Uni-Tübingen

Promotion of women / Gleichstellungsförderung im SFB

Informationen zu Möglichkeiten der Förderung

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern vor allem auf der Ebene der Teilprojektleitung zu fördern, bietet das Programm "Sonderforschungsbereiche" der DFG verschiedene Möglichkeiten:

Anfinanzieren von Teilprojektleitungsstellen

(Quelle: http://www.dfg.de)

In Einzelfällen können die Stellen von jungen Teilprojektleitern und -leiterinnen durch die DFG anfinanziert werden. Das heißt, dass eine solche Stelle bis zu zwei Jahre (der Hälfte einer Förderperiode) aus der Ergänzungsausstattung eines Sonderforschungsbereiches finanziert werden kann, wenn feststeht, dass die Hochschule im Anschluss daran die Finanzierung dieser Stelle übernimmt. Damit sollen die Hochschulen auch animiert werden, vermehrt junge Wissenschaftlerinnen auf Leitungspositionen einzustellen.
 

Vertretungen während der Elternzeit und Fördern von Teilzeitarbeit

(Quelle: http://www.dfg.de)

Um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, möglichst bald nach der Geburt eines Kindes die Arbeit in einem laufenden Projekt wieder aufzunehmen, gibt es die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Für den ausfallenden Arbeitsanteil können Mittel für eine Vertretungskraft beantragt werden. Hier gelten dieselben Kriterien wie im Normalverfahren. Vertretungsmittel können auch für Teilprojektleiter und -leiterinnen beantragt werden.

 

Kontakt:

Geschäftsstelle des SFB 766

Leitung: Prof. Dr. Wolfgang Wohlleben
Koordination und Administration: Dr. Ana Jorge
Auf der Morgenstelle 28
72076 Tübingen
Germany
Telefon: 0 70 71 - 29 76484
Telefax: 0 70 71 - 29 5467

 

 

Promotion of women / Gleichstellungsförderung der MN-Fakultät

http://www.mnf.uni-tuebingen.de/fakultaet/gleichstellung.html

Die Fakultät stellt Fördermittel für Maßnahmen zur Verfügung, die das Ziel verfolgen, den Gleichstellungsauftrag und den Gleichstellungsplan der MNF zu erfüllen. Anträge auf Fördermittel können jederzeit formlos über Email bei der Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden. Die Gleichstellungskommission entscheidet in der jeweils darauffolgenden Sitzung über die Bewilligung.

Gleichstellungsbeauftragte:

Prof. Dr. Katharina Foerster

Gleichstellungsbeauftragte

Auf der Morgenstelle 28

72076 Tübingen

Telefon: +49-7071-29-78861

 


Folgende Mittel können beantragt werden:

Der Antrag auf Förderung aus Gleichstellungsmittel muss folgende Informationen enthalten:

 

Anfragen zu diesen Programmen und den nächsten geplanten Ausschreibungsterminen beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte Frau Prof. Dr. Katharina Foerster.