Unter dem Begriff des „Einblattdruckes“ werden einseitig bedruckte und publizierte Einzelblätter beliebigen Formates zusammengefasst.
Die frühesten Einblattdrucke entstanden ab etwa 1400 n. Chr. und waren zunächst textlose Holzschnitt-Druckgraphiken mit überwiegend religiös-erbaulichen Abbildungen wie Andachtsbildern, Heiligendarstellungen und Marienbildern. Durch die Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern um 1450 n. Chr., den frühneuzeitlichen Ausbau der Handels- und Verkehrswege und die Einrichtung regelmäßiger Postlinien konnten schließlich erstmals Bilder und Texte in einer Vielzahl identischer Exemplare sehr schnell über große Entfernungen an eine enorm gesteigerte Zahl von Empfängern übermittelt werden. Einblattdrucke leisteten so einen wichtigen Beitrag zur Information einer größeren Öffentlichkeit.
Illustrationen auf den Flugblättern boten zusätzlich die Vorteile, dass sie den relativ teuren Blättern raschere Aufmerksamkeit bescherten, auch den Leseunkundigen verständlich waren und sich zudem der jeweilige Inhalt besser einprägte.
Dadurch beeinflussten die Einblattdrucke die Lebenspraxis weiter Teile der Gesellschaft: In den moraldidaktischen und –satirischen Blättern wurden beispielsweise der Alkoholkonsum, die Sexualität, Tischmanieren und der Umgang mit der Sonntagsheiligung angeprangert.
Durch diese Breitenwirksamkeit ließ sich das Flugblatt in politischen und konfessionellen Auseinandersetzungen instrumentalisieren, so ist der Erfolg der Reformation im 16. Jahrhundert ohne den Einsatz der neuen publizistischen Medien von Flugschrift und Flugblatt nicht denkbar. Aber auch die Hexenverfolgung in Süddeutschland wurde durch die Flugblätter stark beeinflusst.
Die Zuordnung des jeweiligen Einblattdruckes zu seinem Autor und Drucker erweist sich jedoch als äußerst schwierig. Zum einen erschweren die damaligen Zensurbestimmungen eine Zuordnung, da alle Beteiligten von Bestrafungen bedroht waren. Doch auch die Angst um den literarischen Ruf und die Funktion des Blattes als „Stimme des Volkes“ sorgten dafür, dass über 80 Prozent der Blätter anonym erschienen. Zudem fehlen auf den meisten Einblattdrucken Angaben zu ihrer Datierung.
Der vorliegende Holzschnitt von den heiligen drei Königen ist wohl das älteste Blatt in der Sammlung der Universitätsbibliothek Tübingen. Das Haar der Jungfrau sowie der Zierrahmen deuten auf eine Entstehung um das Jahr 1465. Die Kolorierung lässt das südliche Schwaben als Entstehungsort vermuten.