Uni-Tübingen

Digitale Prüfungen

Die Universität Tübingen versteht sich gerade nach den Erfahrungen während der Pandemie weiterhin als Präsenzuniversität. Digitale Lehr- und Prüfungsformate müssen und wollen wir jedoch bei der Weiterentwicklung der Lehre einbeziehen. Hier sollten Sie gut überlegen, welche Formate besonders geeignet sind, um die Qualifikationsziele und die vermittelten Kompetenzen zu prüfen. 

Die folgenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Rechtliche Grundlage

Nach Auslaufen der Corona-Regelungen hat der Senat der Universität Tübingen im Juni 2024 eine “Online-Prüfungs-Satzung” verabschiedet. Diese wurde im Oktober in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht und ergänzt die bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität und ermöglicht die Durchführung von Prüfungen in geeigneter elektronischer Form. 

Satzung zur Erweiterung aller Studien- und Prüfungsordnungen an der Universität Tübingen zur Durchführung von Prüfungsleistungen unter Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme (Online-Prüfungs-Satzung)
(Stand 10.10.2024)

Auf dieser Seite wollen wir Sie informieren, wie Sie elektronische Prüfungen ordnungsgemäß durchführen können. Prüfungsleistungen können unter Beachtung der Vorgaben dieser Satzung sowie der jeweiligen Prüfungsordnung nach Maßgabe der Prüfenden als Online-Prüfungen ausgestaltet werden, sofern dies aus inhaltlichen und didaktischen Gründen sinnvoll ist und die erforderlichen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gibt uns als Universität die Möglichkeit neue Wege zu beschreiten und neuartige Prüfungsformen unter Einsatz moderner Technik zeitgemäß einzusetzen.

Folgende Punkte gibt es bei der Durchführung elektronischer Prüfungen zu beachten:

Grundsatz der Chancengleichheit

Natürlich müssen auch bei der Durchführung elektronischer Prüfungen die rechtlichen Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden. Es ist dies insbesondere der Grundsatz der Chancengleichheit.  So soll nach Möglichkeit allen Studierenden die Möglichkeit eingeräumt werden, an diesen neuartigen Prüfungen teilzunehmen. Für diejenigen, die nicht daran teilnehmen können, sollen Ersatzangebote bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss die Teilnahme an elektronischen Prüfungen grundsätzlich freiwillig bleiben. Demjenigen, der nicht geprüft werden kann oder sich nicht elektronisch prüfen lassen möchte, darf daraus kein Nachteil in Form des Verlusts eines Prüfungsanspruchs entstehen. Studierende müssen außerdem die Gelegenheit erhalten, die im Kontext der Prüfungsleistungen genutzten Systeme vorher kennenzulernen und auszuprobieren.

Identitätskontrolle

Um ein faires Verfahren zu garantieren, muss die Möglichkeit zu täuschen so weit wie möglich minimiert werden. Hierfür ist eine Identitätskontrolle der geprüften Personen zwingend notwendig. Bei mündlichen Prüfungen über Video etwa kann diese dadurch erfolgen, dass die geprüfte Person einen Lichtbildausweis vor die Webcam hält. Schriftliche Aufgaben sollten über ILIAS und Moodle und somit über den personalisierten Zugang der jeweils geprüften studierenden Person (Uni-Email-Adresse und Passwort) eingereicht werden. Weitere Identifikationsinstrumente (Stichwort: „proctered exams“) sind derzeit nicht vorgesehen.

Hilfsmittel & Datenschutz

Darüber hinaus bieten sich Prüfungsformen an, bei denen Hilfsmittel entweder nicht gewinnbringend eingesetzt werden können (vor allem mündliche Prüfungen) oder aber umfassend zugelassen sind (Hausarbeiten oder Open Book Exams). Außerdem müssen entsprechende Erklärungen dazu abgegeben werden, dass die Leistungen eigenständig erbracht wurden ( s. Vorlagen Hilfsmittelerklärung). In allen Prüfungen, die unter Einsatz elektronischer Übertragungswege stattfinden, müssen zudem die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Gegebenenfalls muss die zu prüfende Person den Nutzungsbedingungen der jeweils verwendeten Plattform zustimmen (dies erfolgt bei ILIAS etwa nach dem ersten Log-in-Vorgang). Bei mündlichen elektronischen Prüfungen, die die Videofunktion nutzen, muss zusätzlich die Einwilligung der zu prüfenden Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgen (siehe Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten; bei schriftlichen elektronischen Prüfungen über ILIAS ist eine solche zusätzliche Einwilligung nicht erforderlich).

Mustererklärungen zur elektronischen Prüfung
Muster Erklärung zur elektronischen schriftlichen Prüfung
Muster Erklärung zur elektronischen mündlichen Prüfung

Einwilligungserklärung
Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei mündlichen Prüfungen

 

Wichtiger Hinweis zu den Erklärungen

Da das Prüfungsverfahren ein Verwaltungsverfahren ist, gilt für dieses die Amtssprache deutsch (§ 23 LVwVfG), weshalb wesentliche Erklärungen auch in dieser Sprache abzugeben sind. Dies gilt auch für die Erklärungen im Prüfungsverfahren. Wir bitten Sie hier, nur die Ihnen hier zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden, da wir für eigene Entwürfe keine Garantie der Richtigkeit geben können.

Für studierende Personen, die des Deutschen nicht mächtig sind, ist es möglich, durch eine Übersetzung eine Hilfestellung zu bieten, die studierende Person also über den Inhalt derjenigen Erklärung aufzuklären, welche sie in deutscher Sprache abgibt. Eine Übersetzung ist insofern ein Service, aber kein Ersatz für das deutsche Original.

Daraus ergibt sich auch, dass eine Übersetzung den Sinn des Originals weder verfälschen noch unrichtig oder unvollständig widergeben darf. Dementsprechend sollte es sich um eine wortgetreue Übersetzung des Originals handeln. Nutzen Sie also bitte die zentral zur Verfügung gestellte Übersetzung. Eine englische Übersetzung dieses Hinweises sowie der Mustererklärungen finden Sie hier:

Hinweis zu den Erklärungen – engl. Übersetzung
Muster Erklärung zur elektronischen schriftlichen Prüfung – engl. Übersetzung
Muster Erklärung zur elektronischen mündlichen Prüfung – engl. Übersetzung


Welche Plattformen dürfen für elektronische Prüfungsleistungen benutzt werden?

Für schriftliche Prüfungsleistungen:

  • ILIAS
  • Moodle

Für mündliche Prüfungen:

  • Zoom – mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • BigBlueButton
  • DFNconf* – Hinweise dazu auf den Seiten des DFN
  • Jitsi* im Uni-Netz über VPN-Verschlüsselung 

Die genannten Systeme entsprechen den datenschutzrechtlichen Vorgaben. (* DFNconf und Jitsi werden nicht mehr angeboten und können nicht mehr für mündliche Prüfungen verwendet werden. Die Online-Prüfungs-Satzung wird in absehbarer Zeit überarbeitet werden. Dabei wird auch der Anhang entsprechend angepasst, der diese beiden Systeme noch aufführt. )


Allgemeine Hinweise zur Didaktik und Umsetzung

Eine Reihe bereits bekannter Prüfungsformen wird nun stärker in den digitalen Kontext eingebunden, so z.B. Hausarbeiten, Übersetzungen oder Essays.

Ziele, Kompetenzen, Bewertungskriterien
Für nun neue oder ungewohnte Formen gilt es für Sie als Lehrende zum einen zu überprüfen, welche Ziele und Kompetenzen Sie damit adressieren und zum zweiten Bewertungskriterien festzulegen und transparent zu machen. Wichtig ist an dieser Stelle auch die Überlegung, wie die Studierenden Feedback erhalten und welcher Aufwand mit Korrekturen und Feedback verbunden ist.

Formulierung der Aufgaben und Einführung in technische Bedienung
Grundsätzlich ist auf eine klare Formulierung der Aufgabenstellungen zu achten und ebenso darauf, dass die Studierenden eine Einführung in die technische Bedienung der zu benutzenden Tools erhalten.

Zeitliche Fristen
Bei schriftlichen Prüfungsleistungen können Sie über die Plattformen zeitliche Fristen setzen. Dabei können Sie unterschiedlich lange Zeiträume für die Bearbeitung einer Leistung vorsehen. Je individueller die Aufgabenstellung ist, umso länger kann der Bearbeitungszeitraum sein (da der Nutzen des Austauschs mit anderen Studierenden gering ist). Technische Probleme sind an dieser Stelle von geringerer Bedeutung, da die Systeme nur für einen kurzen Down- bzw. Upload innerhalb einer längeren Zeitspanne benötigt werden.


Mögliche schriftliche digitale Prüfungsleistungen

Die Liste der Beispiele beinhaltet Alternativen zu Klausur und Hausarbeit, die gut digital umgesetzt werden können. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird noch weiter ergänzt. Bitte achten Sie darauf, dass die Studierenden jeweils die Erklärung zur elektronischen schriftlichen Prüfung mit abgeben (s.o. Hilfsmittel & Datenschutz).

Essays, Rezensionen, Übersetzungen, Aufgaben

Für solche Aufgaben kann in ILIAS/Moodle die Übung bzw. Einreichungsaufgabe genutzt werden. Sie können die Einreichung mit einer Frist versehen.

Was die konkreten Fragestellungen anbelangt, gibt es viele Möglichkeiten: Zusammenfassung zur Literatur, Kritischer Kommentar zu einer These, erste Schritte zu einer Forschungsthese, Herausgreifen eines Satzes/eines Schlüsselwortes, das kommentiert werden muss … Wichtig ist die Festlegung einer Zeichenzahl zur Orientierung oder als konkrete Mindest- oder Maximalzahl.

Was die Rückmeldung an die Studierenden anbelangt, so kann diese direkt über das System erfolgen. Neben individuellem Feedback ist auch zusätzlich Peer Feedback möglich, die Zuteilung läuft dabei automatisiert und zufällig (ILIAS). Peer Feedback braucht allerdings eine gewisse Einführung, es hat sich jedoch gezeigt, dass Studierende hier sehr viel mitnehmen. Außerdem könnten Sie als Rückmeldung eine Musterlösung zur Verfügung stellen.

Solche Aufgaben können als „kleine“ Aufgaben mehrfach gestellt werden, um so auch den Lernprozess zu begleiten und zu unterstützen. Mit mehrfachen Einreichungen im Lauf eines Semesters können Sie zudem gewährleisten, dass die Studierenden die entsprechenden Tools kennenlernen, zugleich kann mit einem solchen „continuous assessment“ die Häufung von Prüfungsleistungen zum Ende des Semesters entzerrt werden. Möglich ist dann auch, z.B. nur zwei von drei Einreichungen zu bewerten.

Digitale Prüfungsbögen – „kleinere Klausuren“

Denkbar sind auch kleinere Klausuren mit mehreren Freitextfragen. Ein Dokument mit den Fragen wird den Studierenden zum Download zur Verfügung gestellt; es muss ausgefüllt – innerhalb einer eher kurzen Frist von einigen Stunden – wieder eingereicht werden (ebenfalls als Übung bzw. Einreichungsaufgabe). Solche Prüfungsleistungen werden z.T. auch als take home exams bezeichnet.

Fallbearbeitung/Fallanalyse

Diese schriftliche Prüfungsform kann individuell oder auch – in größeren Lehrveranstaltungen – als Gruppenarbeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine detaillierte Fallbeschreibung in Form von Text und ggf. auch Videomaterial. Analyseschritte können gemeinsam erarbeitet oder vorgegeben werden; dabei kann der Ansatz des problemorientierten Lernens Berücksichtigung finden. Ebenso könnten Lösungen zu Fallbeschreibungen erarbeitet werden. Auch hier braucht es eine detaillierte Fallbeschreibung.

Vgl. dazu auch Darstellung auf den Seiten der Universität Bern mit weiteren links Fallbearbeitung mit problemorientiertem Lernen sowie Lösungen zu Fallbeschreibungen erarbeiten

Poster

Auch ein Poster lässt sich online gut einreichen (z.B. auch als Ersatz für ein Referat). Ggf. kann auch ein handschriftlich erstelltes Poster abfotografiert und eingereicht werden. Das Poster kann zudem mit einem Begleittext versehen werden. Es kann im Anschluss mit der gesamten Seminargruppe geteilt und dann in einem gemeinsamen virtuellen Gallery Walk betrachtet und diskutiert werden.

Portfolio

Das analoge Portfolio ist eine Mappe mit verschiedenen Bestandteilen, z.B. handelt es sich im Falle eines Künstlers um verschiedene Arbeitsproben. Das Portfolio, das in der universitären Lehre eingesetzt wird, enthält verschiedene Aufgaben, Reflexionen zu einem Thema bzw. zu verschiedenen Fragestellungen. In seiner digitalen Form können die Bestandteile Texte, aber auch Fotos, Links, Videos etc. sein. Das Portfolio wird in der Regel über ein ganzes Semester geführt und am Ende abgegeben. Möglich ist natürlich auch, einen kürzeren Zeitraum ins Auge zu fassen. Es empfiehlt sich vorab festzulegen, welche Teile des Portfolios in die Bewertung eingehen. Reflexionsaufgaben sind an dieser Stelle weniger geeignet.
 

Die elektronische Umsetzung kann über ILIAS mit dem E-Portfolio erfolgen. Das können sich Studierende über den „Persönlichen Schreibtisch“ selbst einrichten und dann zum Semesterende für den/die Lehrende/n freischalten. Lehrende können über "Neues Objekt hinzufügen" Portfoliovorlagen für ihre Studierenden gestalten. Das fertige Portfolio kann dann auch über die ILIAS-Übung abgegeben werden.

Beispiele für ILIAS-Portfolios finden Sie auf den Seiten der JLU Gießen.

In ILIAS und in Moodle kann hierfür auch die Übung/Einreichungsaufgabe genutzt werden. Die Studierenden erhalten dann zu Beginn ein vorstrukturiertes Dokument, das als Basis für ein E-Portfolio genutzt und im Lauf des Semesters entsprechend ausgefüllt werden kann.


Elektronische Prüfungen

Elektronische Prüfungen in schriftlicher Form können Sie auf dem zentralen ILIAS-Prüfungssystem https://ilias-klausuren2.uni-tuebingen.de durchführen. Für elektronische Prüfungen gibt es zwei Varianten:  

  • Remote-Prüfungen von zuhause aus (Open Book)
  • Beaufsichtigte E-Prüfungen in Präsenz (E-Klausur):
    • Chromebooks: Mit bis zu 370 TN im Kupferbau.
    • BYOD mit SEB: Mit bis zu 50 TN in jedem Raum mit guter WLAN-Ausstattung.

Bei elektronischen Prüfungen, die auf dem privaten PC in häuslicher Umgebung abgelegt werden, kann die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollte die Prüfungsform des Open Book Exams genutzt werden. Beachten Sie bitte: Da Proctoring an der Universität Tübingen untersagt ist, handelt es sich bei schriftlichen Prüfungen, die von zu Hause bearbeitet werden, nicht mehr um Klausuren im prüfungsrechtlichen Sinne. Sollte in Ihrer Prüfungsordnung die Prüfungsform “Klausur” festgelegt sein, würde sich hierdurch die vorgesehene Prüfungsform ändern. Für eine Änderung der Prüfungsform ist vorab eine Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss notwendig. 

Das neue Prüfungssystem ist so dimensioniert, dass eine große Zahl von schriftlichen Prüfungen durchgeführt werden kann. Dabei sind nun auch elektronische Klausuren mit mehreren hundert Teilnehmenden möglich geworden. 

Vorbereitung einer elektronischen Prüfung

Neben der üblichen Planung zu konkreten Inhalten und Fragen einer Prüfung sind folgende organisatorische Schritte notwendig:

  • Anmeldungen für die Prüfung müssen über ALMA und über ILIAS erfolgen (das ist derzeit nicht anders möglich). Die Studierenden müssen darüber informiert werden. 

  • Verbindliche Anmeldung der Durchführung einer elektronischen Prüfung beim Ilias-Prüfungssystem: Um den Bedarf besser abschätzen zu können, bitten wir Sie, uns über das Formular in diesem Kurs auf Ovidius verbindlich mitzuteilen, wenn Sie eine elektronische Prüfung durchführen wollen. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung einer Online-Prüfung mindestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin zu. Sie erhalten dann eine Bestätigung. 

  • Abgabe der Erklärung zur schriftlichen elektronischen Prüfung (beinhaltet Eigenständigkeitserklärung und Einwilligung zur elektronischen Prüfung) sicherstellen. Diese kann technisch eingebunden werden, falls dies nicht möglich ist, Abgabe via Scan oder Bilddatei einrichten.

  • Testdurchlauf für die Studierenden einplanen.

  • Kontakt für technischen Notfall während der Prüfung - Telefon, E-Mail - vorbereiten. 

  • Zugelassene Hilfsmittel festlegen (optimalerweise “Open Book Exam”). 


Für die Durchführung von elektronischen Prüfungen können wir zwei Standardszenarien mit unterschiedlichen ILIAS-Tools anbieten: Test und Übung. 

Szenario: Prüfungsdurchführung mit ILIAS-Test

ILIAS-Test bietet Ihnen vielfältige Fragetypen zur Erstellung der Prüfungsfragen, von der einfachen Freitextfrage über Lückentexte bis hin zu Multiple-Choice-Fragen. Bei vielen Fragentypen ist eine IT-gestützte Vorüberprüfung als Unterstützung der Korrektur möglich. Die letztliche Bewertung der Prüfung muss immer bei den Dozierenden selbst liegen, die die Auswertung überprüfen und manuell Änderungen vornehmen können müssen, auch nachträgliche Änderungen in der Bepunktung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erstellung dieser IT-gestützt überprüfbaren Fragen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Bei der Durchführung der Prüfung sind die Studierenden durchgängig auf eine gute Internetverbindung angewiesen. Die eingegebenen Antworten werden durch das System automatisch gespeichert. 
 

Konkrete Umsetzung in ILIAS-Test:

  • Erstellung der einzelnen Prüfungsfragen anhand der verschiedenen Fragetypen; auch die Einbindung verschiedener Medien ist möglich. 

  • Bei IT-gestützt überprüfbaren Fragen: Festlegung der Punktevergabe zur Vorüberprüfung. Minus-/Maluspunkte dürfen nicht vergeben werden. Allenfalls innerhalb einer MC-Frage sind Maluspunkte zulässig, wobei das Punkteendergebnis einer Frage niemals weniger als 0 Punkte betragen darf, d.h. die Mitnahme von Minuspunkten über die Frage hinaus ist unzulässig. Alternativ gibt es für MC-Fragen die Möglichkeit, sie nur dann zu bepunkten, wenn sie vollständig richtig beantwortet werden, also alle richtigen Antworten ausgewählt sind. Das ist jedoch zum Nachteil derjenigen Studierenden, die zwei von drei richtigen Antworten ausgewählt haben - und dafür dann statt der möglichen zwei gar keine Punkte bekämen.  

  • Einstellungen für die Prüfungsdurchführung vornehmen (z.B. Reihenfolge der Fragen, eventuell Passwort für die Klausur, Festlegung, welche Studierenden teilnehmen dürfen und vieles mehr); hierfür wird auch eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die alle wesentlichen Einstellungen enthält. 

  • Zeitliche Einrichtung/Fristen setzen: Ab wann steht die Prüfung zur Verfügung, wie lange ist die Bearbeitungszeit? Entsprechende Daten und Zeiten festlegen.  

  • Prüfungsergebnisse dürfen nicht direkt in ILIAS angezeigt werden. Eine Mitteilung der Ergebnisse erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt. 

Szenario: Prüfungsdurchführung mit ILIAS Übung

Der Vorteil dieses Szenarios liegt darin, dass die eigentliche Prüfung offline bearbeitet wird und die Studierenden nicht über einen längeren Zeitraum auf eine gute Internetverbindung angewiesen sind. Die Internetverbindung wird lediglich zu Beginn und am Ende der Prüfung benötigt. Die Prüfungsfragen werden wie gewohnt in einem Dokument zusammengestellt.


Konkrete Umsetzung im ILIAS-Tool „Übung“

  • Prüfungsfragen z.B. als Pdf-Dokument erstellen, in Übung hochladen
  • Arbeitsanweisung: In welcher Form sollen die Arbeitsergebnisse hochgeladen werden? Neben am Computer geschriebenen Texten bzw. Aufgaben ist auch denkbar, handschriftliche Ergebnisse abzufotografieren und als Foto-Datei hochladen.
  • Zeitliche Einrichtung/Fristen im Übungspool setzen: Ab wann steht die Prüfung zur Verfügung, wie lange ist die Bearbeitungszeit, bis wann muss die Lösung eingereicht werden? Entsprechende Daten und Zeiten festlegen.

Schulungstermine und Übungsmöglichkeiten

Schulungstermine zum Erstellen von E-Prüfungen in ILIAS werden regelmäßig zu Semesterbeginn angeboten (siehe https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php/cat/6347).  
 

Weiterführende Informationen und Anleitungen finden Sie auf https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php/crs/2785941 und den Supportseiten des zentralen Prüfungssystems https://ilias-klausuren2.uni-tuebingen.de/goto.php/cat/86 (nach Anmeldung). 

Hinweise zur Planung von elektronischen Klausuren

Informationen und Anleitungen zur Durchführung von elektronischen Klausuren finden Sie in diesem Kurs direkt auf dem Prüfungsserver.

Speicherung von elektronischen Prüfungen und Einsichtnahme der Studierenden

Die Speicherung der elektronischen Prüfungen liegt in den Händen der betreffenden Lehrenden. Sie erstellen nach Ende des Prüfungszeitraums PDF-Dateien der Prüfungen, die auf universitätseigenen, vom ZDV betriebenen Rechnern gespeichert werden. Danach sollten auch andere, berechtigte Personen die Dateien einsehen können.  

Detaillierte Informationen zu den Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen sowie der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes. Die entsprechenden Unterlagen sind für Mitarbeitende nach Anmeldung im Downloadbereich abrufbar. 

Die Einsichtnahme der Studierenden ist entsprechend der Papierprüfungen zu regeln. 


E-Prüfungen in Präsenz (E-Klausuren) an der Universität Tübingen

An der Universität Tübingen finden E-Prüfungen bereits seit vielen Jahren über ILIAS und Moodle statt, allerdings zunächst im geringen Umfang.  

Während der Pandemie fand der Großteil aller Online-Prüfungen von zuhause aus statt; im kleinen Umfang wurden E-Prüfungen in Präsenz in Räumlichkeiten der Universität Tübingen über BYOD (Bring Your Own Device) abgehalten. Über das ab August 2021 von der Stiftung für Innovation in der Hochschullehre finanzierte Verbundprojekt PePP der neun baden-württembergischen Universitäten wurden an der Universität Tübingen 376 Chromebooks angeschafft, um eine neue Variante von Online-Prüfungen in Präsenz in Räumlichkeiten der Universität Tübingen zu erproben. Nach Auslaufen der Förderung durch PePP war kein weiterer Betrieb in größerem Ausmaß durch die UB mehr möglich. Von Seiten der Dozierenden erfuhr der Dienst einen stetigen Anstieg in der Nachfrage (5958 Prüflinge im SoSe 2023 und WiSe 2023/24).  

Um den steigenden Bedarf aus der Universität bedienen zu können, werden seit dem SoSe 2025 wieder digitale Prüfungen in Präsenz (E-Klausuren) mit Chromebooks ausschließlich im Kupferbau abgehalten. Nach Beschluss des Rektorats sollen die Chromebooks mittelfristig durch BYOD abgelöst werden.  Daher werden seit dem SoSe 2025 BYOD E-Klausuren angeboten, bei der die Geräte der Studierenden durch die kostenfreie Software “Safe Exam Browser” in einen ähnlich täuschungspräventiven Modus wie die Chromebooks versetzt werden. Die Prüfungsdurchführung am vertrauten Gerät wird insbesondere von internationalen Studierenden und Personen mit Nachteilsausgleich geschätzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass mit BYOD flexibel in jedem Raum der Universität geprüft werden kann, der über ein ausreichend starkes WLAN verfügt. Mehr Informationen zu BYOD finden Sie unter https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php/fold/5251036 

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation von E-Prüfungen in Präsenz finden Sie auf https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php/crs/2785941. Für Ideen und Rückfragen sind wir für Sie unter e-examspam prevention@ub.uni-tuebingen.de erreichbar. 


Videos, Screencasts und Podcasts

Aufzeichnungen mit Powerpoint und zugehöriger Tonspur könnten analog z.B. zu Referaten als Prüfungsleistungen durchgeführt werden. Denkbar sind auch Bildschirmaufzeichnungen (Screencasts), die Programmierungen oder Anwendungen bestimmter Programme demonstrieren oder Rechenwege darstellen. Dabei kann bei der Verwendung von Formeln auch die handschriftliche Aufzeichnung anhand eines Tablets in Fragen kommen.

Ebenso ist die Erstellung von Videos oder Podcasts eine mögliche Prüfungsleistung – z.B. zur Dokumentation praktischer Tätigkeiten, für Interviews oder kurze Features. Diese können wiederum durch zusätzliche schriftliche Arbeiten wie Protokolle oder die Auswertung der Interviews ergänzt werden.

Auch solche Dateien können in ILIAS oder Moodle über die Übung/Einreichungsaufgabe abgegeben werden. Vgl. auch die Darstellung auf den Seiten der Universität Bern mit weiteren Links:  Referat als Video einreichen

Auch für die hier genannten Beispiele ist es wichtig, dass die Studierenden eine Erklärung mit abgeben, dass die Leistungen eigenständig erbracht wurden.


Mündliche Prüfung

Falls Sie mündliche Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Studierenden Gelegenheit haben, die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Systeme auszuprobieren. Was die konkrete Prüfungssituation anbelangt, ist zu empfehlen, etwaige Hilfsmittel von vornherein zuzulassen, da es nicht möglich ist, definitiv zu kontrollieren, ob Hilfsmittel benutzt werden. Die Durchführung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmenden miteinander per Video kommunizieren können. Die Identität der zu prüfenden Person muss eindeutig feststellbar sein. Die zu prüfende Person muss sich zu Beginn der Prüfung durch Vorzeigen eines mit Lichtbild versehenen Ausweisdokuments (vorzugsweise Personalausweis, Reisepass) ausweisen, indem sie dieses vor die Kamera hält. Die elektronische mündliche Prüfung wird nur durchgeführt, wenn neben der Bildqualität auch die Tonqualität für eine ungestörte Durchführung der Prüfung ausreicht; dies ist zu Beginn der Prüfung zu überprüfen und von allen Beteiligten zu bestätigen. Die Bestätigungen sind im Prüfungsprotokoll aufzunehmen. Die Prüfung wird abgebrochen und der Prüfungsversuch gilt als nicht unternommen, wenn die technische Verbindung nicht hergestellt oder eine technisch bedingte Unterbrechung nicht kurzfristig innerhalb weniger Minuten behoben werden kann. Hiervon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Unterbrechung zu einem Zeitpunkt eintritt, zudem bereits  ein so großer Teil der Prüfung absolviert wurde, dass eine Bewertung im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit gerechtfertigt ist.

Von der zu prüfenden Person sind die Erklärung zur elektronischen mündlichen Prüfung sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen der verwendeten Videoplattform vorab einzuholen.

Promotionsprüfungen per Video: Bitte wenden Sie sich bzgl. des Verfahrens an Ihr jeweiliges Dekanat.


Weiterführende Links

Einen Überblick zu Digitalen Studienleistungen finden Sie hier.

Weitere Ideen auf den Seiten der Universität Bern unter Alternative Prüfungsformen – dabei finden sich auch eher ungewöhnliche Methoden wie die Erstellung von Prüfungsfragen durch die Studierenden.