Uni-Tübingen

FAQ für internationale Studierende:
Im Studium

Beratung

An wen kann ich mich wenden, wenn ich allgemeine Studienberatung benötige (z.B. zu Studienplanung, Fachwechsel, Schwierigkeiten im Studium)?

Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung für internationale Studierende.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine spezifische Fachberatung zu einem Studienfach wünsche?

Bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang studieren, wenden Sie sich mit lehramtsspezifischen Fragen bitte an das TüSE Informations- und Beratungszentrum Lehramt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Leben in Tübingen habe oder wenn ich Unterstützung bei Formalitäten bzw. bei der Suche nach der richtigen Ansprechperson benötige?

Die Studierenden des Help Desk für internationale Studierende unterstützen Sie gerne bei diesen Fragen.

Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich Fragen zu Aufenthaltsrecht, Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis etc. habe?

Eine erste Anlaufstelle ist die Studienberatung für internationale Studierende. Ausführlichere Beratung zu diesen Themen erhalten Sie in den Migrationsberatungsstellen der InFö und der Caritas.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Wohnen habe?

Bitte wenden Sie sich an die Betreuung für Internationale Studierende.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich chronisch erkrankt oder behindert bin und spezifische Bedürfnisse bezüglich meines Studiums habe?

Bitte wenden Sie sich an die Berater*innen der Zentralen Studienberatung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie habe?

Bitte wenden Sie sich an das Familienbüro.

Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich mich benachteiligt oder diskriminiert fühle?

Das Diversitätsbüro ist Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Diversität. Es berät, unterstützt und vermittelt in Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung im Studium und am Arbeitsplatz.

Bei Fällen von sexualisierter Diskriminierung bzw. sexueller Belästigung beraten die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros.

Studienstart

Welche Beratungs- und Orientierungsangebote gibt es zum Studienstart?

Einen Wegweiser zum Studienanfang an der Universität Tübingen finden Sie hier. Vor Semesterbeginn wird ein umfangreiches Begrüßungsprogramm für internationale Studierende angeboten. Die Tutor*innen des Beratungskurses gestalten ein einwöchiges Programm vor Vorlesungsbeginn mit umfangreichen allgemeinen sowie fachspezifischen Informationen. Zudem gibt es bei einer Stadtführung und weiteren Aktivitäten die Gelegenheit zur Vernetzung. Alle zugelassenen Studierenden werden per E-Mail zum Beratungskurs eingeladen.

Des Weiteren wird ein Help Desk angeboten, an dem Tübinger Studierende alle Fragen rund um das Ankommen an der Universität und in Tübingen beantworten. 

Über den Studienstart hinaus können Ihnen einheimische Studierende im Rahmen des Buddy-Programms beim Einleben in Tübingen helfen.

Bei allgemeinen studienbezogenen Fragen können Sie sich an die Studienberatung für internationale Studierende bzw. bei fachbezogenen Fragen an die Studienfachberatung Ihres Studiengangs wenden.

Weitere hilfreiche Hinweise zur Studienplanung für internationale Studierende finden Sie auf der Seite des DAAD.

Wo erhalte ich fachliche Orientierung und wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen?

Bitte lesen Sie zunächst das Modulhandbuch (MHB) Ihres Studiengangs. Darin finden Sie eine Übersicht, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester besuchen sollten. Im Vorlesungsverzeichnis im ALMA-Portal finden Sie die Veranstaltungen, die im aktuellen Semester angeboten werden.

In der Woche vor Vorlesungsbeginn finden in der Regel Orientierungsveranstaltungen der Fachbereiche statt, in denen Sie auch Informationen zum Stundenplan erhalten. Unterstützung bei der Erstellung Ihres Stundenplans erhalten Sie auch im Beratungskurs für internationale Studierende

Wenn Sie bezüglich der Erstellung Ihres Stundenplans noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung. Auch Studierende der Fachschaften können Sie dabei unterstützen.

Für die meisten Kurse können Sie sich direkt im ALMA-Portal anmelden. Bitte beachten Sie, dass manche Kurse mit geringer Teilnehmerzahl schnell ausgebucht sind, und Sie sich somit rechtzeitig anmelden müssen.

Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht innerhalb der Anmeldefrist erhalten haben, wenden Sie sich bitte (möglichst schon im Vorfeld) an die Studienfachberatung, um zu klären, wie Sie sich trotzdem für die Lehrveranstaltungen anmelden können.

Wo bekomme ich Informationen und Unterstützungsangebote zur Nutzung des ALMA-Portals?

Auf der Webseite des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV) finden Sie Anleitungen und Videotutorials zur Nutzung von ALMA. Dort finden Sie auch eine Sammlung von FAQ zum ALMA-Portal.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte mit der Schilderung Ihres Problems (ggf. Screenshots) und unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an den Support: alma-supportspam prevention@uni-tuebingen.de

Sprachen lernen und Kontakte knüpfen

Wo finde ich Deutschkurse und andere Fremdsprachenkurse (z.B. Englisch) an der Universität Tübingen?

Alle Deutschkurse der Universität finden Sie auf der Website der Abteilung Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme. Das Angebot reicht von internationalen Sommerkursen, studienvorbereitenden Kursen, allgemeinen Sprachkursen über Fertigkeitstrainings bis hin zu interkulturellen Veranstaltungen mit und ohne Exkursionen und Rahmenprogramm.

Das Fremdsprachenzentrum bietet Kurse in zahlreichen Sprachen auf Anfänger- und Fortgeschrittenenniveau für Studierende aller Fachbereiche an.

Was kann ich außerhalb der Deutschkurse tun, um meine Deutschkenntnisse zu verbessern und andere Studierende kennen zu lernen?

Sehr empfehlenswert ist die Teilnahme am Buddy-Programm, bei dem Sie eine Tübinger Studentin bzw. ein Tübinger Student beim Ankommen und während der ersten Zeit Ihres Studiums unterstützt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig dafür an. Auch manche Fächer, wie z.B. Pharmazie, Medizin und Biologie bieten ein zusätzliches Betreuungsprogramm für neue Studierende an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fachschaft, ob ein solches Programm existiert. Später könnten Sie selbst neue Studierende als Buddy unterstützen.

Das Sprachentandem ist eine weitere gute Möglichkeit, deutschsprachige Studierende kennenzulernen, die Ihre Muttersprache (besser) lernen möchten.

Andere Studierende aus Ihrem Fachbereich können Sie bei den Treffen Ihrer Fachschaft kennenlernen.

Das Get-together Program organisiert jedes Semester ein buntes Veranstaltungsprogramm für internationale Studierende (Degree Seekings) mit Events und Freizeitaktivitäten.

Einen wöchentlichen Treffpunkt für deutsche und internationale Studierende bietet die International Coffee Hour.

Die Evangelische Studierendengemeinde bietet ebenfalls ein regelmäßiges Come Together für internationale und deutsche Studierende an.  

Über gemeinsame Freizeitaktivitäten können Sie ebenfalls gut Kontakte zu anderen Studierenden knüpfen. So gibt es ein buntes Hochschulsportprogramm und auch eine Sportpartnerbörse. Die Kurse sind oft sehr schnell ausgebucht. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, sollten Sie direkt nach Freischaltung der Buchung den gewünschten Kurs reservieren.

Wenn Sie sich für Musik, Theater oder Kunst interessieren, können Sie die zahlreichen Kulturangebote der Universität wahrnehmen und in Chören, Orchestern und Theatergruppen mitwirken.

Informationen zu weiteren Sportvereinen, -plätzen, -hallen und Schwimmbädern finden Sie auf der Seite der Stadt Tübingen.

Schwierigkeiten im Studium

Ich möchte meine Schreibkompetenzen verbessern oder habe Schwierigkeiten beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Wo bekomme ich Unterstützung?

Individuelle Schreibberatung für internationale Studierende bietet die Abteilung Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme. Bei Abschlussarbeiten können sogar die Korrekturkosten übernommen werden. Beratung und Workshops zum wissenschaftlichen Schreiben finden Sie außerdem am Diversitätsorientierten Schreibzentrum. Einige Fächer und Fakultäten bieten auch fachspezifische Schreibberatungen an.

Ich möchte meine Lern- und Arbeitstechniken verbessern und mich erfolgreich(er) auf meine Prüfungen vorbereiten. Wo bekomme ich Unterstützung?

Der Bereich Überfachliche Kompetenzen bietet ein umfangreiches Kursangebot an Schlüsselqualifikationen, unter anderem auch zu Lern- und Arbeitstechniken an der Universität. Die Zentrale Studienberatung stellt online Materialien zu den Themen Prüfungsmanagement und -vorbereitung zur Verfügung und bietet gelegentlich auch Workshops dazu an.

Individuelle Beratung zu Lern- und Arbeitsstrategien bietet die Studienberatung für internationale Studierende. Fachbezogene Empfehlungen kann Ihnen die Studienfachberatung Ihres Studiengangs geben.

Ich kann an einer Prüfung nicht teilnehmen. Was soll ich tun?

In den meisten Fächern ist die Abmeldung von einer Prüfung bis 3 Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt, welche Regelung für Ihren Studiengang gilt. Beachten Sie bitte auch die in Ihrer Prüfungsordnung angegebenen Fristen, innerhalb derer Sie eine Prüfung ablegen müssen, damit Sie den Prüfungsanspruch nicht verlieren.

Wenn Sie kurzfristig aufgrund von Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest einreichen.

Ich bin mit der Benotung einer Prüfungsleistung nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit, Einsicht in Ihre korrigierte Prüfung zu nehmen, und mit dem Dozenten bzw. der Dozentin über die Benotung sprechen. Manche Dozent*innen bieten dafür Sammeltermine an. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie diese direkt ansprechen, um einen Termin zur Prüfungseinsicht zu vereinbaren.

Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf ein sogenanntes "Überdenkungsverfahren" der Note stellen, in dem überprüft wird, ob die Benotung der Prüfungsleistung tatsächlich angemessen war. Dieser Antrag muss gut begründet werden.

Ich bin mit meinem Studium unzufrieden und überlege, in ein anderes Fach zu wechseln. Wie gehe ich bei einem Fachwechsel vor?

Ausführliche Informationen darüber, wie ein Fachwechsel abläuft, finden Sie im Wegweiser Fachwechsel sowie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Bitte wenden Sie sich vor dem Fachwechsel an die Studienberatung für internationale Studierende und die Studienfachberatung des neuen Fachs. Wenn Sie bereits drei oder mehr Semester studiert haben, ist eine Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung Voraussetzung für den Fachwechsel.

Beachten Sie bitte, dass vor einem Fachwechsel überprüft werden muss, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihr Sprachnachweis auch für das neue Fach gültig ist. Dazu wenden Sie sich bitte an die Bewerbungsberater*innen für internationale Studierende.

Falls Sie nicht EU-Bürger*in sind, besprechen Sie bitte vor dem Fachwechsel mit dem Ausländeramt, wie sich der Wechsel auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung auswirkt. Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie sich bereits im dritten oder höheren Semester befinden oder bereits das Studienfach gewechselt haben, denn dann muss ein Fachwechsel vom Ausländeramt genehmigt werden.

Ich habe meinen Prüfungsanspruch verloren. Was kann ich tun?

Ihr Prüfungsanspruch (und damit das Recht, Ihr Studium abzuschließen) kann verloren gehen, wenn Sie in Ihrem Studiengang Fristen überschritten haben oder wenn Sie eine Prüfung auch in mehreren Versuchen nicht bestanden haben. Sie haben in dieser Situation folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Wenn Sie bereits vom Prüfungsamt einen Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs erhalten haben, können Sie beim Prüfungsausschuss Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
  • Wenn der Bescheid noch nicht eingegangen ist, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung bzw. einen Antrag auf einen weiteren Prüfungsversuch stellen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Wegweiserseite der Zentralen Studienberatung zum Verlust des Prüfungsanspruchs (deutsch). Die Studienberatung für internationale Studierende kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Ich habe mein Studium endgültig nicht bestanden. Was kann ich tun?

Sie stehen vor der Herausforderung, sich neu zu orientieren. Die Studienberatung für internationale Studierende kann Sie in diesem Prozess begleiten. Es stehen Ihnen verschiedene Optionen offen:

Wenn Sie Nicht-EU-Bürger*in sind, beachten Sie bitte, dass Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit der Exmatrikulation ungültig wird. Vereinbaren Sie bitte sofort einen Beratungstermin beim Ausländeramt.

Finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten

Ich bin in eine finanzielle Notlage geraten und kann die Studiengebühren nicht mehr bezahlen und/oder meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Was kann ich tun?

Studierende, die während des Studiums in eine finanzielle Notlage geraten, können beim Studierendensekretariat innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag auf Stundung und Erlass der Studiengebühr stellen.

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim vergibt kurzfristige Darlehen für Studierende, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind. Diese müssen innerhalb von 12 bis 24 Monaten zurückgezahlt werden.

Die Betreuung für Internationale Studierende kann in begründeten Ausnahmefällen für einen kurzen Zeitraum eine Beihilfe gewähren. Gegen Studienende kann bei finanziellen Schwierigkeiten eine Studienabschlussbeihilfe beantragt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die Leiterin der Betreuung für Internationale Studierende.

Der Studierendenrat Tübingen vergibt Nothilfestipendien an Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

 Die Evangelische Studierendengemeinde und die Katholische Studierendengemeinde können in Notsituationen ebenfalls finanziell unterstützen.

Alle genannten Beihilfen werden für maximal drei Monate vergeben.

Studierende, die Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, können auch bei der Stadt Tübingen Wohngeld beantragen.

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite Studienfinanzierung für internationale Studierende.

Ich stehe kurz vor Abschluss meines Studiums, die Korrektur meiner Abschlussarbeit beziehungsweise die mündliche Prüfung wird aber erst zu Beginn des nächsten Semesters stattfinden. Muss ich die Studiengebühren für das ganze Semester bezahlen?

Sie müssen sich regulär für das nächste Semester zurückmelden und die Gebühren bezahlen. Wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren, können Sie die Gebühren zurückerstattet bekommen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation und einen Antrag auf Rückerstattung in der Studierendenabteilung einreichen. 

Ich habe Probleme mit der Verlängerung meiner Aufenthaltsgenehmigung. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung an das Ausländeramt Tübingen bzw. das zuständige Ausländeramt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie von diesem vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels keine Antwort bekommen bzw. die Probleme nicht selbst lösen können, können Sie sich an die Studienberatung für internationale Studierende wenden.

Ich wurde exmatrikuliert, obwohl ich den Prüfungsanspruch nicht verloren habe. Was kann ich tun?

Wenn Sie exmatrikuliert wurden, z.B. weil Sie die Studiengebühren nicht rechtzeitig bezahlt haben, sollten Sie sich sofort mit dem Studierendensekretariat in Verbindung setzen und klären, ob die Exmatrikulation zurückgenommen werden kann.

Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Bewerbungsberater*innen des Bereichs Zulassung internationaler Studierender, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Studium wieder aufzunehmen.

Ich habe rechtliche Fragen (z.B. zu Unterkunft, Aufenthalt etc.). An wen kann ich mich wenden?

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim bietet eine kostenlose Rechtsberatung für Studierende an. Die studentische Rechtsberatung Law and Legal bietet ebenfalls kostenlos Unterstützung an.

Bei Fragen zum Thema Wohnen können Sie sich auch an das Housing Team wenden. 

Persönliche Schwierigkeiten

Ich befinde mich in einer studienbezogenen oder persönlichen Krise bzw. leide unter psychischen Beschwerden. An wen kann ich mich wenden?

Das Studierendenwerk bietet eine kostenlose und vertrauliche psychologische Beratung an. In der Psychologischen Beratungsstelle Brückenstraße sind für Studierende vier Beratungstermine kostenfrei. Längerfristige therapeutische Begleitung mit Abrechnung über die Krankenkasse ist in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz möglich (i.d.R. längere Wartezeiten). Kurzfristig unterstützt in Krisen auch die Psychotherapeutische Beratungsstelle der Evangelischen Studierendengemeinde.

Studierende bieten die Nightline Tübingen an, ein kostenloses Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende. Eine erste Anlaufstelle ist auch die Studienberatung für internationale Studierende, die Sie bei Bedarf weiterverweisen kann.

Der Arbeitskreis Leben bietet Unterstützung an, wenn Sie sich selbst in einer Lebenskrise befinden, Selbstmordgedanken haben, oder sich um eine andere Person Sorgen machen. In akuten lebensbedrohlichen Krisen wenden Sie sich bitte an die Psychiatrie des Universitätsklinikums

Ich leide unter einer chronischen Krankheit oder habe eine Behinderung und bin dadurch im Studium eingeschränkt. Welche Möglichkeiten habe ich?

Einen Überblick über Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie auf der Webseite der zentralen Studienberatung. Wenn Sie sich dazu beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Beraterinnen.

Ich bin während des Studiums erkrankt und kann nicht mehr regulär studieren. Was kann ich tun?

Wenn Sie für längere Zeit krank sind, haben Sie die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats. Sie können sich dazu auch von der Studienberatung für internationale Studierende beraten lassen.

Allgemeine Informationen zum Umgang mit Erkrankungen während des Studiums finden Sie auf dieser Wegweiserseite (deutsch).

Ich bin geflüchtet und durch die Flucht bzw. Erfahrungen im Heimatland traumatisiert. Wo bekomme ich Unterstützung?

Die Beratungsstelle Tübingen des Psychosozialen Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge in der Region Stuttgart bietet eine kostenlose und traumaspezifische psychologische Beratung und Therapie, stabilisierende Angebote und Hilfe in Krisensituationen. Bei Bedarf findet eine Übersetzung durch Sprachmittler*innen statt.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikum Tübingen bietet eine Sprechstunde und Psychotherapie für Jugendliche mit Fluchterfahrung bis 21 Jahre an. Die Behandlung wird über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.

Die Allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums bietet altersunabhängig Unterstützung bei der Bewältigung von Kriegs- und Fluchterlebnissen. Eine Terminvereinbarung ist auch auf Ukrainisch oder Russisch per E-Mail möglich (Kontakt: nazar.mazurakspam prevention@med.uni-tuebingen.de).

Beurlaubung / Unterbrechung des Studiums

Ich möchte mich für ein Semester beurlauben lassen. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen und wie gehe ich dabei vor?

Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats. Sie können sich bei Fragen auch an die Studienberatung für internationale Studierende wenden.

Welche Möglichkeiten habe ich, mein Studium zu unterbrechen und später weiterzuführen, wenn eine Beurlaubung für mich nicht in Frage kommt?

Im Prinzip ist es möglich, das Studium zu unterbrechen, indem Sie sich freiwillig exmatrikulieren und zu einem späteren Zeitpunkt das Studium am gleichen Punkt wieder aufnehmen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie sich erneut für Ihren Studiengang bewerben müssen, und dass Sie deshalb keine Garantie haben, erneut zugelassen zu werden, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.

Wenn Sie Staatsbürger eines außereuropäischen Landes sind, beachten Sie bitte, dass Sie die Ausländerbehörde über Ihre Exmatrikulation informieren müssen und dass Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums mit der Exmatrikulation erlischt. Studierende aus den meisten außereuropäischen Ländern müssen erneut ein Visum beantragen, wenn sie nach Tübingen zurückkommen und ihr Studium wieder aufnehmen möchten.

Für den Fall, dass Sie über eine solche Unterbrechung des Studiums nachdenken, ist es sehr zu empfehlen, schon vorher Kontakt mit der Studienberatung für internationale Studierende aufzunehmen und die Details abzuklären.

Zweit- und Parallelstudium

Ich möchte nach Abschluss meines Studiums ein Zweitstudium (z.B. zweites Bachelor- bzw. zweites Masterstudium) aufnehmen. Was muss ich dabei beachten?

Die baden-württembergischen Hochschulen erheben Studiengebühren für ein Zweitstudium.

Wenn Sie ein Zweitstudium in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (beginnend im 1. Fachsemester) anstreben, müssen Sie bei der Bewerbung zusätzlich zum Antrag auf Zulassung einen Sonderantrag zum Zweitstudium stellen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihr erstes Studium bereits in Deutschland absolviert haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Ich möchte neben meinem jetzigen Studium ein Parallelstudium aufnehmen. Was muss ich dabei beachten?

Das ist prinzipiell möglich. Informationen, was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite des Studierendensekretariats. Internationale Studierende sind im Studium mit höheren sprachlichen Anforderungen und einer fremden Lernkultur konfrontiert. Sie sollten sich deshalb gut überlegen, ob Sie einer Doppelbelastung durch ein Parallelstudium gewachsen sind. Vor der Aufnahme eines weiteren Studiengangs müssen Sie sich von der Studienfachberatung beider Studiengänge beraten lassen. Wenden Sie sich zudem vorab bitte auch an die Studienberatung für internationale Studierende.

Nebenjobs und Berufsorientierung

Was muss ich beachten, wenn ich eine studentische Nebentätigkeit (z. B. Hiwi-Job) aufnehmen möchte?

Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie jedoch bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen.

Internationale Studierende aus anderen Ländern dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Bei einer selbständigen Tätigkeit bedarf es einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Weitere Informationen zu Nebenjobs und den gesetzlichen Vorgaben finden Sie auf der Seite des DAAD sowie im Portal Make-it-in-Germany.

Die meisten Studiengänge an der Universität Tübingen sind als Vollzeitstudiengänge mit einem Arbeitsaufwand von ca. 40 Stunden pro Woche konzipiert. Es ist somit nicht empfehlenswert, während des Studiums einer beruflichen Tätigkeit im großen Umfang nachzugehen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Praktikum absolvieren möchte?

Informationen zu Praktika und den rechtlichen Vorgaben finden Sie auf der Seite des DAAD.

Wo kann ich einen studentischen Nebenjob oder einen Praktikumsplatz finden und mich diesbezüglich beraten lassen?

Im Praxisportal der Universität finden Sie sowohl Stellen als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte als auch weitere Nebenjobs und Praktikumsstellen. Hilfskraftstellen werden auch im Stellenportal der Universität ausgeschrieben.

Wenn Sie Fragen zur Praktikums- oder Jobsuche haben, können Sie sich an die Mitarbeiter*innen des Career Service wenden.


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