Ist ein Arbeits- oder Studienaufenthalt (z.B. Dienstreise, Forschungsaufenthalt) im Ausland mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (z.B. in den Tropen und Subtropen) oder in Polarregionen vorgesehen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine fristgerechte arbeitsmedizinische Erst- und Folgevorsorge bei seinen Beschäftigten/Studierenden nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 4 (1) 2 durchführen zu lassen. Die Teilnahme an dieser Vorsorge ist für betroffene Beschäftigte/Studierende verpflichtend und Voraussetzung für eine Reise in die genannten Gebiete. Auch außerhalb dieser Gebiete kann sich ein Vorsorgeanlass je nach Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ergeben (z.B. bei besonders schlechter medizinischer Versorgung, besonders hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung). Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung bei Dienstreisen und Exkursionen finden Sie auf der Seite der Abteilung Arbeitssicherheit.
Die Erstvorsorge (Pflicht) soll innerhalb von drei Monaten vor Ausreise veranlasst werden. Eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach Rückkehr (Rückkehreruntersuchung) kann erfolgen (frühestens sechs Wochen und nicht später als drei Monate nach Rückkehr).
Vor Arbeits- oder Studienaufenthalten in den Tropen oder Subtropen bitten wir Sie, rechtzeitig einen Termin zur reisemedizinischen Beratung inklusive notwendiger Schutzimpfungen in unserer Ambulanz zu vereinbaren. Für Rückkehreruntersuchungen oder bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer Reise wenden Sie sich bitte an das Institut für Tropenmedizin.
Vor Arbeits- oder Studienaufenthalten in Polarregionen ist eine medizinische Untersuchung ggf. gemäß dem medizinischen Fragebogen des Alfred-Wegener-Institutes (AWI) erforderlich (entweder über den Ärztlichen Dienst des AWIs, über Ihre/n Hausarzt/-ärztin oder über unsere Ambulanz).
Bei Arbeits- oder Studienaufenthalten im Ausland hat der Arbeitgeber für die Durchführung der Beratungen sowie Untersuchungen Sorge zu tragen. Die Kosten werden in diesen Fällen von der Universität Tübingen übernommen. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber über den Aufenthalt zu Ihrem Termin bei uns mit.