Dropbox o.ä.)

Wie melde ich meine Masterarbeit an? (M.Sc./M.A.)

Auf den Webseiten der einzelnen Fachbereiche gibt es in der Regel unter dem Menüpunkt 'Studium' Informationen rund um das Studium der verschiedenen Studiengänge (evtl. Formulare, Fristen). Falls Sie dort keine Informationen finden, dann wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, wann und wie die Anmeldung der Masterarbeit (M.Sc./M.A.) im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden muss, bevor Sie mit der Abschlussarbeit beginnen können. Üblicherweise benötigt zumindest das Prüfungsamt ein gebundenes Exemplar, bei den Prüferinnen und Prüfern (Betreuer/-in) müssen Sie sich erkundigen.

Wichtige Hinweise zur PDF-Datei
  • sie muss identisch zur gedruckten Version sein.
  • sie darf nur aus einer Datei bestehen
  • sie muss direkt verschickt werden (kein Link zu einer Cloud, Dropbox o.ä.)

Was muss in einer Bachelor-/Masterarbeit stehen?

Die Bachelor-/Masterarbeit enthält alle wichtigen Grundelemente einer wissenschaftlichen Arbeit: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Quellenverzeichnis, eventuell Anhänge sowie eine eidesstattliche Erklärung:

  • Es gibt feste formale Vorgaben zum Deckblatt bzw. zur Titelseite der Bachelor- oder Masterarbeit (siehe Ausführungen unten). Beachte: Das Logo der Eberhard Karls Universität Tübingen darf NICHT verwendet werden, da es sich um keine Veröffentlichung der Universität handelt!
     
  • Formale Regelungen zu Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Quellenverzeichnis und eventuell Anhängen sowie Layoutangaben wie Schriftgröße oder Zeilenabstand in der Bachelor- oder Masterarbeit klären Sie bitte direkt mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer ab.
     
  • Mit der eidesstattlichen Erklärung bestätigen Sie (Ort, Datum, Unterschrift), dass Sie Ihre Abschlussarbeit eigenständig ohne fremde Hilfe verfasst und nur die von Ihnen angegebenen Quellen verwendet haben. Die Seite mit der eidesstattlichen Erklärung ist wesentlicher Bestandteil der Bachelor-/Masterarbeit und steht nach Vorgabe des Faches entweder nach Deckblatt bzw. Titelseite und vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit.

Beachte: In der Regel finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche und Institute unter dem Menüpunkt 'Studium' fachbezogene Informationen anhand der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (Info- oder Merkblätter zur Bachelor-/Masterarbeit; Anmeldeformulare). Ansonsten können Sie sich gerne auch an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt wenden.

Wie beantrage ich die Zeugnisausstellung in meinem B.Sc./M.Sc./M.A.-Studiengang?

Auf den Webseiten der einzelnen Fachbereiche gibt es in der Regel unter dem Menüpunkt 'Studium' Informationen rund um das Studium der verschiedenen Studiengänge (evtl. Formulare, Fristen). Falls Sie dort keine Informationen finden, dann wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.

FAQ Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit (B.Ed. / M.Ed. Lehramt)

Wie melde ich meine Bachelorarbeit an? (B.Ed.)

Das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit (B.Ed.) finden Sie hier. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bachelorarbeit im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden. Mit der Unterschrift geben Sie eine Erklärung ab, dass Sie den Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren haben und Sie sich in demselben Studiengang in keinem anderen Prüfungsverfahren befinden bzw. nicht zu einer Bachelorarbeit in dem anderen Prüfungsfach zugelassen sind. Die Zulassung wird gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen geprüft. Üblicherweise benötigt zumindest das Prüfungsamt ein gebundenes Exemplar, bei dem Prüfenden (Betreuer/-in) müssen Sie sich direkt erkundigen. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit (B.Ed.) wird i.d.R. zeitnah vom zuständigen Sachberabeiter in alma eingetragen, womit die Zulassung erfolgt ist (Status "ZU").

Wichtige Hinweise zur PDF-Datei
  • sie muss identisch zur gedruckten Version sein.
  • sie darf nur aus einer Datei bestehen
  • sie muss direkt verschickt werden (kein Link zu einer Cloud, Dropdown o.ä.)

Auf den Webseiten der einzelnen Fachbereiche gibt es in der Regel unter dem Menüpunkt 'Studium' weitere fachspezifische Informationen.  

Wie melde ich meine Masterarbeit an? (M.Ed.)

Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit (M.Ed.) finden Sie hier. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Masterarbeit im zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden. Mit der Unterschrift geben Sie eine Erklärung ab, dass Sie den Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren haben und Sie sich in demselben Studiengang in keinem anderen Prüfungsverfahren befinden bzw. nicht zu einer Masterarbeit in dem anderen Prüfungsfach zugelassen sind. Die Zulassung wird gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen geprüft. Üblicherweise benötigt zumindest das Prüfungsamt ein gebundenes Exemplar, bei den Prüfenden (Betreuer/-in) müssen Sie sich erkundigen. Die Anmeldung zur Masterarbeit (M.Ed.) wird i.d.R. zeitnah vom zuständigen Sachberabeiter in alma eingetragen, womit die Zulassung erfolgt ist (Status "ZU").

Wichtige Hinweise zur PDF-Datei
  • sie muss identisch zur gedruckten Version sein.
  • sie darf nur aus einer Datei bestehen
  • sie muss direkt verschickt werden (kein Link zu einer Cloud, Dropdown o.ä.)

Auf den Webseiten der einzelnen Fachbereiche gibt es in der Regel unter dem Menüpunkt 'Studium' weitere fachspezifische Informationen.   

Was muss in einer Bachelor-/Masterarbeit stehen?

Die Bachelor-/Masterarbeit enthält alle wichtigen Grundelemente einer wissenschaftlichen Arbeit: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Quellenverzeichnis, eventuell Anhänge sowie eine eidesstattliche Erklärung:

  • Es gibt feste formale Vorgaben zum Deckblatt bzw. zur Titelseite der Bachelor- oder Masterarbeit (siehe Ausführungen unten). Beachte: Das Logo der Eberhard Karls Universität Tübingen darf NICHT verwendet werden, da es sich um keine Veröffentlichung der Universität handelt!
     
  • Formale Regelungen zu Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Quellenverzeichnis und eventuell Anhängen sowie Layoutangaben wie Schriftgröße oder Zeilenabstand in der Bachelor- oder Masterarbeit klären Sie bitte direkt mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer ab.
     
  • Mit der eidesstattlichen Erklärung bestätigen Sie (Ort, Datum, Unterschrift), dass Sie Ihre Abschlussarbeit eigenständig ohne fremde Hilfe verfasst und nur die von Ihnen angegebenen Quellen verwendet haben. Die Seite mit der eidesstattlichen Erklärung ist wesentlicher Bestandteil der Bachelor-/Masterarbeit und steht nach Vorgabe des Faches entweder nach Deckblatt bzw. Titelseite und vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit.

Beachte: In der Regel finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche und Institute unter dem Menüpunkt 'Studium' fachbezogene Informationen anhand der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (Info- oder Merkblätter zur Bachelor-/Masterarbeit; Anmeldeformulare). Ansonsten können Sie sich gerne auch an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt wenden.

Wie beantrage ich die Zeugnisausstellung für meine Studienfächer B.Ed./M.Ed.?

Bitte Antrag auf Zeugnisausstellung (B.Ed.) oder Antrag auf Zeugnisausstellung (M.Ed.) ausgefüllt beim Prüfungsamt für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fächer (Gesellschaftswissenschaften) in der Wilhelmstraße 19, 72074 Tübingen (Servicebüro) abgeben oder eingescannt per Mail an zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de einreichen, sobald alle Leistungen in beiden Fächern sowie der Bildungswissenschaft bestanden und in alma verbucht sind.

Bis wann spätestens muss der Antrag auf die Bestehensbescheinigung eingereicht werden?

Wichtig für Ihre Planung:
In der Weihnachtspause (15.12.2025 - 07.01.2026) können keine Zeugnisse oder Bestehensbescheinigungen ausgestellt werden. Bitte reichen Sie Zeugnisanträge bis spätestens zum 01.12.2025 im Prüfungsamt ein, damit eine Fertigstellung im Dezember gewährleistet werden kann! (siehe dazu auf dieser Webseite die FAQ “Wie beantrage ich die Zeugnisausstellung für meine Studienfächer B.Ed./M.Ed.?”)

Siehe auch regulärer Start in den Vorbereitungsdienst - zeitlicher Ablauf unter Bewerbung Referendariat Bestehensbescheinigung | Universität Tübingen (Fristen).

FAQ Bewerbungsfristen Masterstudiengänge

Welche Bewerbungsfristen muss ich beachten?

Für die Masterstudiengänge gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Bitte informieren Sie sich bei der Startseite Bewerbungen über die Bewerbungsfrist für den von Ihnen gewünschten Studiengang. Wenn Sie ein Transcript of Records mit einer Durchschnittsnote aus dem Bachelorstudiengang benötigen, dann fragen Sie bitte frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt per E-Mail an.