Die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit sind im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) vom 23.02.2016 formuliert:
- Berufliche Förderung von Frauen durch die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen und eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Unterrepräsentanzbereichen.
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer durch familiengerechtere Arbeitszeiten und Schaffung eines ausreichenden Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen
Weitergehende Informationen und Links zum Thema finden Sie auf der Website unseres Familienbüros
- Vertretung der Belange und Interessen von Frauen gegenüber der Dienststelle
- Unterstützung der Dienststelle bei der Erstellung und Umsetzung des Chancengleichheitsplans, einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur mit genauen Ziel- und Zeitvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Ebenso ist die Beauftragte für Chancengleichheit Ansprechpartnerin, wenn Sie am Arbeitsplatz als Frau benachteiligt werden.
- Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie nimmt an Vorstellungsgesprächen teil und ist bei der Erstellung des Fortbildungsprogramms der Verwaltung und des Personalrats beteiligt.
Den Gleichstellungs- und Diversityplan der Universität Tübingen 2014 - 2018 finden Sie hier.
Ansprechpartnerin für Frauen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist Frau Prorektorin Professorin Dr. Karin Amos.
Sie können sich zu jedem dieser Themen an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden. Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin unterliegen der Schweigepflicht!