Beratungsangebote
Betriebsärztlich beraten wir Sie zu allen gesundheitsrelevanten Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz bzw. Ihr Studium. Die Unterstützung richtet sich an alle Vorgesetzten, Mitarbeitende und Studierende der Universität Tübingen.
Beratungsinhalte können unter anderem folgende sein:
Nähere Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung und den Umgang mit Gefahrstoffen erhalten Sie auch bei der Abteilung Arbeitssicherheit.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss vom Arbeitgeber allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (Zeitraum nicht auf das Kalenderjahr beschränkt) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist zu klären, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." (§ 167 Sozialgesetzbuch IX). Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.
Der Betriebsärztliche Dienst bietet den Beschäftigten in diesem Rahmen ein vertrauliches Gespräch an. Alle Inhalte des Gesprächs unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Um Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung einzuleiten, werden bei Bedarf Vertreter des Personalrates, der Personalabteilung, bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung und ggf. weitere Vertreter des Integrationsteams beteiligt. Dies erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen. Die Gespräche finden vertraulich gemeinsam mit dem/der Beschäftigten statt. Alle Teilnehmenden unterliegen der Schweigepflicht.
Das Integrationsteam an der Universität Tübingen besteht aus Vertretern des Personalrates, der Personalabteilung, der Schwerbehinderten-vertretung, des psychosozialen Dienstes, Inklusionsbeauftragten und des Betriebsärztlichen Dienstes. Die Sitzungen des Integrationsteams bieten einen Gesprächsrahmen, in welchem die Arbeitsplatzgestaltung und Beschäftigungsmöglichkeiten des/der Einzelnen erörtert sowie gemeinsam Lösungswege für eine Weiterbeschäftigung erarbeitet werden können.
Falls Sie als Beschäftigte(r) nach längerer Krankheit oder als Vorgesetzte(r) weitere Informationen, ein vertrauliches Gespräch oder betriebsärztliche Unterstützung bei der betrieblichen Wiedereingliederung benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum BEM, in der Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement der Universität Tübingen (BEM) sowie im Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Eine stufenweise Wiedereingliederung kann im Rahmen eines BEM-Verfahrens erfolgen. Dabei werden Betroffene schrittweise wieder an Ihre Tätigkeit herangeführt, indem die Arbeitsbelastung schrittweise gesteigert wird. Bei Fragen und Beratungsbedarf können Sie uns gerne ansprechen.
Informationen zur Arbeitsplatzbegehung finden Sie auf der Seite zu Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.