Promotion of women / Gleichstellungsförderung im SFB
Informationen zu Möglichkeiten der Förderung
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern vor allem auf der Ebene der Teilprojektleitung zu fördern, bietet das Programm "Sonderforschungsbereiche" der DFG verschiedene Möglichkeiten:
Anfinanzieren von Teilprojektleitungsstellen
(Quelle: http://www.dfg.de)
In Einzelfällen können die Stellen von jungen Teilprojektleitern und -leiterinnen durch die DFG anfinanziert werden. Das heißt, dass eine solche Stelle bis zu zwei Jahre (der Hälfte einer Förderperiode) aus der Ergänzungsausstattung eines Sonderforschungsbereiches finanziert werden kann, wenn feststeht, dass die Hochschule im Anschluss daran die Finanzierung dieser Stelle übernimmt. Damit sollen die Hochschulen auch animiert werden, vermehrt junge Wissenschaftlerinnen auf Leitungspositionen einzustellen.
Vertretungen während der Elternzeit und Fördern von Teilzeitarbeit
(Quelle: http://www.dfg.de)
Um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, möglichst bald nach der Geburt eines Kindes die Arbeit in einem laufenden Projekt wieder aufzunehmen, gibt es die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Für den ausfallenden Arbeitsanteil können Mittel für eine Vertretungskraft beantragt werden. Hier gelten dieselben Kriterien wie im Normalverfahren. Vertretungsmittel können auch für Teilprojektleiter und -leiterinnen beantragt werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle des SFB 766
Leitung: Prof. Dr. Wolfgang Wohlleben
Koordination und Administration: Dr. Ana Jorge
Auf der Morgenstelle 28
72076 Tübingen
Germany
Telefon: 0 70 71 - 29 76484
Telefax: 0 70 71 - 29 5467
Promotion of women / Gleichstellungsförderung der MN-Fakultät
http://www.mnf.uni-tuebingen.de/fakultaet/gleichstellung.html
Die Fakultät stellt Fördermittel für Maßnahmen zur Verfügung, die das Ziel verfolgen, den Gleichstellungsauftrag und den Gleichstellungsplan der MNF zu erfüllen. Anträge auf Fördermittel können jederzeit formlos über Email bei der Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden. Die Gleichstellungskommission entscheidet in der jeweils darauffolgenden Sitzung über die Bewilligung.
Gleichstellungsbeauftragte:
Gleichstellungsbeauftragte
Auf der Morgenstelle 28
72076 Tübingen
Telefon: +49-7071-29-78861
Folgende Mittel können beantragt werden:
- Hilfskraftmittel bis zu 40 Std/Monat zur Unterstützung während der Schwangerschaft und der Elternzeit. Im Antrag muss genau dargelegt werden, wodurch der Zusatzbedarf entsteht.
- Hilfskraftmittel für Promovierende und Habilitierende mit Kind(ern), die sich nachweislich in hohem zeitlichem Maß an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Im Antrag muss explizit erläutert werden, warum familienbedingt der Bedarf an zusätzlichen Mitteln entsteht.
- Hilfskraftmittel zum Aufbau von Wissenschaftsnetzwerken mit Genderbezug
- Unterstützung von Workshops für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Unterstützung von flankierenden Maßnahmen z.B. für den Besuch von Weiterbildungsseminaren für Nachwuchswissenschaftler/innen zu Themen der Karriereentwicklung in der Wissenschaft
- Unterstützung von Kongressbesuchen, sofern diese einen konkreten Genderbezug haben
- Unterstützung von familiengerechte Rahmenbedingungen bei Tagungen an der Fakultät
Der Antrag auf Förderung aus Gleichstellungsmittel muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Zugehörigkeit zum Fachbereich,
- kurze Darstellung des im Rahmen der Antragstellung geplanten Vorhabens mit Ausführungen zum Gleichstellungsaspekts des beantragten Vorhabens,
- Aufstellung zur Verwendung der beantragten Mittel.
Anfragen zu diesen Programmen und den nächsten geplanten Ausschreibungsterminen beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte Frau Prof. Dr. Katharina Foerster.